Allgemein

Zustimmung zur Sektion

Eine Freundin studiert Jura und war im Zuge dieses Studiums mal in der Gerichtsmedizin und schaute bei Untersuchung einer Leiche zu.
Meine Frage: Muss man sich zu Lebzeiten schon für solche Zwecke zur Verfügung stellen? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass sowas ohne vorherige Einwilligung des Verstorbenen bzw. der Angehörigen geht.
Danke für die Antwort im Voraus und mach weiter so.

Kann ich so nicht beantworten. Die Frage ist, was in dieser „Gerichtsmedizin“ gemacht wird. Wir haben hier ein Gerichtsmedizinisches Institut, das mit der Untersuchung von Leichnamen befasst ist, die z.B. von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden oder bei denen ansonsten eine Untersuchung angeordnet wurde.
Hier haben weder die Betroffenen ihr Einverständnis zu Lebzeiten geben oder verweigern können, noch können die Angehörigen nun nach dem Tode des Betroffenen den entsprechenden Eingriff ohne weiteres verhindern.

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Anders sieht das in den pathologischen Instituten der Universitäten aus. Dort werden auch Leichname aufbewahrt und für Übungen der Studenten verwendet. Dabei handelt es sich aber um Personen, die sich in der Tat zu Lebzeiten hierfür entschieden haben. Eine zeit lang galt das als äußert günstige Bestattungsmethode. Mancher hat sich der Wissenschaft übereignet, weil sich dann das wissenschaftliche Institut um die Bestattung kümmerte. Oft erst nach langer Zeit und nur mit einem kläglichen Rest, aber immerhin. Das hat aber nur deshalb funktioniert, weil die Krankenkassen bis vor ein paar Jahren ein Sterbegeld, also einen Zuschuß zu den Bestattungskosten bezahlt haben. Sei dem Wegfall dieses Geldes verlangen manche wissenschaftliche Institute einen Zuschuß zu den Bestattungskosten schon im Voraus bei Abschluß des entsprechenden Vertrages.

Aber auch in den pathologischen Sektionsabteilungen der Krankenhäuser werden Leichenöffnungen und Untersuchungen vorgenommen. Hierzu fragen die Ärzte die nächsten Angehörigen nach einer Erlaubnis. Manche Familien stimmen da recht unbedarft zu, bedenken aber nicht, daß dadurch die Bestattung um manchmal eine Woche verzögert wird und der Verstorbene, je nach Eifer der Sektionsabteilung, nicht so ohne weiteres für eine offene Aufbahrung geeignet ist.
Allerdings höre ich immer häufiger, daß die Angehörigen zwar gefragt wurden, diese aber die entsprechende Erlaubnis verweigern, weil sie befürchten, daß dann heimlich Organe entnommen werden.

Sollten die Ärzte bei dem absehbaren Tod eines Patienten oder sehr kurz danach dringend um die Erlaubnis fragen, ein bestimmtes Organ für Transplantationszwecke verwenden zu dürfen, muß man schnell und gut abwägen, wie man sich entscheidet. Es ist sehr wichtig, daß genügend Organe für Transplantationen zur Verfügung gestellt werden. Wenn man allerdings hinterher nicht mit dem Gedanken zurecht kommt, daß dem Verstorbenen eines oder mehrere Organe bis hin zu den Augen entnommen werden, der sollte sich das gut überlegen.

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Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#sektion #zustimmung

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