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Ein einfacher Lieferwagen reicht eben doch nicht

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Bestattungsunternehmen dürfen Verstorbene nicht in herkömmlichen Lieferwagen transportieren. Das habe das Landgericht Berlin in einem von der Bestatter-Innung Berlin-Brandenburg angestrengten Verfahren entschieden, teilte der Verein am Mittwoch in der Hauptstadt mit. Die Innung war gegen ein Unternehmen vorgegangen, das Leichen in normalen Lieferwagen überführte.

Dabei hatte die Innung das Gleiche bemängelt, das auch ich hier im Bestatterweblog benannt habe.
Die fehlenden Befestigungsmöglichkeiten für einen unfall- und rutschsicheren Transport von Särgen oder Tragen mit Verstorbenen, die unzureichende Möglichkeit der Säuberung des groben Holzausbaus und das pietätlose Erscheinungsbild, das waren die Hauptargumente.

Dem folgte das Gericht in allen Punkten. Außerdem hat das Gericht in seinem Urteil den vor einigen Wochen passierten Fall des Diebstahls eines ähnlichen Transporters mit immerhin 12 Särgen verwiesen. Auch dieses Fahrzeug war nicht als Leichenwagen erkennbar gewesen.

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Gut, das halte ich für ein etwas überzogenes Argument, weil sehr viele Bestatter für Fernüberführungen und Krematoriumsfahrten bewußt neutrale Fahrzeuge einsetzen. Ja, manche Altenheime und Krankenhäuser bitten sogar darum, möglichst mit einem neutralen Fahrzeug zu kommen, das nicht auf den ersten Blick wie ein Bestattungsfahrzeug aussieht. Aber zwischen einem weniger auffälligen, neutralen Fahrzeug und einem roten Lieferwagen, der innen aussieht wie der eines Haushaltsentrümplers gibt es ja auch noch einen gewissen Unterschied.

Im entsprechenden Zeitungsartikel heißt es:

„Die Bestatter-Innung ermunterte Angehörige von Verstorbenen, die Bestattungsunternehmen ausdrücklich nach ihrer Art von Fahrzeugen zu befragen.“

Das ist eine gute Idee. Aber es muß auch einmal darauf hingewiesen werden, daß selbst die Angehörigen oft, wegen des Aufsehens in der neugierigen Nachbarschaft, darum bitten, mit einem neutralen Fahrzeug zu kommen, „um die Ecke“ zu parken oder wenigstens so spät zu kommen, daß kein Betrieb mehr auf der Straße ist.
Ganz von der Hand zu weisen, daß ein Bestattungsfahrzeug ruhig auch wie ein neutraler Lieferwagen aussehen darf, ist es also nicht.

Nur gibt es eben einen Unterschied zwischen einem neutralen Fahrzeug und einer roten Gerümpelkiste.

Das Urteil (Aktenzeichen 91 O 133/12) ist noch nicht rechtskräftig, weil das betroffene Unternehmen Berufung eingelegt hat.

Quelle: Die Welt

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