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Frag den Bestatter

Welches Datum muss auf den Grabstein – Todeszeitpunkt unbekannt

grabstein

Oft werden Menschen tot aufgefunden. Der exakte Todeszeitpunkt ist dann unbekannt. Auf der Sterbeurkunde steht dann ein Zeitraum, beispielsweise „zwischen 23.04.2023 17 Uhr und 27.04.2023 22.17 Uhr“.

Für Behörden gilt in diesem Fall der Auffindezeitpunkt als maßgeblich. Denn zu diesem Zeitpunkt war der Verstorbene sicher tot.
Das ist auch dann der Fall, wenn der Zustand der Leiche ganz sicher annehmen lässt, dass der Mensch schon viel länger tot war.
Das Fernsehen gaukelt uns hier vor, der „Polizeiarzt“ könne immer recht genau den Todeszeitpunkt bestimmen, das kann zwar sein, ist aber in vielen Fällen eben doch unmöglich.

Mit einer solchen Fragestellung beschäftigt sich aus aktuellem Anlass auch Bestatterweblog-Leser Johann:

Ich habe im Bestatterweblog etwas dazu gefunden, welches Datum auf den Grabstein kommt, wenn in der Sterbeurkunde eine Zeitraum angegeben ist.
Sie schreiben, dass es möglich wäre, nicht den Auffindezeitpunkt zu nehmen. Der Zustand des Toten war zum Auffindezeitraum so, dass klar ist, dass dies nicht sein Todeszeitpunkt ist.

Leider kennen weder das Bestattungsinstitut noch die hiesige Friedhofsverwaltung die Ausnahme und möchte den letzten Tag nehmen.
Können Sie mir helfen und sagen, wie ich mich auf den Recht einen anderes Datum zu wählen berufen kann? Gibt es dazu ein Gesetz, eine Verordnung oder Empfehlungen des Bestatterverbands?
Vielen Dank im voraus!

Es gibt keine diesbezügliche bundeseinheitliche Regelung. Solche Dinge werden in der jeweiligen Friedhofssatzung behandelt.
In den meisten Fällen scheren sich die Friedhofsverwaltungen nicht großartig um die Beschriftung der Grabsteine. Es gibt aber auch Kommunen, in denen das sehr streng und pingelig gehandhabt wird.

Nun könnte jemand in einem solchen Fall durchaus auf die Idee kommen, auf dem Grabstein zunächst einfach nur die Jahreszahlen eintragen zu lassen.
Ein Jahr oder so später lässt man dann einen Steinmetz Tages- und Monatsdatum nachtragen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass das jemandem auffällt.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 1. Dezember 2023 | Peter Wilhelm 1. Dezember 2023

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Zermalmer
5 Monate zuvor

Bei uns wird das Großzügig gehandhabt und wir haben bei meinem Vater und meiner Frau nur das Geburtsjahr und Todesjahr anbringen lassen.

Igge
5 Monate zuvor

Mir war seither gar nicht bewusst, dass es bei den Genehmigungen eines Grabsteins auch um die Inschrift geht. Dachte immer dass es um die Größe des Steins geht.
Ich kenne einen Stein bei dem die Lebensdaten nicht stimmen….




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