Frag doch den Undertaker

Die böse Stiefmutter hat alles geregelt. Habe ich als Tochter Rechte?

Hallo TOM,

erst einmal ein ganz großes Lob an deine Seite. Deine Beiträge sind großartig und haben mir die ein oder andere Frage auch schon beantwortet.
Nun habe ich aber dennoch eine Frage worauf ich bisher keine Antwort gefunden habe.
Mein Vater verstarb im November letzten Jahres, was abzusehen war aber dennoch ganz plötzlich kam.
Meine Stiefmutter übernahm alles an Pflichten, die nun auf einen zu kamen. Meine Familie (väterlicherseits) bot ihr die Hilfe an die sie aber ablehnte mit der Aussage sie sei die Frau gewesen und es wäre einzig und allein ihre Aufgabe. Naja soviel dazu.
Sie hat dann auch alles wohl so eingerichtet das sie allein an allem das Recht habe. Von der Aufbahrung erfuhr ich erst 3 Tage später, worauf ich sofort am nächsten Tag in die Stadt fuhr, wo er zu dem Zeitpunkt gelebt hatte. Ich wollte doch noch einmal meinen Papa sehen 🙁
Ich habe erfahren, dass das Beerdigungsinstitut damals auch Bilder gemacht hat und meine eigentliche Frage ist :
Habe ich das Recht als Tochter die Bilder von dem Beerdigungsunternehmen anzufordern? Ohne das es über die böse Stiefmutter laufen muss?
Habe ich überhaupt noch Rechte als Tochter bzgl. meines Vaters? Oder liegt nun alles in ihren Händen was das Grab und so betrifft?

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Es gibt so viele Familien, in denen Zwist herrscht. Schade.

Zunächst einmal ist es richtig, daß sich Deine Stiefmutter um alles gekümmert hat. Sie war mit dem Verstorbenen verheiratet und ist deshalb die Bestattungspflichtige und -berechtigte.

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß derjenige, der dem Verstorbenen am nächsten gestanden hat, auch am Besten wissen müsste, was der Verstorbene gewollt hätte. Außerdem ist die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen mit der Reihenfolge der Erbberechtigten verwandt. Dadurch ist es in der Regel so, daß diejenigen, die etwas bekommen, auch bei der Bestattung in der Pflicht stehen. (Abgesehen davon ist der Erbe gemäß BGB auch verpflichtet, die Bestattung zu bezahlen.)
Das kann aber auch zu abstrusen Situationen führen.

Erst neulich hatte ich einen Fall auf dem Schreibtisch in dem ein Mann seit 30 Jahren bei seiner Tochter gelebt hatte und nun, nachdem er gestorben war, tauchte aus den Nichts des Vergessens eine lang verschollene Ehefrau auf, die alles in die Wege leitete und sogar veranlasste, daß die Urne 600 km weit vom Wohnort der Tochter entfernt beigesetzt wurde.

In Deinem Fall ist wie gesagt alles soweit richtig gelaufen.
Die Ehefrau hat alles geregelt und das ist im Sinne des Gesetzes auch richtig so.
Was nun die Fotos anbetrifft, so solltest Du Kontakt zu dem Bestatter aufnehmen und dich als Tochter legitimieren.
Normalerweise sollte es kein Problem sein, Dir auch ein paar Abzüge von den Fotos zu geben, ohne daß das großes Theater mit der „bösen Stiefmutter“ gibt.
Selbstverständlich hast Du auch das Recht, das Grab zu besuchen.

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