Allgemein

Was ist eine Leiche?

In meinem Betrieb bilde ich Bürokaufleute mit Schwerpunkt Bestattungswesen (IHK) und Bestattungsfachkräfte (HWK) aus. In den betriebsinternen Schulungen wird zu Anfang oft die Frage gestellt: „Was ist eine Leiche?“

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In unserem Haus wird grundsätzlich der Begriff Leiche vermieden. Wir haben keinen Leichenwagen, sondern ein Bestattungsfahrzeug und im allgemeinen Sprachgebrauch gilt bei uns der Ausdruck „der Verstorbene“ oder „die Verstorbene“ als politisch korrekt. Angehörigen gegenüber sprechen wir ausschliesslich im persönlichen Bezug, sagen also „ihre Mutter“, „ihr Vater“, „ihr Nachbar“ usw. oder ganz einfach „Herr Müller“, „Frau Meier“.

Nach unserem Verständnis ist ein verstorbener Mensch nur so lange eine Leiche, wie keine Totenfürsorge stattfindet. Das kann der Zeitraum zwischen Eintreten des Todes und der Übernahme durch einen Bestatter sein, ist aber auch der Zeitraum nach der Bestattung.

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Rein rechtlich unterschiedet man hier die straf-, zivil- und ordnungsrechtliche Betrachtung:

Strafrecht

Laut Strafgesetzbuch ist die Leiche keine Sache, da auch über den Tod hinaus, die Menschenwürde eine Rolle spielt. Allerdings ist eine Leiche nicht eigentumsfähig. Das hat nichts damit zu tun, ob eine Leiche Eigentum haben kann oder nicht, sondern damit, ob eine Leiche Eigentum werden kann, und das kann sie nicht. Demzufolge kann man auch keine Leichen stehlen. Zumindest rein rechtlich nicht; hier handelt es sich allenfalls um eine Störung der Totenruhe.
Demnach können Ermittlungsbehörden Leichen auch nicht beschlagnahmen (da der Betroffene nicht in der Lage ist, Widerspruch einzulegen), sondern nur sicherstellen. (Nachtrag: siehe auch Kommentare)

Einen Sonderfall stellen hier Leichen dar, die für wissenschaftliche oder anatomische Zwecke Verwendung finden. Dies möchte ich aber in einem gesonderten Artikel mal behandeln.

Zivilrecht

Ander sieht das zivilrechtlich aus, hier gilt der Leichnam als Sache. Hieraus ergibt sich, daß man einen Besitzanspruch an einer Leiche haben kann, allerdings kein Eigentum! Ausnahme sind auch hier wieder Anatomieleichen. Hierüber sind sich die Juristen aber uneinig, da insbesondere die Verwendung von Anatomieleichen keiner gesetzlichen Regelung unterliegt.

Totenfürsorge

Die Totenfürsorge im rechtlichen Sinne haben die nächsten Angehörigen durchzuführen. Es gilt die Faustregel, daß diejenigen für die Totenfürsorge zuständig sind, die im Erbfalle die ersten erben gewesen wären. Sofern der Verstorbene nicht zu Lebzeiten feste Anweisungen für seine Bestattung gegeben hat, bestimmen diese sogenannten Bestattungspflichtigen auch, wie und wo der Verstorbene beigesetzt wird, allerdings haben sie auch die entsprechenden Kosten zu tragen. Um diese Kosten kommen sie auch nicht herum, wenn sie das Erbe ausschlagen, nicht unterhaltspflichtig waren oder etwa mit dem Verstorbenen zerstritten waren oder ihn gar nicht kannten.

In unserem Haus gilt die Regel, dass wir jeden Verstorbenen so behandeln, als handele es sich um unseren Vater oder unsere Mutter. Alle unsere Mitarbeiter sind um einen sehr fürsorglichen, respekt- und pietätvollen Umgang mit dem Verstorbenen bemüht. Dazu gehört, dass Verstorbene nicht ruppig oder grob angefasst und transportiert werden, dass notwendige Eingriffe und Behandlungen sorgfältig und so behutsam wie möglich durchgeführt werden, aber auch dass meine Mitarbeiter in allen Momenten da der Verstorbene unbekleidet vor ihnen liegt, der Schambereich durch ein Tuch bedeckt wird.
Man könnte ja meinen, dass das alles einem Toten egal sein kann, mag sein, uns ist das nicht egal.
Oberste Regel: Wir behandeln die Verstorbenen so, wie wir selbst gerne behandelt werden würden.

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    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 3. Juli 2007 | Revision: 22. Februar 2014

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    6 Kommentare
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    17 Jahre zuvor

    Jaja, die feinen aber kleinen Unterschiede 🙂

    BlogSprache.de &raqu
    17 Jahre zuvor

    […] auch weitere Themen werden behandelt, von A wie “Anatomie” bis Z wie “Zwei schwarze […]

    -thh
    17 Jahre zuvor

    "Demnach können Ermittlungsbehörden Leichen auch nicht beschlagnahmen (da der Betroffene nicht in der Lage ist, Widerspruch einzulegen), sondern nur sicherstellen."

    Das ist so nicht ganz zutreffend. Wenn fremdes Verschulden am Tod in Betracht kommt und die Leiche nicht freiwillig zur Verfügung gestellt wird, wird sie ggf. beschlagnahmt. (1) "Betroffen" in diesem Falle sind die totensorgeberechtigten Angehörigen, die durchaus zur Einlegung von Rechtsmitteln befähigt sind.

    (1) Siehe dazu Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 87 Rz. 9.

    17 Jahre zuvor

    @-thh: Danke für die Ergänzung 🙂 Ggfs. auch mal bei Wikipedia anmerken oder verbessern, da habe ich mich nochmals informiert, bevor ich den Artikel schrieb.

    -thh
    17 Jahre zuvor

    Ich stehe der Wikipedia eher zwiespältig gegenüber – zwar sind die Informationen oft interessant und nicht selten richtig gut, man weiß aber leider nie, ob das, was man gerade liest, nun zufällig richtig ist oder nicht, und vor allem weiß man nicht, ob es in 15 Minuten immer noch dort steht …

    Im Vergleich sind nahezu alle anderen "Internetquellen" deutlich besser geeignet, weil sie (a) stabiler sind und man (b) meist weiß, wer den Beitrag – oder einen Teil davon – verfasst hat und so oft nicht selten einschätzen kann, ob derjenige weiß, wovon er schreibt.

    Ich korrigiere daher Wikipedia-Einträge – die gerade in meinem Fachgebiet oft eine eher traurige "Qualität" aufweisen – meistens nicht, weil diese Arbeit nur dann Sinn hätte, wenn ich auf Dauer den Artikel "bewache", Änderungen prüfe und neue Fehler wieder ausmerze, ggf. nachdem ich selbst erst aufwendig prüfen muß, ob die hinzugefügten Teile nun richtig sind oder nicht. Anderenfalls wäre die Arbeit ja für die Katz'. Dafür ist mir daher meist meine Zeit zu schade …

    DonMartin
    17 Jahre zuvor

    Auch Wikipedianer frag(t)en sich, wie sie um verstorbene Mitschreiber trauern können. Es gab sogar eine virtuelle Gedenkstätte, die nach einer Löschdiskussion und nach einem Meinungsbild (Diskussionsseite) auf der Unterseite (Diskussionsseite) eines Wikipedianers einen vorläufigen Platz fand.

    Wie beurteilt ein Fachmann Virtuelle Friedhöfe, werden Netz-Einträge nachgefragt, oder ist das eher etwas das von Freunden des Verstorbenen angelegt wird?




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