Bei einer Bestattungsvorsorge sollte man auf die Begrifflichkeiten achten.
Eine Bestattungsvorsorge, auch kurz Vorsorge genannt, bezeichnet zunächst einmal nur die Regelung der dereinstigen Bestattung zu Lebzeiten bei einem Bestatter. Das kann man selbstverständlich auch machen, ohne einen einzigen Euro zu bezahlen.
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Art Sparvertrag oder Kapitalversicherung, die im Todesfall für die Kosten einsteht.
Diese Begriffe werden von der Versicherungswirtschaft und manchen Bestatterketten aber verwässert, sodaß der Kunde oft nicht auf den ersten Blick sieht, auf was er sich da einläßt. Es kann durchaus passieren, daß man bei einer Versicherungsgesellschaft nur eine Versicherung für die Kosten abschließen möchte und erst beim genauen Studium des Kleingedruckten feststellt, daß damit gleichzeitig die Bestattung bei der Filiale einer Bestatterkette verbunden ist.
Auch andersherum: Man möchte im Grunde nur bei einem Bestatter alles einmal regeln und sozusagen unbemerkt und nebenbei wird einem auch noch der Abschluß einer Versicherung mitverkauft.
Beides ist natürlich eine Variante, die durchaus Sinn machen kann und die von vielen Kunden auch gewünscht wird. Ein G’schmäckle bekommt das Ganze dann, wenn nicht von vornherein deutlich gemacht wird, daß sich der Kunde auf ein Koppelgeschäft einläßt.
Da nennen die Versicherer ihr Angebot keck Bestattungsvorsorge und die Bestatter sprechen von Sterbevorsorge und der Kunde weiß am Ende nicht, um was es wirklich geht.
Darum sollte man auf Folgendes achten:
Ein seriöser Bestatter wird z. B. nichts dagegen haben, wenn der Kunde seine Sterbegeldversicherung bei irgendeiner beliebigen Gesellschaft abschließt, sein Geld selbst in bar verwalten möchte oder es einfach auf ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto legt. Auch wird er selbst hinsichtlich der finanziellen Abdeckung des Vertrages mehrere Lösungen anbieten können.
Aber Achtung: Nicht nur, weil ein kleiner Dorfbestatter immer eine bestimmte Gesellschaft empfiehlt, ist er gleich unseriös. Er wird dort gute Erfahrungen gemacht haben und kennt vielleicht gar keine andere. Es geht im Grunde um vorher abgesprochene Koppelgeschäfte die aus einer unglücklichen Verquickung von Versicherungs- und Bestattungswirtschaft erwachsen können.
Das bedeutet, daß man in der Wahl der Finanzierung seiner Bestattung völlig frei ist.
Letztlich gilt: Der Bestatter muß nur dann seine Leistung erbringen, wenn auch das Geld dafür zur Verfügung steht.
Die Vorsorge an sich, also die Verfügungen über den Sarg, die Bestattungsart, das Grab usw. kann man auch ohne irgendeine finanzielle Verpflichtung abschließen. Die Regel ist zwar, daß man gleich auch den finanziellen Aspekt berücksichtigt, denn nur dann kann man wirklich sicher sein, daß alles wunschgemäß abläuft. Aber dem Bestatter sollte es eigentlich egal sein, wie man den finanziellen Aspekt löst.
Besteht der Bestatter jedoch darauf, daß man gleichzeitig auch einen Versicherungsvertrag bei einer ganz bestimmten Versicherung abschließt, so würde ich persönlich ganz vorsichtig sein.
Andersherum würde es mir auch nicht gefallen, wenn ich zur finanziellen Absicherung eine Sterbegeldversicherung abschießen möchte und mir die Versicherungsgesellschaft förmlich den Bestatter vorschreiben will, der mich dereinst unter die Erde bringen soll.
Es gilt also: Eine solche Sterbegeldversicherung soll man abschließen können, egal, was für einen Bestatter man später haben will.
Und umgekehrt: Einen Bestatter soll man mit der Vorsorge betrauen können, egal wie, wo und evtl. bei welcher Versicherung man seine Sterbegeldversicherungspolice hat.
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Wird den bei einer Vorsorge auch gleich ein Preis vereinbart zudem später die Beerdigung stattfindet? Also so, dass ich jetzt schon wüßte wieviel ich später brauche um die Beerdigung zu zahlen. Ich hoffe es dauert zwar noch einige Jahre, aber mein Vater ist Baujahr 22, da macht man sich langsam schonmal Gedanken.
Ich denke mal – ohne es genau zu wissen – daß das auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte im Voraus unmöglich zu planen ist.
Alles wird teurer, sicher auch Beerdigungen.
Kann ich denn auch bei einer Versicherung Details zu meiner Beerdigung hinterlegen?
Ich hätte Bedenken, dies bei einem Bestatter zu tun, der ja auch in 30 Jahren vielleicht gar nicht mehr existiert.
Kasnn ich generell meine Nachfahren oder etwaige Ämter "zwingen", meine Beerdiung so zu gestalten, wie ich es vorschreibe, solange ich es bezahle (sprich, wenn ich Geld dafür zurückgelegt habe)?
Und auch: wenn ich eine Bestattungsversicherung abschließe, die dazu dient, meine Beerdigung zu finanzieren, ist die bei z.B. Arbeitslosigkeit "angreifbar"?
Vertrag mit nach Hause nehmen, Kleingedrucktes lesen, (sie würden es groß und lesbar drucken, aber dann wäre es ja kein Kleingedrucktes mehr.) und danach ablehnen, wenn es mir nicht gefällt. So viel Zeit muß sein.