Frag doch den Undertaker

Bestatter und Corona-Krise

Aus gegebenem Anlass stellt sich mir die Frage, ob denn Bestatter ein „systemrelevanter Beruf“ ist oder nicht. Ich meine doch, ja! Die Situation, wenn wir nicht mehr arbeiten würden, möchte sich ja keiner ausmalen…

Durch die Schul- und Kita-Schließungen kommen auch wir nun in Schwierigkeiten, was die Betreuung unserer Kinder während der Arbeitszeit betrifft. Da Bestatter wohl derzeit offiziell nicht als systemrelevant gelten, muss mein Mann, der in einem „nicht-systemrelevanten Beruf“ arbeitet, weiterhin zur Arbeit gehen. Oder zählen wir zum „medizinischen/pflegerischen Bereich“?

Was sagen Sie dazu?

Werbung

Schöne Grüße, vielen Dank im Voraus und bleiben Sie gesund!

Natürlich ist der Bestatterberuf ein systemrelevanter Beruf. Aber wie immer wird an die Bestatter nicht gedacht. Im Fokus steht es derzeit, die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen und die bereits Erkrankten bestmöglich zu versorgen. Dass es aber auch jemanden geben muss, der „hinter dem Virus aufräumt“, wird allzu gerne vergessen.

Man kann aber derzeit nicht sagen, was wo genau gilt. Hier zeigen sich meines Erachtens die Nachteile des föderalistischen Systems.
Statt bundesweite Anweisungen und Regelungen zu schaffen, macht derzeit jedes Bundesland was Eigenes. Im Endeffekt wird vieles an Landratsämter und kommunale Gesundheitsämter delegiert.
Zu Deutsch: Da kocht derzeit noch jeder sein eigenes Süppchen.
Das verunsichert viele Bürger.

Ich selbst wohne im Bereich eines 4-Länder-Ecks, wenn man das mal so sagen will. Hier grenzen Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen aneinander und nach Bayern ist es auch nicht weit. Regelungen, die in Bayern gelten, sind in Hessen oder BW so nicht umgesetzt. Wie sollen die Menschen da wissen, wie was wann und wo richtig ist.

Es ist ganz klar: Wenn Menschen versterben müssen sie gemäß der Bestattungsgesetze rasch in Leichenhallen gebracht werden oder vom Bestatter versorgt werden. Das ist gerade in Hinblick auf den Seuchenschutz unabdingbar. Demnach dürfen Bestatter auch fahren, wenn andere es nicht mehr dürfen.

Was genau in Hinblick auf die Unterstützung bei der Kinderbetreuung den Bestattern gewährt wird, muss leider momentan im Einzelfall abgeklärt werden. Ansprechpartner sind hier ggfs. die Landrats- und Gesundheitsämter bzw. die Anbieter der Betreuungsangebote.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

Keine Schlagwörter vorhanden

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)