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Wem gehört die Urne? Streit in der Familie

Mein Vater ist verstorben, auf dem Papier war er mit einer Frau verheiratet…..aber eben nur auf dem Papier..
Die letzten 41 Jahre war er mit meiner Mutter liiert ( nicht verheiratet) und hat mit ihr zwei Kinder ( mich Petra u Christina)
Aus seiner Ehe gibt es noch zwei Kinder( unsere Halbbrüder) welche uns von Anbeginn hassen…
Jetzt hat einer der Halbbrüder seine Mutter dazugebracht , die Urne aus der Gruft ( übrigens ein Massengrab mit anderen Särgen , ohne Initialien usw) herauszunehmen und die Urne irgendwo hinbringen zu lassen…sie wollen uns nicht sagen wohin, eventuell wird sie verstreut u wir haben keinen Ort an dem wir trauern können.,..
Wir hätten ihnen sogar angeboten auf unseren Pflichtteil zu verzichten , wenn sie damit einverstanden wären ein pietätvolles Erdgrab mit Tafel zu arrangiieren, welches ebenso wir bezahlt haben…
Darf das sein das wir, obwohl wir uneheliche Kinder sind , die Vaterschaft auch annerkannt wurde, das wir kein Anrecht haben bei der Mitsprache ?
Wer hätte das Recht auf die Urne im Fall das die Ehefrau verstirbt, hätte dann unsere Mutter das Recht auf die Wahl des Bestattungsortes…
Bis jetzt konnte /wollte uns kein Anwalt richtig helfen…
Ich wäre sehr dankbar auf rasche Antwort
Mit freundlichen Grüssen

Das Landesbestattungsgesetz sagt, wer die Bestattungspflichtigen und somit auch die Totenfürsorgeberechtigten sind.
In der Regel sind da in etwa die Personen, die auch erben würden.
Nun gibt es bei Verheirateten, die nur getrennt leben, einen gravierenden Nachteil. Oft haben diese Eheleute, obwohl ihre Ehe auf dem Papier noch fortbesteht, längst neue Partner und weitere Kinder.
Für die Kinder, das sei gleich vorweg gesagt, ergibt sich kein großer Unterschied. Im Gesetz wird nicht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden. Kinder sind Kinder.
Aber bei den Frauen sieht das anders aus.
Berechtigt und verpflichtet, die Bestattung zu planen und zu bezahlen, ist die Ehefrau, egal ob nur auf dem Papier. Die Lebensgefährtin ist keine Ehefrau und hat demnach, mal so formuliert, nichts zu melden.

Es ist unschön, was da in Ihrer Familie gelaufen ist, aber auf dem normalen Weg scheint man da auch nicht weiterzukommen.
Es war klug, das Gespräch zu suchen und sicher ein guter Ansatz, den Verzicht auf den Pflichtteil anzubieten. Oft zieht ja das Geld mehr als der Haß.

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Grundsätzlich meine ich aber, daß man Ihnen nicht verwehren kann, die Grabstelle und den Verbleib der Urne zu erfahren. Hier sollten Sie sich einen Fachanwalt suchen!
Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, daß man als enger Angehörigen schon erfahren dürfen muß, was mit den sterblichen Überresten passiert ist.
Hilfreich könnte eine Anfrage beim Friedhofsamt sein. Man wird Ihnen als Kind des Verstorbenen normalerweise die Auskunft nicht verwehren.
Die Frage muß lauten: Wohin ist mein Vater gebracht worden?

Nun fragen Sie danach, was mit dem Recht an der Urne passiert, wenn die Ehefrau -die jetzt alles geregelt hat- eines Tages stirbt.
Ich meine, daß dann die Kinder und nicht die Lebensgefährtin zu entscheiden hätten. Es bliebe also bei der jetzigen Patt-Situation.

Es ist aber auch so, daß sich die Rechte und Pflichten auf das Wesentliche beschränken. Die Totenfürsorgeberechtigen haben für die Beisetzung zu sorgen und im Rahmen der Grabnutzungsverträge auch für die Grabpflege.
Ein willkürlichen Hin und Her mit Sarg oder Urne können auch sie nicht verfügen. Hier sind jeweils außerordentliche Gründe darzulegen, da die Wahrung der Totenruhe vorgeht.

]

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!]

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