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Weihnachtsgewinnspiel 2013

So, liebe Leute, man kann ja alles machen. Ich kann versuchen, alle Teilnahmeregeln genau aufzuschreiben und noch „der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ dazu schreiben, es findet sich offenbar immer ein Weg, um das aushebeln zu können.

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Unter allen richtigen Einsendungen wurde die von Renate K. gezogen.
Wie versprochen, hatte ich Renate K. auch sofort per Mail über ihren Gewinn benachrichtigt.
Wir erinnern uns, es gab eine Reise nach Berlin zu gewinnen.

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Dafür gibt es etwas Tolles zu gewinnen, nämlich eine zweitägige Reise für zwei Personen nach Berlin mit einem Besuch des Theater-Ereignisses “Gefährten” und Unterbringung in einem Top-Hotel.
(Termin- und Reiseabsprachen erfolgen direkt mit dem Gewinner.)

Zwei Tage bedeutet, man reist an einem Tag an, bezieht sein Hotel, schaut sich abends die Vorstellung an, übernachtet und reist am nächsten Tag wieder ab.

Zwei Tage bedeutet nicht „daß man Anspruch auf zwei volle Tage in Berlin hat“. Also am ersten Tag abends anreisen, dann einen ganzen Tag in Berlin shoppen gehen und abends in die Vorstellung.
Dann kommt der dritte Tag an dem man Sightseeing macht und abends wieder übernachtet. Abreise wäre dann am Tag Nummer 4.
„Nur so“, schreibt Renate, „kommt man ja in den Genuß der versprochenen 2 Tage. Es stehen dem Gewinner zwei volle Tage zu! Nicht nur zwei angebrochene Tage mit An- und Abreise.

Jetzt bin ich ja ein gutmütiges Trampeltier und habe als Kompromiß für die an sich ja unverschämte Forderung herausgehandelt, daß die liebe Renate mit ihrer Begleitung zweimal übernachten darf.
Also Anreise an Tag 1. Vorstellung anschauen an Tag 1, dann übernachten, dann einen ganzen Tag Sightseeing und Shoppen, dann übernachten und am dritten Tag nach Hause.

Ja, das würde sie zwar ungern, aber dann doch so akzeptieren, aber nur wenn die Anreise nicht mit dem ICE, sondern mit der Lufthansa erfolgen würde.

Da hat’s mir beinahe „den Vogel rausgehauen“.

Nun kommt es aber noch dicker.
Renate führt nun an, ihr ginge es derzeit gesundheitlich nicht besonders gut. Nach einem Sturz müsse sie am Stock gehen und gehe deshalb sowieso nie ohne ihren Mann aus dem Haus.
Gut, soll sie den mit nach Berlin nehmen, denke ich.

Nein, der interessiert sich nicht für Theater. Stattdessen möchte sie lieber ihre Tochter mitnehmen.
Auch das! Kein Problem, liebe Renate, dann nimmste eben Deine Tochter statt Deines Mannes mit, mir ist egal, wer die zweite Person ist.

Nein, das gehe nicht, die Tochter sei im vierten Monat schwanger und könne ihr, da sie ja am Stock gehe, nicht ausreichend helfen.
Zum Helfen will sie ihren Mann mitnehmen, der aber nur mit nach Berlin fliegt, nicht mit ins Theater geht, und außerdem gehe noch die Tochter mit, die natürlich auch mitfliegen und übernachten muß und die dann auch mit ins Theater gehe.

Mit anderen Worten, ich soll nun aus zwei Tagen drei Tage machen, aus einer Bahnreise eine Flugreise und die dann bitteschön auch nicht für zwei, sondern für drei Personen. Selbstverständlich brauche man dann auch noch ein Extra-Zimmer in Berlin.

Ich glaub, ich geh jetzt erst mal eine Runde kotzen!

Kurzum, ich habe Renate jetzt eine Frist bis zum Ende des Monats gesetzt, mir die zweite Person zu benennen, habe auch das Angebot für drei Tage wieder zurückgezogen und bleibe nun auch bei der Anreise per Bahn.
Sie kann den Gewinn nun so annehmen, oder sie läßt es bleiben.

Ich habe doch keine Lust, wegen so was noch einen Anwalt bemühen zu müssen.
Jedenfalls schlage ich mich seit dem 1.1.2014 damit herum.

Jetzt harren wir mal der Dinge. Erst wenn das geklärt ist, benenne ich die weiteren Gewinner der Trostpreise, es könnte ja sein, daß noch einer zum Hauptgewinner aufrückt.

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