Allgemein

Bestattungspflicht und Rechtsnachfolger

Vor zwei Tagen erhielten wir den Anruf der zuständigen Gemeinde, dass der leibliche Vater meiner Frau verstorben ist. Diese hat Ihren Vater aber nie gesehen und er hat auch keine Alimente gezahlt (war dafür sogar im Knast…;-). Meine Frau ist nun bestattungspflichtig, so auch die Aussage eines gut befreundeten Bestatters der Familie. Wir haben nun die Übernahmeerklärung unterschrieben, hier im Blog steht, dass wenn kein Kontakt bestand, dieses auch angefechtet werden kann, ist das richtig ?

Zweite Frage: Wo hört die Bestattungspflicht auf ? Wer muss sich um die Wohnung, Versorger, Abmeldungen etc. kümmern ? Laut Aussage Bestatter ist meine Frau nun Rechtsnachfolgerin und muss sich auch mit dem Vermieter etc. auseinandersetzen, ist dass korrekt ?

Es sieht tatsächlich so aus, als ob Deine Frau schlechte Karten hätte.
Der Staat sieht die Situation so, daß er sagt, familiäre Streitereien gehen ihn zunächst einmal nichts an. Kinder haben ihre Eltern zu bestatten, Punkt.
Aus diesem Grunde wird Dir auch jeder sagen, daß Deine Frau sich jetzt nicht nur um die Bestattung, sondern auch um die Abwicklung aller restlichen Belange (Wohnung, Verträge etc.) kümmern muß. Es hilft dabei im Übrigen auch nichts, wenn man das Erbe ausschlägt.

Werbung

Nur in besonderen Ausnahmefällen kommt man um diese Verpflichtung herum. Das bedeutet aber zunächst, daß sich Deine Frau weigern muß, die Kosten zu übernehmen und sich zu kümmern. Dann würde das Amt einspringen und später von Euch das Geld einfordern. Erst dann könnte man es auf eine Klage und einen Prozess ankommen lassen und seinen Standpunkt darlegen.
Soweit ich das aber überblicke muß schon mehr vorgefallen sein, z.B. schwerer Mißbrauch, familiäre Gewalt usw. Ein reines Ausbleiben des Kontaktes und eventueller Unterhaltszahlungen reichen später regelmäßig nicht aus, um um die Bestattungskosten herumzukommen.

Ich fürchte, es sieht nicht gut aus. Im Zweifelsfall kann aber nur ein Anwalt weiterhelfen.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 24. Dezember 2008 | Revision: 28. Mai 2012

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch über € 7.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
8 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
SmackThePony
15 Jahre zuvor

Klingt aber schon komisch (vermutlich) nie was vom Vater (auch Geld) gesehen zu haben, aber ums bezahlen der Bestattung (gefühlt €1.500) kommt man nicht drum herum.

Thilo
15 Jahre zuvor

@SmackThePony:
Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland.
Unser Staatssystem treibt noch wesentlich seltsamere Blüten.
Insofern wundert mich diese Info gar nicht…

annika
15 Jahre zuvor

Meine Brüder mussten die Rechnung für die Beerdigung meines Stiefvaters auch tragen . Der Witz dabei war , dass sie mitten in der Ausbildung waren und mein Stiefvater 5 gutverdienende Geschwister hatte. Meine Mutter war arbeitslos und ich im Studium . Das Sozialamt hat sich dann bereit erklärt, sie die Rechnung in 20 Euro Schritten abstottern zu lassen

Ronald
15 Jahre zuvor

Die Bestattungspflicht folgt im Wesentlichen der Erbfolge. Hätte der Vater ein großes Vermögen gehabt, hättet auch ihr geerbt und nicht die Brüder.

Eulchen
15 Jahre zuvor

Das ist doch übel Angehörigen eine Bestattung bezahlen zu müssen, wenn man nichts mit Ihnen zu tun hatte. Sich dafür auch noch finanziell zu ruinieren ist der Hammer.

Es gibt schon merkwürdige Gesetze tststs.

MacKaber
15 Jahre zuvor

Sie hatdie Kostenübernahme bereits unterschrieben. Also erübrigt sich der Rest und ein Anwalt der nur bestätigen kann, was man ohnehin schon weiß, kostet zusätzlich.
Betrachten wir das Ganze aber optimistisch, so verdankt sie ihm doch ihre Existenz. Das ist das einzig für sie Tröstliche, was ich diesen Umständen abgewinnen kann.

mog0
15 Jahre zuvor

Der Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist der /sind die Erbe /n, schaut ins BGB.

Streng genommen kann nur der Rechtsnachfolger Verträge, Wohnungen usw. kündigen. Da das Feststellen des der Erben seinne Zeit dauern kann, lassen sich manche Vermieter oder Vertragspartner auch auf Kündigungen durch einen (vorläufigen)Testamentsvollstrecker ein.

Müssen sie aber nicht! Können auf Vorlage eines Erbscheins bestehen.

Thomas
15 Jahre zuvor

@5: Ich fände es noch merkwürdiger, wenn die Allgemeinheit für die Bestattung von Leuten aufkommen müßte, deren Erben aus irgendwelchen Gründen keinen Bock darauf haben…




Rechtliches


8
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex