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Frag den Bestatter

Die böse Stiefmutter hat alles geregelt. Habe ich als Tochter Rechte?

Hallo TOM,

erst einmal ein ganz großes Lob an deine Seite. Deine Beiträge sind großartig und haben mir die ein oder andere Frage auch schon beantwortet.
Nun habe ich aber dennoch eine Frage worauf ich bisher keine Antwort gefunden habe.
Mein Vater verstarb im November letzten Jahres, was abzusehen war aber dennoch ganz plötzlich kam.
Meine Stiefmutter übernahm alles an Pflichten, die nun auf einen zu kamen. Meine Familie (väterlicherseits) bot ihr die Hilfe an die sie aber ablehnte mit der Aussage sie sei die Frau gewesen und es wäre einzig und allein ihre Aufgabe. Naja soviel dazu.
Sie hat dann auch alles wohl so eingerichtet das sie allein an allem das Recht habe. Von der Aufbahrung erfuhr ich erst 3 Tage später, worauf ich sofort am nächsten Tag in die Stadt fuhr, wo er zu dem Zeitpunkt gelebt hatte. Ich wollte doch noch einmal meinen Papa sehen 🙁
Ich habe erfahren, dass das Beerdigungsinstitut damals auch Bilder gemacht hat und meine eigentliche Frage ist :
Habe ich das Recht als Tochter die Bilder von dem Beerdigungsunternehmen anzufordern? Ohne das es über die böse Stiefmutter laufen muss?
Habe ich überhaupt noch Rechte als Tochter bzgl. meines Vaters? Oder liegt nun alles in ihren Händen was das Grab und so betrifft?

Es gibt so viele Familien, in denen Zwist herrscht. Schade.

Zunächst einmal ist es richtig, daß sich Deine Stiefmutter um alles gekümmert hat. Sie war mit dem Verstorbenen verheiratet und ist deshalb die Bestattungspflichtige und -berechtigte.

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß derjenige, der dem Verstorbenen am nächsten gestanden hat, auch am Besten wissen müsste, was der Verstorbene gewollt hätte. Außerdem ist die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen mit der Reihenfolge der Erbberechtigten verwandt. Dadurch ist es in der Regel so, daß diejenigen, die etwas bekommen, auch bei der Bestattung in der Pflicht stehen. (Abgesehen davon ist der Erbe gemäß BGB auch verpflichtet, die Bestattung zu bezahlen.)
Das kann aber auch zu abstrusen Situationen führen.

Erst neulich hatte ich einen Fall auf dem Schreibtisch in dem ein Mann seit 30 Jahren bei seiner Tochter gelebt hatte und nun, nachdem er gestorben war, tauchte aus den Nichts des Vergessens eine lang verschollene Ehefrau auf, die alles in die Wege leitete und sogar veranlasste, daß die Urne 600 km weit vom Wohnort der Tochter entfernt beigesetzt wurde.

In Deinem Fall ist wie gesagt alles soweit richtig gelaufen.
Die Ehefrau hat alles geregelt und das ist im Sinne des Gesetzes auch richtig so.
Was nun die Fotos anbetrifft, so solltest Du Kontakt zu dem Bestatter aufnehmen und dich als Tochter legitimieren.
Normalerweise sollte es kein Problem sein, Dir auch ein paar Abzüge von den Fotos zu geben, ohne daß das großes Theater mit der „bösen Stiefmutter“ gibt.
Selbstverständlich hast Du auch das Recht, das Grab zu besuchen.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 30. Mai 2012 | Peter Wilhelm 30. Mai 2012

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12 Kommentare
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Wurzelfrau
12 Jahre zuvor

„Selbstverständlich hast Du auch das Recht, das Grab zu besuchen“
Kann das denn tatsächlich auch verboten sein? Ich liebe Friedhöfe, und da stehe ich vor dem ein oder anderen Grab schonmal was länger – ist das womöglich verboten?

Micha
12 Jahre zuvor

Du kannst an dem Grab rumstehen wie es Dir beliebt.
Sollten allerdings die „Grabbesitzer“ kommen, so gehe ich weiter. Bin früher öfter mal über Friedhöfe gelaufen und mir so die Gräber angeschaut.

Ich
12 Jahre zuvor

Friedhoefe sind doch auch als oeffentliche parkanlage zu verstehen, wo man sich auch aufhalten darf. warum also nicht auf die graeber bzw. grabsteine anschauen? solange man nicht beschaedigt, laermt oder abfall liegen laesst?

mister Q
12 Jahre zuvor

wie es mit dem „aufhalten“ ist kann ich nichts zu sagen, aber ansich stimme ich dem zu das ein friedhof als öffentliche parkanlage deklariert ist. wir hatten damals allerdings auch trauerfeiern wo die angehörigen uns baten, eher in die pflicht genommen haben , bestimmte personen von der trauerfeier fern zu halten.

Malkura
12 Jahre zuvor

Mir ist etwas ähnliches passiert. Ich bekam die Nachricht über den Tod meiner Mutter per Amtsgericht ins Haus. Ihr neuer Ehemann hatte mir verboten nach der Nachricht, dass sie Krebs hat, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Somit wurde mir von mener Familie ihr Tod nicht mitgeteilt und konnte auch nicht von ihr Abschied nehmen. Ich weiß bis heute nicht, wo sie begraben liegt.
Nachdem ich hier gelesen hatte, wie man es heraus bekommt, versuchte ich es. Wurde von einem zum anderen gereicht und landete schlussendlich beim Bestatter. Dort wurde mir KEINE Auskunft gegeben und auch mein Anwalt konnte nichts ausrichten. Der Grund, der mir von der Bestatterin genannt worden war, dass der Ehemann es ihr verboten hätte mit der Begründung ich sei eine Grabschänderin! Ich habe aber NIEMALS ein Grab geschändet! Im Gegenteil! Um Friedhöfe habe ich immer einen großen Bogen gemacht 🙁
Wünsche dir viel Erfolg!!! Ich weiß, wie wichtig sowas einem ist und wie man sich fühlt, wenn einem dies alles verwehrt wird.

Ich
12 Jahre zuvor

@mister Q: das ist ja auch ein sonderfall.

Caron
12 Jahre zuvor

@Malkura

Malkura: Falls es nicht verjährt ist, würde ich erstmal die Verleumdung/Üble Nachrede gerichtlich klären lassen. Offensichtlich bist Du ja gewillt, auch in einen Anwalt zu investieren (mich wundert, dass der das nicht vorgeschlagen hat – vielleicht doch schon zu spät?).
Wenn die Bestatterin erstmal als Zeugin ausgesagt hat und der Fall klar aufgelöst wurde, ist ihr das ganze evtl. schon so peinlich, dass sie Dir dann Auskunft gibt.

Malkura
12 Jahre zuvor

@Caron: Ich war damals zu sehr geschockt über alles, dass ich das gar nicht angesprochen und richtig wahrgenommen habe. Es ist mir jedenfalls vor ein paar Monaten zu Ohren getragen worden, dass das über mich die Runde macht. Man denkt ja auch im ersten Augenblick:“Ach da hat der Herr sich son Mist einfallen lassen müssen, damit er mir richtig eins auswischen kann und ich nun meine Mutter nichtmal mehr nach dem Tod besuchen darf. Brauchte wohl n triftigen Grund…“ Zumindest ich denk irgendwie immer noch an einen Funken gutes im Menschen… Ein Anwalt lohnt nicht mehr, da ein größerer Umzug geplant ist und ich bezweifel, dass der Herr, der das Gerücht in die Welt gesetzt hat, einen Einflussbereich bis dahin hat 😉 Man sollte sich selbst auch nicht zuviel Stress machen. Dennoch ist das das heftigste für mich, das mir bis heute untergekommen ist… Ich kompensier sowas dann auf anderem Wege und schreibe eine Kurzgeschichte daraus 🙂 Habe nun heute endlich erfahren, wo meine Mutter beerdigt ist. Wie ist allerdings auch ziemlich krank… Tipp: Frag… Weiterlesen »

Martina Zündel
10 Jahre zuvor

Ich hab da ein Problem mein Mann ist letztes Jahr verstorben. Seine Mama hat mir angeboten ihn auf den Familiengrab zu legen. Ich wusste aber nicht das ich jetzt nichts selber machen darf. Ich darf sein Stück nicht selber gestalten. Ich darf nur mal Blumen hinlegen. Weil sie meint es liegen ihre Schwiegereltern da drauf. Und die entscheiden es Selber. Und soll mit Ihnen absprechen das da nicht so viel liegt. Was kann ich machen? Ich würde ihn am liebsten umbetten lassen.

regina
9 Jahre zuvor

meine stiefmutter verbietet mehr etwas auf das grab meines vaters zu legen sie hat die ganze beerdigung ohne mich zu fragen ausgestattet musste aber auch die hälfte bezahlen wir waren auch vor gericht hatte aber eine sehr schlechte anwältin die hatte mich gar nicht verteidigt und falsch beraten meine meinung ist wenn ich die hälfte bezahlt habe habe ich genau soviel rechte an dem grab das friedhofsamt sagte mir das sie das alleinige grabrecht hat wie kann ich mich wehren als ich letzin kam hatte sie mein engel weggworfen und alles was ich bring wirft sie weg bin über jeden rat dankbar soll ich noch mal einen anwalt aufsuchen oder was soll ich machen bin sehr verzweifelt das geht nun schon über 2 jahre

silvia
Reply to  regina
8 Jahre zuvor

@regina: Liebe Regina , lasse dich nicht so unterdrücken. Du hast ein natürliches Recht auch das Grab zu pflegen und etwas drauf zu legen. Wenn sie meint alles was du machst zerstören zu müssen , dann drohe ihr mit einer Anzeige wegen Grabschändung. Sooooo

silvia
8 Jahre zuvor

Zeige sie an wegen Grabschändung. Natürlich hast du ein Recht auch etwas auf das Grab zu legen . Die benehmen sich ja wie die Kinder.




Rechtliches


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