Derzeit erreichen mich immer wieder Mails und Anrufe, in denen Angehörige sich empört darüber zeigen, dass gebuchte Termine für Flussbestattungen nicht eingehalten werden können.
Die Mails sind meist mit „Betrug durch Bestatter“ oder „Abzocke“, „Unglaubliche Ereignisse“ oder Ähnlichem überschrieben.
Faktenlage: Seit einiger Zeit sind in bestimmten Flüssen in Rheinland-Pfalz auch Flussbestattungen von Totenasche möglich.
Durch die Hitze der letzten Wochen sind die Pegelstände der Flüsse aber so niedrig, dass a) viele Schiffe nicht fahren können, und b) die im Rahmen der Genehmigung vorgeschriebene Wassermenge nicht vorhanden ist.
Flussbestattungen sind nämlich nur zulässig, wenn eine Mindestmenge, in diesem Fall mindestens der mittlere Abfluss (MQ) – also die durchschnittliche Abflussmenge an einem Pegel innerhalb eines bestimmten Zeitraums – im Gewässer vorhanden ist.
Flussbestattungen sind beispielsweise im Rhein und in der Mosel, der Saar, sowie in der Lahn möglich, sowie jenseits der deutschen Grenze auch im niederländischen Teil des Rheins.
Nun ist es doch aber so, dass bei Flussbestattungen Totenasche meist in zersetzbaren Urnen beigesetzt wird. Urnen können problemlos über lange Zeiträume aufbewahrt werden.
Ich weise hier mal auf den sehr lesenswerten Artikel „Winter in Kanada“ hin, in dem beschrieben wird, was Menschen machen, wenn auf Friedhöfen wegen Frost und Eis noch nicht einmal Gräber für Erdbestattungen ausgehoben werden können.
Wer das jetzt nicht nachlesen möchte, dem sei gesagt: In den meisten Fälle wartet man einfach besseres Wetter ab.
Einfach, pragmatisch und letztlich eben alles andere als eine dramatische Katastrophe.
So etwas gehört zu den allgemeinen Risiken des Lebens. Mit so etwas muss man klarkommen können. Man muss nicht wegen jeder Sache, die auf Anhieb nicht so läuft, wie man sich das vorgestellt hat, zum Anwalt laufen, einen Shitstrom im Netz lostreten oder Gott und die Welt verrückt machen.
In dieser Problemlage ist die Lösung so einfach: Die Betroffenen werden einfach abwarten müssen, bis in den Flüssen wieder genug Wasser ist, und dann werden die entsprechenden Firmen und Bestatter die gebuchten Flussbestattungen auch wie besprochen durchführen.
Auszug aus dem Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz 22.09.2025
(8) Ebenfalls zulässig sind die Flussbestattung, ein genehmigtes Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen, die Aushändigung der Ascheurne an bestimmte Personen zur privaten Aufbewahrung mit oder ohne Teilungsmöglichkeit der Asche zur würdevollen Weiterverarbeitung oder die Aushändigung von Teilen der Asche zur würdevollen Weiterverarbeitung (neue Bestattungsformen). Die Flussbestattung ist die Beisetzung einer Ascheurne aus sofort wasserlöslicher Zellulose vom Schiff aus auf einem der oberirdischen Gewässer Rhein, Mosel, Lahn und Saar auf rheinland-pfälzischem Hoheitsgebiet, unter Beachtung der Vorschriften des Wasserrechts. Voraussetzungen für die neuen Bestattungsformen
gemäß Satz 1 sind, dass die verstorbene Person
1. ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte und
2. durch eine schriftliche Verfügung eine neue Bestattungsform bestimmt und eine Person für die Totenfürsorge benannt hat (Totenfürsorgeverfügung).












