Hallo Herr Wilhelm,
im Internet bin ich auf Sie aufmerksam geworden, möglicherweise haben Sie ein paar Minuten Zeit, um einen Blick auf die Rechnung für die Bestattung meiner Mutter zu werfen?
Hier geht es mir/uns in erster Linie um die „in unserem Auftrag vermittelten Leistungen“, die wir als die sogenannten Fremdleistungen verstehen. Für vier ausgewiesene Positionen haben wir beim Bestatter um Rechnungskopien gebeten, da die Leistungen hinter der Definition für uns nebulös sind.
Wir erhalten keine Rechnungen mit der Begründung, dass es sich um Eigenleistungen handelt.
Vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Vertrauen. Ich habe mir die Unterlagen angeschaut.
Der Bestatter hat in diesem Fall recht.
Die in Rechnung gestellten Leistungen wie Zeitungsanzeige und Trauerredner sind Leistungen, die der Bestatter im Rahmen seiner kaufmännischen Tätigkeit günstiger einkauft, als er sie dann in Rechnung stellt.
Für Zeitungsanzeigen bekommen Bestatter im Schnitt 10-15% Rabatt auf den originalen Anzeigenpreis. Dafür nehmen sie auch eine stattliche Anzahl an Anzeigen ab und übernehmen einen Teil der Beratungs-, Gestaltungs- und Satzarbeiten für die Anzeigen. Daher ist dieser Rabatt gerechtfertigt. Er ist Teil der Kalkulationskette des Bestatters und muss nicht an die Kunden weitergegeben werden.
Beim Trauerredner sieht es ganz ähnlich aus.
Überhaupt ist es üblich, dass Unternehmer für vermittelte Aufträge Provisionen oder Boni und auch geminderte Rechnungen erhalten. Die dadurch in Anspruch genommenen Vorteile sind Teil des kaufmännischen Strebens und müssen dem Kunden weder offengelegt, noch durch Rechnungsvorlage bewiesen werden.
Das ist insbesondere deshalb so, weil tatsächlich beispielsweise Traueranzeigen quartalsweise oder jährlich gesammelt von der Zeitung abgerechnet werden, eine Einzelrechnung bezogen auf einen bestimmten Sterbefall erhält der Bestatter nicht.
Inkorrekt wäre es, wenn der Bestatter für die Traueranzeige oder den Trauerredner einen höheren Preis abrechnen würde, als es Sie bei direkter Inanspruchnahme des Dienstleisters kosten würde. Das ist aber regelmäßig nicht der Fall. Sie zahlen den gleichen Preis, den Sie hätten zahlen müssen, wenn Sie einen Trauerredner oder eine Zeitungsanzeige selbst gebucht hätten.
Die vom Bestatter erzielten Gewinne bei Verkauf, Dienstleistung und Vermittlung sind Betriebsinterna.
Ihre Frage ist dennoch nicht unberechtigt und ungewöhnlich. Diese Fragestellung kommt sehr häufig vor. In all den Jahrzehnten ist es mir, selbst bei den schwarzen Schafen der Branche noch nicht untergekommen, dass bei der Weiterberechnung solcher Posten erheblich überzogen abgerechnet wurde.
Nach meinem Dafürhalten geht die Rechnung des Bestatters so durchaus in Ordnung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen, auch wenn meine Antwort vielleicht nicht wie gewünscht ausgefallen ist.
- rechnung-muster: Peter Wilhelm
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Da passt mE der Restaurantvergleich ganz gut. Man bekommt, was man bestellt zu den vorher bekannten Preisen. Da wird man aber auch keine Auskunft erhalten, wie teuer das Rinderfilet im Einkauf war. Eben weil es Interna sind und sich die Kalkulation der Verkaufspreise aus etlichen anderen Positionen zusammen setzt. Und am Ende des Tages will der Gastronom ja auch noch was verdienen…
Ich würde das eher mit einem Lieferdienst z.B. für Essen vergleichen.
Wenn ein Lieferdienst, der nicht selber kocht, sondern die Gerichte sich von einem Lokal in der Stadt machen läßt, bezahlt man i.d.R auch die Preise des Lieferdienstes und nicht die Preise des Lokals. Wenn der Lieferdienst da noch Rabatt bekommt, weil er öfter das Lokal in Anpsruch nimmt oder gar einen Preisaufschlag für das Liefern selbst nimmt, wird das normalerweise akzeptiert (außer er fällt da ganz aus dem Rahmen).
Da verlangt auch keiner, daß er die Lieferantenrechnung durchreicht. Anhand des Essens könnte man natürlich rückschließen, welches Lokal das gemacht hat und dann dort nachfragen, genauso wie man weiß, welcher Trauerredner und welche Zeitung die Auftragnehmer waren. Da wäre es auch ein leichtes, deren Endkundenpreise zu erfragen, um zu prüfen, ob und wie weit der Dienstleister da aufgeschlagen hat.
PS: Es gibt ja einige solcher Lieferdienste die deutschlandweit liefern, die selbst keine Lokale haben, sondern mit den lokalen Gaststätten zusammenarbeiten. Da kann man dann imer schön sehen, wie hoch der „Aufschlag“ ist.
PS: Bei dem örtlichen Bestatter wurden bei der Traueranzeige für meinen Schwiegervater die Preise der Zeitung „durchgereicht“. Der Bestatter hat also sein Geld mit der Provision gemacht. Er hat da keine Rechnung vom Verlag vorgelegt, aber das war auch nicht nötig, weil man diese Preise auf der Webseite des Verlages selbst nachlesen konnte.
Da es scheinbar nur um die Provisionen geht, kenne ich das auch so. Man hat als Angehöriger nur noch die Möglichkeit z. B. bei der Zeitung bzgl. der Anzeigenkosten nachzufragen ob die Anzeige dort genau das gekostet hätte, wenn sie als Auftraggeber sie selbst aufgegeben hätten und eben bei anderen Anbietern auch. Wobei ich es anders sehe, dass sind z. B. die Kosten für Sterbeurkunden. Hier sollte die Rechnung vom Standesamt beiliegen und zusätzlich sollten Angehörige darauf achten, ob der Bestatter, wie ich es oft gesehen habe, nicht auf diese Anzeigen die Mehrwertsteuer hinzurechnet. Es gibt Leistungen, die haben keine MwSt. Dann gibt es Bestatter, die rechnen Fahrtkosten ab und sind dafür keinen KM gefahren. Ebenso werden von manchen Bestattern Kühlkosten abgerechnet die eine extreme Höhe haben und z. T. auch gar nicht angefallen sind. Mir ist es eigentlich egal, wie der Bestatter seine Kosten kalkuliert. Es gibt bei einer Bestattung immer Dinge die gemacht werden müssen. Diese nenne ich mal „Grundvariante“ und alles was darüber hinaus geht, das sind „Sonderwünsche“. Wenn mir der Bestatter… Weiterlesen »
Zitat: Wobei ich es anders sehe, dass sind z. B. die Kosten für Sterbeurkunden. Hier sollte die Rechnung vom Standesamt beiliegen und zusätzlich sollten Angehörige darauf achten, ob der Bestatter, wie ich es oft gesehen habe, nicht auf diese Anzeigen die Mehrwertsteuer hinzurechnet. Es gibt Leistungen, die haben keine MwSt. Zitat Ende Das stimmt leider nicht so ganz. Arztrechnung, Urkunden, Friedhofsgebühren und Porto enthalten keine Vorsteuer, die der Bestatter ziehen könnte. Beim Weiterreichen der Rechnungen ist aber dennoch Umsatzsteuer in Höhe von 19 % enthalten – außer in Sonderfällen. Um nun zu vermeiden, dass Umsatzsteuer auf die ursprünglich steuerfreie Leistung fällig wird, muss der Bestatter sehr vorsichtig buchen und sehr genau Formvorschriften einhalten. (Irgendwo im Blog hatte ich schon mal einen sehr langen Kommentar zu Eigenleistungen, Fremdleistungen und durchlaufenden Posten geschrieben) Damit so eine Urkunde steuerfrei bleibt, muss die Quittung auf den Endkunden ausgestellt sein und außerdem muss der Endkunde diese Gebühren bereits als Vorkasse dem Bestatter gegeben haben. In jeder anderen Variante ist das NICHT umsatzsteuerfrei. Mehrwertsteuer auf Urkunden – also z. B. 11,90 Euro… Weiterlesen »
Vielen Dank, Stefan.
Gute Erklärung.