Frag doch den Undertaker

Werden Kinder automatisch beim Tod der Eltern informiert?

Hallo Herr Wilhelm,

ich habe eine Frage bezüglich der „Benachrichtigung“ von Angehörigen, leider habe ich über die Suchfunktion in Ihrem Blog nichts gefunden…

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Mein betagter Vater und ich haben seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr, er hat allerdings Nißbrauchrecht in meinem Haus.
Ob er ein Testament gemacht hat weiß ich nicht, ich vermute allerdings nicht.
Würde ich als einzige Tochter im Falle seines Todes von irgendeiner offiziellen Stelle über sein Ableben informiert werden? – ich gehe nicht davon aus, dass seine zweite Ehefrau dies tun würde….

Diese Frage beschäftigt mich ziemlich, für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar..

mit freundlichen Grüßen aus Bremen

Es gibt leider kein zentrales Bürgerregister in Deutschland.
Gäbe es ein solches, wäre es kein Problem jederzeit nachzuschauen wann wer wo verstorben ist und im umgekehrten Fall, wo seine nächsten Angehörigen wohnen.

Tritt also nun ein Sterbefall ein und wird den Behörden gemeldet, geben diese sich mit den Angaben des Meldenden zufrieden.
Unterschreibt dieser die notwendigen Papiere und bezahlt er die anfallenden Kosten, wird die Gemeinde keine Suche nach weiteren Angehörigen unternehmen. Es ist in diesem Fall Familien- und Privatsache, die übrigen Angehörigen zu informieren.

Etwas anders sieht es aus, wenn Geld zu vererben oder einzufordern ist, oder zunächst keine Angehörigen bekannt sind.
Bleiben die Friedhofsgebühren unbezahlt oder hat der Verstorbene ein hinterlegtes Testament gemacht, wird versucht, die Betroffenen zu finden und zu informieren.
Das geschieht aber regelmäßig erst nach der meist schon stattgefunden Bestattung.

Gerade in Fällen einer Wiederverheiratung ist es oft so, daß die Kinder aus erster Ehe gar nichts vom Sterbefall erfahren.

Ich hoffen ich habe Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen können.
Falls ich etwas falsch verstanden habe oder Sie noch Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte gerne nochmal an mich.

Liebe Grüße
Peter Wilhelm

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    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 11. April 2018

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    23 Kommentare
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    twl
    6 Jahre zuvor

    Wenn einen das Thema beschäftigt, ist einem der Mensch, Vater, offensichtlich nicht (mehr) egal.
    Ich würde im Rahmen dieses Gedankens der Vergänglichkeit eventuell bedenken, ob es nicht doch Sinn macht mal (wieder) einen Kontaktversuch zu starten- am Ende des Tages (oder auch Lebens) sind ja die meisten Gründe oder Verletzungen nicht mehr so wichtig.
    Es kann ja sogar einseitig eine Karte oder irgendetwas sein, auf dass der andere nicht reagieren muss.

    Viel Glück…

    Sammi ElPadre
    Reply to  twl
    6 Jahre zuvor

    @twl:

    Ich vermute mal, der Vater ist noch nicht mal der Grund für den Kontaktabbruch, sondern eher die neue Frau…

    twl
    Reply to  Sammi ElPadre
    6 Jahre zuvor

    @Sammi ElPadre: Ja, leider sehr oft so… Aber unabhängig vom Grund, wenn man es nicht versucht, wirft man es sich später vor. Sollte es fehlschlagen, dann weiß man, dass es nicht an einem selbst lag…

    Erica
    6 Jahre zuvor

    Ja, der Versuch, den Kontakt noch zu Lebenszeiten zu starten, ist auf jeden Fall das Beste.
    Ich habe auch schon mal nach jemandem geforscht, von dem ich vermutete , er sei gestorben. Dem war auch so. Falls es eine Todesanzeige in der Zeitung gegeben hat, gibt es noch eine andere Möglichkeit. Ich hatte auf der Internetseite Trauer.de , die Todesanzeigen aus der Presse in ganz Deutschland sammelt, den Namen und den vermutlichen Heimatort eingegeben. Dort war dann die Todesanzeige aufgeführt. Nur den Namen eingeben funktioniert übrigens auch . Dann werden halt alle Todesanzeigen dieses Namens aufgeführt und man muss sich durchklicken.

    Bernd
    Reply to  Erica
    6 Jahre zuvor

    @Erica:
    Trauer.de ist aber sehr lückenhaft. Verlassen würde ich mich da auch keinen Fall drauf

    MK
    6 Jahre zuvor

    Eine andere interessante Frage ist für mich folgende: Wenn ich ein Testament mache und beim Notar bzw. beim Amtsgericht hinterlege. Wie erfährt der Notar bzw. das Amtsgericht eigentlich, dass ich verstorben bin? Wie wird sicher gestellt, dass das Testament nicht „untergeht“?

    Linchen
    Reply to  MK
    6 Jahre zuvor

    @MK:
    Ist jetzt keine Antwort auf Deine Frage, aber trotzdem:

    Als mein Kind geboren war, wurde vom Landratsamt meine nächste Müllrechnung von 2- Personen-Haushalt auf 3-Personen-Haushalt umgestellt.
    Daß ich da den Familienzuwachs melden muß, wäre mir nie in den Sinn gekommen.
    MUSS man auch nicht – die kriegen es auch so mit.
    Hatte mich damals schon gewundert.

    CP
    Reply to  MK
    6 Jahre zuvor

    Althergebrachter Ablauf: Bei der Hinterlegung wird das Geburtsstandesamt des künftigen Verstorbenen über die Hinterlegung informiert. Tritt der Sterbefall dann ein, erfährt zunächst das Standesamt des Wohnortes vom Tod. Dieses informiert dann das Geburtsstandesamt und von dort gehen dann Benachrichtigungen an Amtsgericht bzw. Notar.

    Seit einigen Jahren gibt es bei der Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister, wo bei der Hinterlegung von Gericht/Notar vermerkt wird, wer wo ein Testament hinterlegt hat (nur das eines existiert und wo es aufbewahrt wird, nichts zum Inhalt). Das Register wird bei jedem Sterbefall abgerufen und bei einem Treffer die Verwahrstelle durch die Bundesnotarkammer informiert.

    (Alle Angaben ohne Gewähr 😉 )

    Lipperin
    Reply to  CP
    6 Jahre zuvor

    @CP:
    Nicht ganz richtig: Bei einem Sterbefall wird bei Geburt im Inland (im Ausland in bestimmten Fällen) das Geburtsstandesamt in Deutschland informiert, das die dort im Geburtenregister beurkundete Person dort und dort verstorben ist. Es werden Sterbeort, -datum und Registernummer des Sterberegisters mitgeteilt. Die Meldebehörde am letzten gemeldeten Wohnort des Verstorbenen wird ebenfalls informiert. Wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war, wird auch das Standesamt informiert, das den aktuellen Heiratseintrag führt, da die bestehende Ehe durch den Tod aufgelöst wird. Bei jedem Sterbefall wird die Bundesnotarkammer informiert, dort wird festgestellt, ob ein Testament besteht oder in letzter Zeit hinterlegt wurde. Die früher geführte Testamentskartei gibt es in den Standesämtern nicht mehr, diese Aufgabe hat komplett die Bundesnotarkammer übernommen. Das Familiengericht muss informiert werden, wenn minderjährige Kinder hinterlassen werden.

    Manuela Giersch
    Reply to  MK
    5 Jahre zuvor

    Meine Tochter möçhte keinen Kontakt zu uns. Ihr Vater liegt jetzt im sterben. Ein Testament gibt es nicht. Ich bin mir nicht sicher ob ich ihr dieses mitteilen soll. Sie hat sich Zeit Jahren nicht gemeldet.

    fischlixx
    6 Jahre zuvor

    @twl: es gibt auch Situationen, in denen man es sich nicht vorwirft, nochmal Kontakt aufgenommen zu haben – glaub mir. Wenn man es mehrere Male versucht hat und immer abgewiesen wurde, lässt man es irgendwann sein und macht einen Knopf drunter. Auch mein Vater war in zweiter Ehe verheiratet. Seine Frau informierte uns (meinen Bruder und mich) eine Woche, nachdem er verstorben war, über seinen Tod, vor dem er vier Wochen im Koma gelegen hatte. Wäre eine letzte Chance zum Abschied nehmen gewesen, aber wir wussten ja nichts davon. Da wir anschließend über seine finanziellen Verhältnisse wenigstens Bescheid wissen wollten, beantragten wir beim zuständigen Notariat einen Erbschein. Der Beamte war ziemlich verblüfft, dass es da Kinder aus einer ersten Ehe gibt. Die zweite Frau hatte uns bei der Befragung durch den Beamten schlichtweg unterschlagen…

    Ingrid Hoerner
    6 Jahre zuvor

    Mal ein Tipp am Rande.
    Wenn die Entfernung für eine Fahrt zum Vater zu groß ist, dann kann man bei Nachbarn anrufen.
    So finde ich immer sehr viel heraus.
    Ich mache das ähnlich wie Sandra Eckardt bei Vermisst von RTL. 🙂
    Falls man die Telefonnummer hat, einfach mal anrufen.
    Ich verstehe sowieso nicht, wie man mit seiner Familie keinen Kontakt halten kann. grübel

    Leo
    Reply to  Ingrid Hoerner
    6 Jahre zuvor

    @Ingrid Hoerner:
    So ähnlich wie bei „Vermisst“:

    https://www.youtube.com/watch?v=T2Gvb1s1ovY

    Viel Spaß! 😮

    Ingrid Hoerner
    Reply to  Leo
    4 Jahre zuvor

    Hallo Leo, klar, es wird schon bei dem einen oder anderen was gemacht, was nicht nötig wäre. Allerdings, ich kann da ein bisschen mitreden, denn ich habe auch schon mal nach Personen gesucht. Als Privatperson bekommst Du nicht immer eine Auskunft über das Einwohnermeldeamt. Dazu kommt, dass dann auch diese Daten nicht immer stimmen. Habe mal nach meiner Patentante gesucht und da hat man mir auch Daten gegeben und ich konnte trotzdem meine Patentante nicht finden. Mag heute, nachdem alles digital erfasst wird, auch einfacher sein. Dann gibt es aber auch Länder, da gibt es überhaupt keine Meldepflicht. Beispielsweise in Schottland. Da ich ja auch schon so einige Male im TV war, weiß ich auch, wie oft was gedreht wird und dass das, was dann zu sehen ist, oft nicht so zusammengeschnitten wird, wie es sein müsste. Es ist halt eine Sendung die die Zuschauer ja auch am TV halten soll. Mir ist bei vielen Dingen immer ganz komisch, wenn die Personen sagen: „Ich habe dich auch die letzten 30 Jahre so vermisst und man… Weiterlesen »

    Reply to  Ingrid Hoerner
    6 Jahre zuvor

    @Ingrid Hoerner: Glückwunsch zur so harmonischen Familie. Ist halt nicht überall so…

    Judi
    6 Jahre zuvor

    Als pragmatischer Mensch gehe ich davon aus, dass es weniger um Kontaktwunsch sondern wielmehr um das eigene Haus geht, in dem der Vater aufgrund des Nießbrauchsrecht lebenslang wohnt – und da wäre es schon interessant, ob er da wirklich noch wohnt oder eine Lebenspartnerin, sofern die in dieses Recht nicht über den Tod hinaus eingeschlossen ist.
    Hat man da als Eigentümer das Recht, Auskünfte beim Einwohnermeldeamt zu bekommen?

    Erica
    6 Jahre zuvor

    Es ist egal,ob der Vater da selbst noch wohnt oder eine Lebensgefährtin. Er könnte die Wohnung sogar vermieten und die Miete einnehmen. Nießbrauch ist nicht nur Wohnrecht, sondern das Recht, die „ Früchte“ einer Sache, in diesem Fall wohl einer Wohnung , zu ernten. Insofern mehr als nur Wohnrecht.
    Nießbrauch ist aber nicht vererbbar.

    Tom
    5 Jahre zuvor

    Habe einen ähnlichen Fall in der heillos zertrittenen Familie. Meine Mutter hat ein lebenslanges Nießbrauchsrecht auf das Haus, welches sie meinem Bruder geschenkt hat. Mein Bruder, der einzige lebende Verwandte, hat verständlicherweise keinerlei Interesse, mich beim Tod der Mutter zu informieren, denn dann müsste er mir die Hälfte des Hauses abgeben. So lange er mich nicht über ihr Ableben informiert, kann er es selbst nutzen. Ich habe keine Möglichkeit, zu erfahren, ob meine Mutter noch lebt bzw. wann sie stirbt. Ich erhalte nicht einmal die Adresse der Mutter. Der Datenschutz verhindert, dass ich Auskünfte des Meldeamts erhalte. Da meine Mutter kein Testament macht, wird mich kein Notar informieren. Diesbezüglich scheint es eine Gesetzeslücke zu geben!

    Stefan
    Reply to  Tom
    5 Jahre zuvor

    @Tom: Da hol dir doch lieber nochmal Rat vom Fachmann. Wenn sie das Haus deinem Bruder geschenkt hat, dann bekommst du gar nichts. Der Nießbrauch endet mit dem Tod und hat nichts mit dem Erbe oder den Erben zu tun.

    Sollte noch weiteres Vermögen aufzuteilen sein (z. B. Sparbuch)müsstest du eigentlich informiert werden, aber auch sowas kann man natürlich so gestalten, dass da am Ende nichts da ist.

    Petra
    4 Jahre zuvor

    Mich hatte einfach interessiert ob ich als leibliche Tochter Bescheid bekomme…
    …denn ich liebe meinen Papa, aber seit nun fast 30 Jahren wird von seiner Frau jeglicher Kontakt unterbunden und leider bin ich nicht mobil und an MS erkrankt so das mir das hinterher fahren leider nur begrenzt möglich wa/ist.

    Ich versuche nach wie vor den Kontakt aufzunehmen, da leider nun die Zeit auch knapp wird…aber ich habe nicht mal eine gültige Adresse…deshalb dachte ich das ich als leibliche Tochter vielleicht Bescheid bekommen..aber scheint wohl leider nicht der Fall zu sein.

    So bleibt mir allein die Hoffnung das mein Paps noch lebt und ich es irgendwie schaffe ihn doch noch irgendwo an der Ostsee zu finden.

    Drückt mir die Daumen!

    Petra

    Ingrid Hoerner
    Reply to  Petra
    4 Jahre zuvor

    Petra, weißt Du denn wo Dein Papa lebt oder als letztes gelebt hat?

    Würde Dir ja gerne anbieten mal zu schauen, was man machen kann.
    Du kannst Dich ja mal bei mir privat melden.

    Frag mal bei Peter Wilhelm nach meiner E-Mail-Adresse bzw. nach meiner Ruf-Nummer. Er wird Dir helfen können.

    Ich möchte hier nichts reinschreiben, da ich denke, dass das nicht gerne gesehen wird.

    Jesse
    2 Jahre zuvor

    Leider finde ich, dass es hier nicht klargeworden ist, ob man informiert wird oder was man tun kann.
    Es gibt ja 2 Möglichkeiten
    -es gibt ein Testament
    -es gibt kein Testament
    In welchen Fall wird man informiert? Weiß dazu noch jemand etwas?
    Kann man evtl. beim zuständigen Nachlassgericht im Vorfeld seine Adresse eintragen oder dergleichen?

    Zu den Versöhnungsaufrufen:
    Wenn es keinen Kontakt mehr gibt, liegt dafür ja ein Grund vor – der sich ja durch Alter oder zu erwartenden Tod nicht ändert.
    Dieser Grund liegt in aller Regel beim Elternteil, also wäre es ja unlauter, jetzt vom Kind wg. dem bevorstehenden Tod eine Versöhnung zu fordern. Ohnehin wäre es da auch zu spät.

    Barbara-Sofie
    2 Monate zuvor

    ich bin in 2. Ehe mit meinem Mann seit 2001 verheiratet. Er hat 4 Kinder aus 1. Ehe die mir das Leben schwer machen. Er ist inzwischen im Pflegeheim schwer pflegebedürftig, ich musste sozialhilfe beantragen weil er eine Unterdeckung zur vollstationären Pflege von 1000 EUR im Monat hat., vorgang ist beim Sozialamt aktuell in Prüfung, beim Rechtsanwalt war ich schon. Muss ich die Kinder vom Tod des Vaters benachrichtigen nach all dem was sie mir angetan haben?




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