Weil die Vergütung gemäß der Gebührenordnung für eine Leichenschau von vielen Ärzten als unangemessen niedrig empfunden wird, rechnen einige wenige Mediziner mitunter auch Positionen ab, die nicht zu einer Leichenschau gehören. Das führt nur selten zu Irritationen, weil die Angehörigen keine Ahnung haben, was korrekt wäre. Hier meldet sich aber eine Familie, die meint, auf Unglaubliches gestoßen zu sein:
Vielen Dank für die Überlassung der Rechnung und Ihr Vertrauen.
Sie haben recht: Einige Ärzte schreiben falsche Abrechnungen für die Leichenschau. Das liegt manchmal an Unkenntnis, manchmal aber auch an einem gewissen Gewinnstreben.
Früher waren die abrechenbaren Sätze noch niedriger, da gab es noch häufiger Phantasiepositionen auf den Rechnungen. Inzwischen wird die Leichenschau zwar immer noch nicht angemessen, so aber doch besser vergütet. Deshalb kommen nach meinen Beobachtungen überzogene Rechnungen seltener vor.
Ein typisches Muster bei Phantasierechnungen ist es, aus den Positionen, die die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgibt, auch solche mit auf die Rechnung der Leichenschau zu schreiben, die in diesem Zusammenhang nicht abrechenbar sind.
In diesem Fall bei der Rechnung, die Sie mir übersandt haben, ist das auf den ersten Blick ganz ähnlich. Hier finden wir ärztliche Dienstleistungen, die nur an Lebenden erbracht werden können und/oder die im Zusammenhang mit einer Leichenschau nicht geleistet werden. Man könnte also durchaus, so wie es bei Ihnen der Fall ist, auf die Idee kommen, der Arzt habe hier in die Trickkiste der Abrechnungen gegriffen.
Das ist aber bei näherer Betrachtung nicht so. Die Rechnung scheint mir korrekt.
Denn der Arzt sendet hier eine Liquidation für privatärztliche Leistungen, die an verschiedenen Tagen erbracht worden sind. Das ist auf der Rechnung auch deutlich ausgewiesen.
In diesem Fall ist also die Leichenschau erfolgt, der Arzt rechnet diese ab und bei dieser Gelegenheit schreibt er noch einige, bislang unbezahlte Dienstleistungen mit auf die Rechnung.
Er sagt also nicht, dass das alles im Rahmen der Leichenschau erbracht worden ist, sondern, dass all das aus den letzten Tagen resultiert und nun noch bezahlt werden soll.
In meinen Augen ist die Rechnung soweit okay und nicht zu beanstanden.
Social Media, eine rasche Google-Recherche und das Nachfragen in Foren, in denen auch Kinder, Ahnungslose und marginal-rudimentär Gebildete vermeintliches Wissen aus den Bereichen des Hörensagens, der Vermutungen und des Erfundenen wiedergeben, taugen meist nicht dazu, richtige und fundierte Informationen zu bekommen. Auch das neuerdings so gepriesene Allheilmittel-Orakel KI hilft nur dann weiter, wenn der Fragestellende den Prompt, also die Aufgabenstellung an die künstliche Intelligenz, so zu formulieren weiß, dass auch mit guten Ergebnissen zu rechnen ist.
Was Ihr Begehren anbetrifft, ich möge da jemandem das Handwerk legen, so muss ich Sie enttäuschen. Ich sehe und sah mich immer schon als Mittler zwischen den Hinterbliebenen, Fragestellern und den Bestattern, Behörden und auch Ärzten. Ich gebe gerne Rat, mische mich aber kaum bis gar nicht in die Angelegenheiten anderer ein. Wenn es was zu klären gibt, müssen die Betroffenen das schon selbst tun.
Ihre Anzeige an die Ärztekammer und das geplante Video würde ich überdenken. Man sollte immer erst Ruhe bewahren, die Sachverhalte klären und erst, wenn man wirklich Bescheid weiß, über die Konsequenzen nachdenken.
Nicht erst aufregen, ein Riesentheater lostreten, möglicherweise falsche Beschuldigungen aussprechen und dann am Ende eventuell selbst noch Schwierigkeiten bekommen.
Bildquellen:
- Bildschirmfoto-2026-08-30-um-05.12.20_800x500: Peter Wilhelm













Ich weiß ja nicht, was die Betroffenen im Vorwege gemacht haben, aber manchmal denk ich mir: „redet doch mal miteinander!“
Den Arzt anrufen, „die Positionen X und Y auf Ihrer Rechnung sind mir nicht koscher, erklären Sie doch bitte mal“, und ich möchte wetten, daß jeder Arzt dann genau sowas sagt, wie Peter an Hand der Daten aus der Rechnung abgelesen hat.
Selbst wenn die Positionen auf der Rechnung alle ihre Richtigkeit haben, ist nicht der Auftraggeber für die vorhergegangenen Leistungen der Verstorbene und nicht die Angehörigen?
Ich würde hier 2 gesonderte Rechnungen erwarten. Die Leichenschau berechnet an die Angehörigen und voll zu bezahlen, die vorherigen ärztlichen Dienstleistungen für den noch lebenden Großvater auf seinen Namen und diese Forderungen werden dann Teil der Erbmasse.
Es ist immer wieder traurig, dass manche Menschen meinen, „ein Fass aufmachen zu müssen“ und Aussagen von Social Media-„EXPERTEN“ uneingeschränkt Glauben schenken, ohne nachzufragen – bzw. den eigenen Sachverhalt falsch darstellen. Fakt ist doch in diesem Fall, dass der Verstorbene Beamter war, also nicht gesetzlich, sondern privat versichert. Von daher beinhaltet diese Rechnung eben nicht nur die Position der Ziffer der Ausstellung der Todesbescheinigung, sondern auch die vor dem Tod erbrachten Leistungen des Arztes.