Wenn jetzt noch 1000 € da sind, aber auch 1000 € Schulden, und die Bestattung auch 1000 € kostet, wer zahlt dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Die Kosten der Bestattung sind vorrangig zu behandeln.
In diesem Fall würden also zunächst die 1.000 Euro für die Bestattungskosten aufgewandt und die anderen Gläubiger gingen leer aus.
Das wissen auch manche Hinterbliebene und auch aus diesem Grund kommt es oft zu dem Geschacher um das Erbe, das schon beim Bestatter losgeht.
In einem Fall hatte ich den alten Vater einer Familie zu bestatten. Seine Tochter wollte eine umfangreiche Bestattung, die sicher an die 6.000 Euro gekostet hätte. Der Sohn hingegen wollte das unbedingt vermeiden, da er seinem Vater Geld für die Heimunterbringung „geliehen“ hatte. Es standen nur etwa 10.000 Euro auf dem Konto des Verstorbenen zur Verfügung.
Da es in diesem Fall so war, wie es in vielen Fällen mit Heimunterbringung ist, daß nämlich relativ schnell das gesamte Vermögen aufgebraucht war, wäre bei einer teuren Bestattung für den Sohn nichts mehr übrig geblieben.
Als die Schwester mitbekam, worauf das hinauslief, bemühte sie sich, die Bestattung noch teurer zu machen. Der Sohn hingegen, bestand auf einer günstigen Variante.
Seinerzeit hat sich der Sohn sogar einen Anwalt genommen und versucht, seine Ansprüche damit geltend zu machen.
Allerdings ist die Schwester zunächst unsere Auftraggeberin gewesen, sodaß wir ihre Wünsche berücksichtigen mußten. Der Anwalt hat sich dahingehend geäußert, daß er möglicherweise vor Gericht darlegen würde, daß die Tochter des Verstorbenen verschwenderisch mit dem Geld des Vaters umgegangen ist und die Bestattung nicht nur angemessen und würdig, sondern bewußt überteuert ausgestattet habe, um seinem Mandanten zu schaden.
Um nicht zwischen den Parteien zerrieben zu werden, habe ich beide Geschwister überredet, den Auftrag an uns gemeinsam zu unterschreiben, „dann gibt’s hinterher doch auch keinen Ärger“ und sie sozusagen dadurch gezwungen, einen Kompromiss zu finden.
Die Bestattung ist dann zwar immer noch aufwendig gestaltet worden, jedoch bei weitem nicht mehr so teuer wie ursprünglich allein von der Tochter geplant. Allerdings war nach Bezahlung der Wohnungsauflösung und der noch offenen anderen Rechnungen nicht mehr viel für den Sohn bzw. die erben übrig.
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Schlagwörter: 1000, euro, Lektorin A
Abschied nehmen in aller Würde, aber bei allem Respekt, die Menschen sind tot. Egal wie sich das anhört, mit dem Geld kann man „besseres“ machen, als eine über-pompöse Abschiednahme zu feiern. Ob der Sohn *besser* mit dem Geld umgegangen wäre steht nun auf einem ganz anderen Blatt.
Zu diesem Thema fällt mir spontan noch eine Frage ein:
Es heisst zwar ‚wer die Leich hat, hat den Auftrag‘, aber was ist, wenn sich zwei Geschwister streiten und zwei unabhängigen Unternehmen den Auftrag bekommen, die Leiche vom Krankenhaus abzuholen? Wie gesagt, Schwesterchen und Brüderchen mögen sich nicht besonders!
Gruss Jan
Oder man „leiht“ alten Verwandten einfach keine solche Summen sondern schenkt sie denen. Was hat er erwartet? Dass Pappa im hohen alter noch im Lotto ein paar millionen gewinnt und ihm das geliehene Geld zurückgeben kann? Hat er gehofft so vom Erbe mehr zu bekommen? Wie soll das gehen? Wenn er das geliehene Geld zurückbekommt ist er ja erst wieder ebenauf und danach wird genau gleich verteilt als ob es keinen Gläubiger gäbe.
Hallo Tom, jetzt hast du mich etwas verwirrt. Ich dachte bisher, wer die Bestattung bestellt, zahlt auch, und der Kunde ist ja in diesem Fall die Verwandschaft und nicht der Verstorbene. Du hast zwar letztens geschrieben, dass laut § 1968 BGB der Erbe die Kosten der Bestattung des Erblassers trägt, aber das bedeutet doch nicht, dass die Kosten aus dem Nachlass bezahlt werden müssen, oder?
Wenn in diesem Fall die Tochter eine teure Bestattung bestellt hätte, hätte sie für diese nicht aus eigener Tasche zahlen müssen?
bin ja nun kein jurist aber afaik wird die bestattung primär vom vermögen des verstorbenen gezahlt … so ist zumindest die handhabe bei uns in sachsen
Die Bestattung wird erstmal aus dem Erbe bezahlt, erst dann kommen die lieben Verwandten zum Tragen, wenn das Erbe nicht reicht.
Stell dir mal sonst vor, jemand hinterlässt sein ganzes Geld dem Tierschutzverein, und die Verwandten (nicht pflichtteilsberechtigt) müßten sonst trotzdem die Beerdigung bezahlen, am besten auch noch eine schweineteure, entsprechend dem niedergelegten Willen des Verstorbenen. Das gäbe wohl nachvollziehbarerweise gewisse Probleme …
Alex II.: Es kann durchaus passieren, dass die Omma ihr ganze Vermögen den Tierschützern zu Lebzeiten schenkt und dann mittellos stirbt. Gibt es eigentlich auch bei dem Discount-Bestatter Vorsorgen?
Ich meine, 500 Steine kann man zur Not ja noch ablegen, aber andererseits käme das erst in Frage wenn der Kühlschrank voll, das Fahrrad getankt, die Hütte bezahlt und die Weltreise vollendet ist.
Falk D.: Sicher geht auch das, aber die meisten Menschen behalten doch noch etwas im Sparstrumpf, für den Fall der Fälle. Und das ist dann erstmal dran für die Beerdigung, ehe es ans Verteilen der Reste geht.
Ja sind denn die Geschwister nicht alle gleich? Oder gilt da etwa ein Erstgeborenenrecht(-pflicht)?
Da schliesse ich mich der Frage von Jan (2)an.
Ausserdem: Wenn ich jemand Geld leihe, und derjenige stirbt vor Rückzahlung, so ist das pietätlos, es von einem Toten zurückzufordern. Das schmälert das Erbe. Derjenige sollte sich schämen, schließlich ist er selbst schuld. Er hatte damals keine Pistole an der Schläfe, nur dieses blöde Helfersyndrom schlug wieder mal zu als er das Geld herausrückte.