DIREKTKONTAKT

Allgemein

Bestatter rettet Scheintote

Schon Ende April trug sich der nachfolgend geschilderte Vorfall im niedersächsischen Nordhorn zu.
Eine 89jährige Rentnerin wurde von Nachbarn leblos im Bad ihres Hauses vorgefunden. Der sogleich verständigte Notarzt stellte fest, daß der Körper völlig kalt war und hielt sie für tot.
Der Bestatter, der die angeblich Verstorbene hygienisch versorgen und einsargen sollte, stellte dann bei der obligatorischen Inaugenscheinnahme des Leichnams Lebenszeichen und Atmung fest.

Die Frau soll daraufhin sofort ins Krankenhaus gekommen sein, wo aber aufgrund einer vorliegenden Patientenverfügung keine weiteren lebenserhaltenden Maßnahmen mehr eingeleitet wurden.
Vier Tage später ist die 89jährige dann verstorben.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück muß sich nun mit der Frage auseinandersetzen, ob der Tod schuldhaft durch die fälschliche Todeserklärung des Notarztes herbeigeführt worden ist, ob die Frau an den Folgen des Schlaganfalles ohnehin verstorben wäre usw.

Quelle u.a.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 59 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
23 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
überhaupt nicht be-
14 Jahre zuvor

Wozu lange diskutieren. Die Patientenverfügung hätte auch bei sofortiger Einlieferung die Behandlung verhindert – und was, außer intensivmedizinischer Behandlung, hätte sie noch retten können? Bestimmt nicht die Aura des Krankenhausbettes alleine. Ergo dürfte es ziemlich egal gewesen sein, ob die Scheintote die Zeit bei ihrer Einsargung verbracht hat, oder (aufgrund eigener Verfügung unbehandelt) ein paar Stunden früher im Krankenhaus gelegen hätte.

14 Jahre zuvor

HAHA..

Seit 2 Jahren verspricht Tom, es gäbe in Deutschland keine Scheintoten. Und jetzt DAS!

🙂
Naja Insoweit hatte Tom ja recht: In Deutschland wird niemand scheintot begraben. Wobei ich mir doch die Frage stelle wie das wohl bei der Pietät Eichenlaub gelaufen wäre, die die Frau u.U. noch an Ort und Stelle, jedenfalls aber ohne eine aufwändige Versorgung eingesargt hätten.

Ach ich will es eigentlich gar nicht wissen.

Jedenfalls ein Argument mehr für eine qualifiziert durchgeführte Leichenschau nach amtlichen Vorgaben!

Sensenmann
14 Jahre zuvor

Ich hoffe, dass ich niemals von diesem Notarzt behandelt werden muss. Wenn der einfach sagt „Die ist kalt, also ist die auch tot“, lässt mich das doch ein wenig an seiner Kompetenz zweifeln.

[quote=Klaus]Jedenfalls ein Argument mehr für eine qualifiziert durchgeführte Leichenschau nach amtlichen Vorgaben![/quote]

… oder für die [url=http://bestatterweblog.de/archives/Fuer-300-Euro-stech-ich-Dir-ins-Herz/3396]“Wiener Methode“[/url] 😉

Matthias
14 Jahre zuvor

@Tom: Du benutzt in letzter Zeit auffallend oft die Wendung „usw.“ 😉

Sonja82
14 Jahre zuvor

Ohje und sowas auch noch in Nordhorn. Da wohn ich doch. 😉 Da muss ich doch glatt mal nachhaken, welcher Arzt das gewesen ist.

14 Jahre zuvor

Eine Bekannte, die als Arzthelferin arbeitet, berichtigte mich letztens: Es gibt nach ihrem Kenntnis-Stand immer eine Leichenschau von einem zweiten Arzt, bevor die Person „wirklich tot“ ist.

Ja wie ist es denn nun wirklich?

nobody
14 Jahre zuvor

Eine zweite Leichenschau ist vor einer Kremierung vorgeschrieben, außerdem findet eine zweite Leichenschau statt, wenn die erste eine nicht natürliche oder ungeklärte Todesursache ergibt; sie wird im zweiten Fall immer von einem Rechtsmediziner durchgeführt, im ersten fall, zumindest in Ba-Wü, von einem Rechtsmediziner oder von einem dazu amtlich bestellten Pathologen.
Wenn die erste Leichenschau eine natürliche Todesursache ergibt und eine Erdbestattung geplant ist, so geht das im Normalfall ohne zweite Leichenschau.
Best regards,
nobody

igel
14 Jahre zuvor

Jeder, der stundenlang auf kalten Fliesen herumliegt fühlt sich kalt an. Kompetent scheint der Notarzt nicht gewesen zu sein.

14 Jahre zuvor

Hallo?! Der Mann ist ARZT? Kopf —> Tisch

Ich bin am *Anfang* einer Heilpraktiker-Ausbildung und selbst ich weiß, dass Kälte zu den unsicheren Todeszeichen gehört.

Sichere Todeszeichen:
– Leichenflecken
– Leichenstarre
– Fäulnis

Nur diese drei. Alles andere läuft unter „unsichere Todeszeichen“. Mannmann.

Thomas
14 Jahre zuvor

@1
Da niemand weiss was die Frau noch „mitbekommen hat“ war es für sie uU. ein Grausames erlebniss.
Stell dir mal vor du würdest wahrnehmen das sich in deinem beisein über Särge Totenscheine usw. unterhalten wird und dann wirst du auch noch umgebettet und durch die gegend gefahren.
Zum Überfluss riecht es dann auch noch nach Holz.

ZITAT:
Ergo dürfte es ziemlich egal gewesen sein, ob die Scheintote die Zeit bei ihrer Einsargung verbracht hat, oder (aufgrund eigener Verfügung unbehandelt) ein paar Stunden früher im Krankenhaus gelegen hätte. ZITATENDE

Emz
14 Jahre zuvor

@10: Jau, der Mann ist Arzt. Ja und? Unter denen gibt es ebenso viele Vollpfosten wie im Rest der Bevölkerung. Nur weil jemand Arzt ist, macht es ihn nicht unfehlbar.
Leider gibt es unter den Notärzten eben auch welche, die im „wahren“ Leben Dermatologen, o. Ä. sind….

Natürlich darf sowas absolut nicht passieren, das steht außer Frage und ist auch mit nichts zu entschuldigen. Wir wissen aber nicht, unter welchem Druck der NA zu diesem Zeitpunkt stand. Vielleicht gab es einen weiteren Notruf, wie z.B. Verdacht auf Herzinfarkt bei einem 37-jährigen…
Der Druck in diesem Job ist enorm und während bei anderen ein Fehler während der Berufsausübung vielleicht nur Marginales zur Folge hat, ein Schreiben muss neu aufgesetzt werden, oder ein Gegenstand muss nochmal hergestellt werden, landet man als Arzt nach einem Fehler direkt in der Zeitung, in diesem Blog und schlimmstenfalls im Knast.

Wie gesagt, dass soll nix entschuldigen, höchstens eine weitere Facette der gleichen Sache beleuchten…

Thomas
14 Jahre zuvor

@12
An dieser Stelle müssen wir unterscheiden was wir unter dem begriff NOTARZT verstehen.
Im allgemeinen meint Oma Kawuttke wenn sie NOTARZT mein den Kassenärztlichen Notfalldienst.
Da kann es sehr wohl passieren das man(n) einen Dermatologen oä. vor sich hat.
(Deshalb sollte man diesen auch nicht anrufen)
Grundsätzlich sollte man sich merken NOTARZT nur echt mit Blauer Lampe.
Wenn von der Leitstelle 112 o. 19222 ein NOTARZT endsand wird so ist dies Immer ein arzt mit Sachkundenachweiss Notfallmedizin.

Emz
14 Jahre zuvor

@ 13: Jau, ist mir bekannt, aber Notärzte mit Blaulicht und Sachkundenachweis können trotzdem Dermatologen sein und im Alltag zuwenig mit Grenzsituationen zu tun haben. Das eine schließt das andere ja nicht aus.
Selbst bei Anästhesisten mit Sachkundenachweis hab ich mich manchmal (hab jahrelang in der Notaufnahme gearbeitet) gefragt, wie die zu dem Wisch gekommen sind und was die denn machen, wenn sie während ihrer Tätigkeit auf der ITS einen Notfall haben…

Thomas
14 Jahre zuvor

@14 Das wusste ich wiederrum nicht.
Bei uns, in der grossen Stadt 😉 wird der NA vom Krankenhaus gestellt und ist immer Internist, Chirurg oder Anästhesist.

Emz
14 Jahre zuvor

@15 Das ist auch sicher die bessere Variante, hier auf dem platten Land aber leider nicht umzusetzen…

Emz
14 Jahre zuvor

Das wäre so sicher auch das Beste…

Manfred aus Downunder
14 Jahre zuvor

Es geht ja wohl kaum um die (mögliche) Rettung dieser Frau, die nicht behandelt werden wollte, sondern um die schlampige Arbeitsweise bei Leichenschauen.

Bei der Erstellung der „Liquidation“ hat der gute Doktor bestimmt nicht so geschlampt.

Emz
14 Jahre zuvor

@18
Das geht aber fließend ineinander über…

Was den finanziellen Aspekt angeht, kann ich mir das auch gut vorstellen, hab oft genug erlebt, welchen Stellenwert das hat.

Matthias
14 Jahre zuvor

@9 Lakritz und Schokolade:

Nein, nicht nur diese drei.
Da gibt es noch mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen bspw.

ToWi
14 Jahre zuvor

In diesem Fall mal wieder eine klassiche Durcheinanderwürfelung von ärtzlichem Notdienst und Notarzt….

Emz
14 Jahre zuvor

@ToWi:
Worauf bezieht sich dein Kommentar?

MacKaber
14 Jahre zuvor

Jetzt verstehe ich den Begriff „scheintot“
– sie war nur auf dem Schein tot.

selina
14 Jahre zuvor

hallo ,
meine oma war auch scheintot .. sie sagte es kam ein helles licht so hell wie sie noch nie zuvor gesehn hat .. es tat aber nicht in den augen weh .. sie sagte es war ein gefühl wie noch nie .. einfach das schönste und befreienste was es gäbe .. eichfach wunderschön .. sagte sie .. und einige zeit danach .. ist sie verstorben .. =((((((( *heul*




Rechtliches


23
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex