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1000 Euro

Fehler durch Lektorin Alexandra bereinigt.

Wenn jetzt noch 1000 € da sind, aber auch 1000 € Schulden, und die Bestattung auch 1000 € kostet, wer zahlt dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Die Kosten der Bestattung sind vorrangig zu behandeln.

In diesem Fall würden also zunächst die 1.000 Euro für die Bestattungskosten aufgewandt und die anderen Gläubiger gingen leer aus.

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Das wissen auch manche Hinterbliebene und auch aus diesem Grund kommt es oft zu dem Geschacher um das Erbe, das schon beim Bestatter losgeht.
In einem Fall hatte ich den alten Vater einer Familie zu bestatten. Seine Tochter wollte eine umfangreiche Bestattung, die sicher an die 6.000 Euro gekostet hätte. Der Sohn hingegen wollte das unbedingt vermeiden, da er seinem Vater Geld für die Heimunterbringung „geliehen“ hatte. Es standen nur etwa 10.000 Euro auf dem Konto des Verstorbenen zur Verfügung.

Da es in diesem Fall so war, wie es in vielen Fällen mit Heimunterbringung ist, daß nämlich relativ schnell das gesamte Vermögen aufgebraucht war, wäre bei einer teuren Bestattung für den Sohn nichts mehr übrig geblieben.
Als die Schwester mitbekam, worauf das hinauslief, bemühte sie sich, die Bestattung noch teurer zu machen. Der Sohn hingegen, bestand auf einer günstigen Variante.

Seinerzeit hat sich der Sohn sogar einen Anwalt genommen und versucht, seine Ansprüche damit geltend zu machen.
Allerdings ist die Schwester zunächst unsere Auftraggeberin gewesen, sodaß wir ihre Wünsche berücksichtigen mußten. Der Anwalt hat sich dahingehend geäußert, daß er möglicherweise vor Gericht darlegen würde, daß die Tochter des Verstorbenen verschwenderisch mit dem Geld des Vaters umgegangen ist und die Bestattung nicht nur angemessen und würdig, sondern bewußt überteuert ausgestattet habe, um seinem Mandanten zu schaden.

Um nicht zwischen den Parteien zerrieben zu werden, habe ich beide Geschwister überredet, den Auftrag an uns gemeinsam zu unterschreiben, „dann gibt’s hinterher doch auch keinen Ärger“ und sie sozusagen dadurch gezwungen, einen Kompromiss zu finden.

Die Bestattung ist dann zwar immer noch aufwendig gestaltet worden, jedoch bei weitem nicht mehr so teuer wie ursprünglich allein von der Tochter geplant. Allerdings war nach Bezahlung der Wohnungsauflösung und der noch offenen anderen Rechnungen nicht mehr viel für den Sohn bzw. die erben übrig.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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