Frag doch den Undertaker

Wer muss den Grabstein wieder aufstellen?

bagger

Manchmal müssen vorhandene Gräber vorübergehend abgedeckt werden, wenn nebenan eine Beerdigung stattfinden soll. Oft ist auch ein Grabstein im Weg. Der muss dann mal weg.

Das ist etwas völlig Normales. Sicherheitsvorschriften sorgen dafür, dass auf umliegenden Gräbern auch schon mal die Grabsteine weg müssen, wenn nebenan gebaggert wird. Die Gefahr, dass ein Stein, dessen Fundament etwas freigelegt wurde, auf die Arbeiter stürzt, ist zu groß.
Regelmäßig gibt es darum aber auch Ärger. Dazu unten mehr.

Heute stellt mir ein Herr eine Frage, nach der Übernahme der Kosten für eine solche Maßnahme:

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Folgendes ist passiert: Meine Familie hat seit 1954 ein Doppelerdgrab gepachtet. Die letzte Beisetzung erfolgte 1999 und damals wurde auch ein zweiter Grabstein aufgestellt und gesetzt, alles auf meine Kosten. Als dann im Nachbargrab 2013 eine Beisetzung erfolgte, erhielt ich einen Anruf von der Friedhofsverwaltung. Inhalt: Man müsse leider unseren Stein kurzfristig entfernen, damit der Bagger das Grab ausheben kann. Danach würde unser Stein sofort an seinen alten Platz zurückkommen. Von Kosten für diese Maßnahme war nie die Rede. Die Witwe des Verstorbenen (Nachbargrab) erhielt eine hohe Rechnung für die Entfernung UNSERES Steins. Diese hat sie auch bezahlt. Jetzt soll ich für die Neuaufstellung unseres Steins noch mal bezahlen. Er lehnt sei 11 Jahren hinten an der Friedhofsmauer. Ich habe die Verwaltung jetzt aufgefordert, das endlich und für mich kostenlos in Ordnung zu bringen. Alles wurde abgeschmettert.

Frage: Ist es nicht skandalös, dass Angehörige der Verstorbenen für die Entfernung bzw. Neuaufstellung von Grabsteinen teuer bezahlen müssen, damit nebenan eine „unfallsichere“ Beerdigung durchgeführt werden kann? Ich weiß, dass dies anderswo anders gehandhabt wird. Was ist Ihre Meinung dazu?

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin kein Anwalt und kann Ihnen nur aufgrund meiner Lebenserfahrung antworten.

Meiner Meinung nach gilt das Verursacherprinzip.
Sie haben den Stein aufstellen lassen und dafür bezahlt. Wenn nun jetzt, aus welchen Gründen auch immer, der Stein entfernt werden muss, muss derjenige dafür bezahlen, der das veranlasst hat. Hier springt nun die Verantwortung. Veranlasst hat das sicherlich die Friedhofsverwaltung, die das andere Grab unfallsicher herstellen wollte. Verantwortlich für die Kosten ist hier aber der Besitzer des anderen Grabes.

Und derjenige ist auch dafür verantwortlich, Ihnen einen Kostenersatz für das Wiederaufstellen des Steins zu zahlen, bzw. den Stein wieder aufstellen zu lassen.
Sie haben ja weder die Entfernung des Steins veranlasst, noch sind Sie meiner Meinung nach dafür verantwortlich, dass er wieder an Ort und Stelle kommt.

Wenn ich das richtig einschätze, ist der Besitzer des anderen Grabs dafür verantwortlich und ihn müssten Sie ansprechen und das Wiederaufstellen des Steins verlangen.
Ich kann nicht sagen, ob dieser Anspruch nun nach 11 Jahren evtl. schon verjährt ist. Sowas kann ja auch immer eine Rolle spielen.
Außerdem wäre darüber nachzudenken, ob nicht evtl. sogar eine Art von Schadensersatz/Schmerzensgeld infrage kommt, weil der Stein so lange entfernt geblieben ist.

Wenn ich in dieser Situation wäre, würde ich Briefe an die Verwaltung und den anderen Grabbesitzer schreiben und das Ganze so verschriftlichen, dass man auch was in Händen hält. Am Telefon ist immer schnell mal was gesagt.

Im Zweifelsfall sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Wenden Sie sich in solchen Angelegenheiten gerne auch an die Verbraucherschutzorganisation AETERNITAS.DE

Wenn Sie weitere Fragen haben oder wenn ich etwas nicht richtig verstanden habe, melden Sie sich bitte gerne bei mir.

Halten Sie mich freundlicherweise über den Fortgang der Angelegenheit auf dem Laufenden.

Ich werde Ihre Frage und meine Antwort vollkommen anonymisiert auf bestatterweblog.de wiedergeben, damit andere Menschen mit ähnlichen Fragen auch etwas davon haben.

Falls Sie meine Zeit und Expertise etwas belohnen möchten, finden Sie hier die Möglichkeit dazu: https://bestatterweblog.de/spenden-seite/

Herzliche Grüße
Peter Wilhelm

Zum Ärger um die Grabsteine

Wie man an diesem Beispiel sieht, ist manchmal selbst die Frage, wer die Kosten für das Versetzen des Grabsteins bezahlt, ungeklärt.
Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Vor allem aber sollte die Friedhofsverwaltung hier klare Aussagen machen. Ich schreibe zwar, dass der Verursacher letztendlich derjenige ist, der das andere Grab „besitzt“. Aber wusste derjenige beim „Kauf“ des Grabes darüber Bescheid?
Ist nicht das Friedhofsamt bzw. der Friedhofsbetreiber für solche Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowieso verantwortlich? Das sind alles so Fragen, die hier berücksichtigt werden müssen.

Die häufigste Unstimmigkeit entsteht übrigens gar nicht einmal durch das vorübergehende Entfernen und Wiederaufstellen des Grabsteins. Nein, es ist die Grabbepflanzung, die für Ärger sorgt. Denn selbst wenn der Stein sorgfältig entfernt und anschließend schön wieder hingestellt worden ist, sieht das Grab an sich dann oft so aus, als habe dort die Weltmeisterschaft im Maulwurfhügelsprengen stattgefunden. So ein paar Blümchen und Bäumchen interessieren die Verantwortlichen manchmal nicht, sind aber für die Leute, denen das Grab gehört, sehr wichtig und diese ärgern sich sehr, dass das Grab nicht wieder schön gemacht wird.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 9. September 2024

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Nobody
28 Tage zuvor

Verursacherprinzip: Wer musste denn anstelle eines schlichten Holzkreuzes unbedingt einen Grabstein setzen oder gar ein riesiges Denkmal errichten, so das auf den Nachbargräbern nicht mehr sicher begraben werden kann? 😉

Wer ist nun Verursacher des „Problems“? Menschlich keine Frage bin ich ganz auf deiner Seite… rechtlich und nach nunmehr 11Jahren könnte das nochmal ganz anders aussehen… ich muss ja gestehen, ich hätte das schon längst wieder richten lassen weil ich keine Lust habe mich ewig zu ärgern… dann hätte ich nur noch ein paar Briefe verschickt und das ganze mit oder ohne Erfolg zu den Akten gelegt…

Igge
Reply to  Nobody
28 Tage zuvor

Bei uns durfte man früher (ca. 35 Jahre) gar keine Holzkreuze für immer stehen lassen. Es musste ein Stein hin, selbst wenn man ein teures kunstvolles Holzkreuz stellen hätte wollen.
Hat sich aber, glaube ich, geändert.
Inzwischen stehen einige „einfache“ Holzkreuze von der Beerdigung für viele Jahre.

Das nächste ist, weiß jeder der einen Stein stellt, was kommt, falls, eine Beerdigung nebenan ist??

Manchmal sind die Gräber auch so dicht beieinander dass man kaum dazwischen laufen kann….

Nobody
Reply to  Peter Wilhelm
28 Tage zuvor

Und die jährliche Ölung darf dann aber nur mit geweihtem Öl und vom Bischof persönlich durchführt werden… 😉

(Also doch lieber Urne, Steinplatte, fertig)

Tia
Reply to  Peter Wilhelm
26 Tage zuvor

Hi, zur Thematik ursprüngliches Holzkreuz belassen, was will eine Kommune denn machen wenn die Hinterbliebenen finanziell nicht in der Lage sind, einen Grabstein zu finanzieren?
Ich sehe jetzt wenig Möglichkeiten von den Hinterbliebenen das Aufstellen eines Grabsteines zu erzwingen….
Oder?




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