Fundstücke

Ein ganzer Berg Knochen – Bestatter bleibt auf Kosten sitzen

Ein Mann findet einen Schädel im Garten und ist sehr überrascht

250 Tote, vier Särge und eine unbezahlte Rechnung: Bestatter bleibt auf 6.600 Euro sitzen.

Auf einem ehemaligen Kirchengrundstück in Rheinland-Pfalz werden bei Bauarbeiten die Knochen von bis zu 250 Menschen entdeckt. Ein Bestattungsunternehmen kümmert sich um die Bergung und Überführung der Gebeine. Doch als es um die Bezahlung geht, will niemand den Auftrag erteilt haben. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Die Kirche muss die Rechnung nicht bezahlen.

Ein Garten voller menschlicher Knochen

Stell Dir vor, Du kaufst ein ehemaliges Pfarrhaus mit Grundstück, beginnst mit Bauarbeiten und stößt plötzlich auf menschliche Knochen. Nicht auf ein einzelnes Skelett, nicht auf einige verstreute Gebeine, sondern auf die sterblichen Überreste von schätzungsweise 200 bis 250 Menschen.

Werbung

Genau das geschah in Kirf, einer kleinen Gemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz.

Das Grundstück hatte früher der katholischen Kirche gehört. Nach dem Verkauf an einen Privatmann stellte sich bei Bauarbeiten heraus, dass sich dort einst ein Friedhof befunden hatte. Wie das mit aufgegebenen Friedhöfen aus lange vergangenen Zeiten oft so ist, sind die menschlichen Überreste im Boden verblieben.

Der neue Eigentümer verständigte den Ortsbürgermeister. Dieser wandte sich an den örtlichen katholischen Priester, der schließlich ein Bestattungsunternehmen kontaktierte.

Der Geistliche bat die Bestatter, sich um die Angelegenheit zu „kümmern“.

Was zunächst nach einer unkomplizierten Bitte um fachkundige Hilfe klang, sollte später zum Gegenstand eines Rechtsstreits werden.

Meine Mutmaßungen

Versetzen wir uns doch mal in die Situation hinein.
Der Pastor bekommt einen Anruf, dass auf dem ehemaligen Pfarrhausgrundstück Knochen gefunden wurden. Davon, dass dort vielleicht vor hunderten Jahren mal ein Friedhof war, weiß er nichts.
Und selbst, wenn irgendwo in den Analen davon die Rede war, hat er keine Ahnung davon gehabt, dass dort noch Knochen übrig waren.

Was macht man in einer solchen Situation? Was würdest Du tun?

Wen ruft man da an?

Ich würde auch mal einen Bestatter anrufen, denn schließlich kennen die sich doch mit so was aus.

Also, so vermute ich, hat der Pfarrer bei diesem Bestatter angerufen und gefragt, was man denn nun machen muss. „Können Sie sich um so etwas kümmern?“
Vielleicht hat er auch gesagt: „Bitte kümmern Sie sich darum.“

Wenn ich das so zu einem Bestatter gesagt hätte, würde ich erwarten, dass der Bestatter da mal hinfährt, sich die Sache anschaut und dann mit mir Rücksprache hält, was nun seiner Meinung nach zu tun ist, und vor allem: WAS DAS KOSTEN WIRD.

Wie das in diesem Fall abgelaufen ist, das gibt die ursprüngliche Meldung leider nicht her. Aber so könnte es doch gewesen sein, oder?

Vier Särge voller Gebeine

Das hinzugezogene Bestattungsunternehmen nahm sich der ungewöhnlichen Aufgabe an.

Die Mitarbeiter bargen die menschlichen Überreste, sammelten die Knochen und brachten sie in insgesamt vier Särgen unter. Anschließend wurden die Särge in eine Leichenhalle überführt.

Es handelte sich um die sterblichen Überreste von vermutlich 200 bis 250 Menschen. Für ein Bestattungsunternehmen ist selbst der Fund einzelner menschlicher Knochen eine Angelegenheit, die mit besonderer Sorgfalt behandelt werden muss. Bei einer solchen Menge ist die Situation entsprechend außergewöhnlich.

Für die Arbeiten stellte das Unternehmen knapp 6.600 Euro in Rechnung.

Adressat der Rechnung war die katholische Kirche.

Doch dort wollte man nicht bezahlen.

War „Kümmern Sie sich darum“ überhaupt ein Auftrag?

Der Streit landete schließlich vor dem Amtsgericht Saarburg.

Das Bestattungsunternehmen verklagte den örtlichen Priester und dessen Kirchengemeinde auf Zahlung der entstandenen Kosten.

Die kirchliche Seite argumentierte, dass überhaupt keine konkreten Maßnahmen beauftragt worden seien. Der Priester habe zwar darum gebeten, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Daraus ergebe sich aber nicht automatisch ein verbindlicher, kostenpflichtiger Auftrag zur Bergung, Einsargung und Überführung der Gebeine.

Das Amtsgericht folgte dieser Argumentation im Ergebnis und wies die Klage ab.

In seiner Entscheidung vom Oktober 2026 (Aktenzeichen 5b C 96/26) stellte das Gericht fest, dass die Unsicherheit darüber, ob tatsächlich eine verbindliche Beauftragung vorgelegen habe, zulasten des Bestattungsunternehmens gehe.

Mit anderen Worten: Wer Geld für eine erbrachte Dienstleistung verlangt, muss im Streitfall auch nachweisen können, dass ein entsprechender Vergütungsanspruch besteht.

Offenbar gelang dieser Nachweis hier nicht in ausreichendem Maße.

Muss die Kirche nicht für ihren ehemaligen Friedhof aufkommen?

Das Gericht beschäftigte sich auch mit einer weiteren Frage: Kann die katholische Kirche allein deshalb zur Zahlung verpflichtet sein, weil sich auf dem Grundstück früher ein kirchlicher Friedhof befunden hatte?

Auch das verneinte das Amtsgericht.

Aus der früheren kirchlichen Nutzung des inzwischen verkauften Grundstücks lasse sich nicht ohne Weiteres eine rechtliche Verpflichtung ableiten, die Gebeine bergen oder umbetten zu lassen.

Damit scheiterte die Klage auch unter diesem Gesichtspunkt.

Das bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht abschließend geklärt hätte, wer für sämtliche mit dem Fund verbundenen Maßnahmen verantwortlich ist oder wer gegebenenfalls für weitere Kosten aufkommen muss. Gegenstand des Verfahrens war die geltend gemachte Forderung gegen den Priester und die Kirchengemeinde.

Die Bestatterin sieht die Kirche in der Verantwortung

Die betroffene Bestatterin Ulla Kiefer sieht die Angelegenheit anders.

Gegenüber dem Evangelischen Pressedienst erklärte sie, dass die Kirche ihrer persönlichen Überzeugung nach die Verantwortung trage.

Besonders kritisch sieht sie, dass der Käufer des ehemaligen Pfarrhauses nach ihrer Darstellung beim Grundstücksverkauf nicht darüber informiert worden sei, dass sich dort früher ein Friedhof befunden habe.

Ob und welche rechtlichen Folgen sich daraus möglicherweise für das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer ergeben, war jedoch nicht Gegenstand der berichteten Entscheidung.

Kiefer berichtete außerdem, dass der Fund einzelner menschlicher Knochen durchaus immer wieder vorkomme. Eine derart große Menge menschlicher Überreste habe sie allerdings noch nie erlebt.

Das Bistum Trier wollte sich nicht zu dem Fall äußern.

Ob das Bestattungsunternehmen gegen das Urteil ein Rechtsmittel einlegen wird, war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch offen.

Was Bestatter aus diesem Fall lernen können

Der Fall zeigt ein Problem, das in der täglichen Bestattungspraxis durchaus Bedeutung hat.

Bestatter werden häufig in Situationen gerufen, in denen schnell gehandelt werden muss. Angehörige sind überfordert, Behörden sind beteiligt, Zuständigkeiten erscheinen zunächst unklar, und gelegentlich ist überhaupt nicht ersichtlich, wer am Ende die Rechnung bezahlen soll.

In solchen Momenten steht für die Bestatter verständlicherweise zunächst die praktische Hilfe im Vordergrund.

Doch ein Anruf mit der Bitte, sich um etwas zu kümmern, ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit einem nachweisbaren kostenpflichtigen Auftrag.

Gerade bei außergewöhnlichen Arbeiten empfiehlt es sich deshalb, vor Beginn möglichst eindeutig festzuhalten, wer den Auftrag erteilt, welche Leistungen ausgeführt werden sollen und wer die Kosten übernimmt.

Das muss nicht immer ein umfangreicher Vertrag sein. Schon eine klare schriftliche Bestätigung kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Bei Funden menschlicher Überreste ist darüber hinaus zu klären, welche Behörden einzuschalten sind und welche öffentlich-rechtlichen Vorgaben gelten. Nicht jede notwendige Maßnahme darf allein aufgrund einer telefonischen Bitte eines Beteiligten durchgeführt werden.

Das alles klingt bürokratisch. Aber wie der Fall aus Kirf zeigt, können aus wenigen unklaren Worten schnell mehrere Tausend Euro Streitwert werden.

Recht bekommen und Verantwortung übernehmen sind zwei verschiedene Dinge

Besonders bemerkenswert ist an diesem Fall die Diskrepanz zwischen der rechtlichen und der moralischen Betrachtung.

Auf der einen Seite steht ein Bestattungsunternehmen, dessen Mitarbeiter die Überreste von Hunderten Menschen geborgen und in Särgen untergebracht haben. Diese Arbeit wurde tatsächlich geleistet. Sie erforderte Zeit, Personal und Material.

Auf der anderen Seite steht eine Kirchengemeinde, der nach Auffassung des Gerichts keine entsprechende Zahlungsverpflichtung nachgewiesen werden konnte.

Das Urteil besagt nicht, dass die Arbeit wertlos gewesen sei. Es besagt auch nicht, dass die Bestatterin unredlich gehandelt habe. Es bedeutet lediglich, dass die geltend gemachte Forderung gegen die verklagte kirchliche Seite rechtlich nicht durchgesetzt werden konnte.

Man kann deshalb durchaus die Frage stellen, ob eine außergerichtliche Verständigung nicht eine angemessene Lösung gewesen wäre.

Schließlich ging es hier nicht um gewöhnlichen Bauschutt, sondern um die sterblichen Überreste von Menschen, die irgendwann einmal auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe gefunden hatten.

Fazit: Eine teure Lektion

Für das betroffene Bestattungsunternehmen ist die Angelegenheit vorerst ausgesprochen unerfreulich. Knapp 6.600 Euro stehen im Raum, und die Klage auf Bezahlung ist zunächst gescheitert.

Der Fall macht deutlich, dass guter Wille, fachgerechte Arbeit und eine nachvollziehbare Rechnung allein noch keinen rechtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch garantieren.

Für Bestatter lautet die praktische Lehre: Auch wenn eine Situation ungewöhnlich oder dringend ist, sollte möglichst vor Beginn der Arbeiten geklärt werden, wer tatsächlich Auftraggeber ist.

Und für alle anderen bleibt eine bemerkenswerte Erkenntnis:

Die Toten wurden geborgen, die Knochen in Särge gelegt und die Arbeit erledigt. Nur die Verantwortung für die Rechnung ist offenbar schwieriger zu finden als die Gebeine selbst.

Wie siehst Du das?
Es geht um Deine rechtliche Einschätzung. Kommentare wie: Die Kirche hat doch genug Geld, sind nicht zielführend bei unserer Bewertung der Sachlage.

Quelle: Evangelischer Pressedienst (epd), Meldung vom 16. Oktober 2026: „Bestatter bleibt auf Kosten für Bergung von Knochen sitzen“. Amtsgericht Saarburg, Az. 5b C 96/26. Die Darstellung beruht auf dem veröffentlichten Pressebericht; der vollständige Urteilstext lag für diesen Artikel nicht vor.

Weitere Infos hier: Evangelische Zeitung

Lesezeit ca.: 11 Minuten | Tippfehler melden


Lesen Sie doch auch:


(©si)