Frag doch den Undertaker

Werden Kinder automatisch beim Tod der Eltern informiert?

Hallo Herr Wilhelm,

ich habe eine Frage bezüglich der „Benachrichtigung“ von Angehörigen, leider habe ich über die Suchfunktion in Ihrem Blog nichts gefunden…

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Mein betagter Vater und ich haben seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr, er hat allerdings Nißbrauchrecht in meinem Haus.
Ob er ein Testament gemacht hat weiß ich nicht, ich vermute allerdings nicht.
Würde ich als einzige Tochter im Falle seines Todes von irgendeiner offiziellen Stelle über sein Ableben informiert werden? – ich gehe nicht davon aus, dass seine zweite Ehefrau dies tun würde….

Diese Frage beschäftigt mich ziemlich, für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar..

mit freundlichen Grüßen aus Bremen

Es gibt leider kein zentrales Bürgerregister in Deutschland.
Gäbe es ein solches, wäre es kein Problem jederzeit nachzuschauen wann wer wo verstorben ist und im umgekehrten Fall, wo seine nächsten Angehörigen wohnen.

Tritt also nun ein Sterbefall ein und wird den Behörden gemeldet, geben diese sich mit den Angaben des Meldenden zufrieden.
Unterschreibt dieser die notwendigen Papiere und bezahlt er die anfallenden Kosten, wird die Gemeinde keine Suche nach weiteren Angehörigen unternehmen. Es ist in diesem Fall Familien- und Privatsache, die übrigen Angehörigen zu informieren.

Etwas anders sieht es aus, wenn Geld zu vererben oder einzufordern ist, oder zunächst keine Angehörigen bekannt sind.
Bleiben die Friedhofsgebühren unbezahlt oder hat der Verstorbene ein hinterlegtes Testament gemacht, wird versucht, die Betroffenen zu finden und zu informieren.
Das geschieht aber regelmäßig erst nach der meist schon stattgefunden Bestattung.

Gerade in Fällen einer Wiederverheiratung ist es oft so, daß die Kinder aus erster Ehe gar nichts vom Sterbefall erfahren.

Ich hoffen ich habe Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen können.
Falls ich etwas falsch verstanden habe oder Sie noch Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte gerne nochmal an mich.

Liebe Grüße
Peter Wilhelm

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    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 11. April 2018

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