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Freiburger Friedhofsskandal: Stadt zieht Konsequenzen

Friedhofsarbeiter fotografiert Leichen
Symbolbild

Der Freiburger Skandal um gestohlenes Zahngold und Schmuck von Verstorbenen ist gerichtlich aufgearbeitet. Ein ehemaliger Mitarbeiter des städtischen Friedhofsbetriebs wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Stadt Freiburg hat sich bei den Angehörigen entschuldigt und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt. Dabei ist eine Klarstellung wichtig, die in vielen Medienberichten untergeht: Der Täter war kein selbstständiger Bestattungsunternehmer.

Jahrelang wurden Verstorbene bestohlen

Über den Freiburger Bestatterskandal habe ich im Bestatterweblog bereits mehrfach berichtet. Was zunächst wie ein kaum vorstellbarer Verdacht klang, ist inzwischen Gegenstand eines Strafurteils geworden.

Am 14. Oktober 2026 verurteilte das Amtsgericht Freiburg einen 63-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in mindestens 250 Fällen die Totenruhe gestört hatte. In 50 Fällen kam Diebstahl hinzu.

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Über viele Jahre hinweg hatte der Mann seine berufliche Stellung ausgenutzt, um Verstorbenen Zahngold, Schmuck und andere Wertgegenstände abzunehmen.

Dabei ging er teilweise mit erschreckender Brutalität vor. Goldzähne, Brücken und Zahnersatz wurden aus den Gebissen der Toten herausgebrochen. Auch Schmuck und persönliche Gegenstände, die den Verstorbenen mitgegeben worden waren, eignete er sich an.

Die Gegenstände wurden anschließend verkauft. Insgesamt kamen auf diese Weise rund 250.000 Euro zusammen.

Das Gericht ordnete die Einziehung dieses Betrages an.

Auch die 41-jährige Ehefrau des Mannes wurde verurteilt. Wegen ihrer Beteiligung an den Taten erhielt sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Wichtig: Der Täter war kein Bestattungsunternehmer

An dieser Stelle muss ich etwas klarstellen, das mir schon bei den früheren Berichten über den Freiburger Fall aufgefallen ist.

In zahlreichen Zeitungen und Nachrichtenmeldungen wird der Verurteilte schlicht als „Bestatter“ bezeichnet.

Das ist zwar im Zusammenhang mit seiner damaligen Tätigkeitsbezeichnung bei der Stadt Freiburg nachvollziehbar, führt bei vielen Lesern aber zu einer falschen Vorstellung.

Der Mann betrieb kein privates Bestattungsunternehmen. Er war kein selbstständiger Bestattungsunternehmer, der von Angehörigen mit der Durchführung einer Bestattung beauftragt worden war.

Vielmehr war er über rund zwei Jahrzehnte beim städtischen Eigenbetrieb Friedhöfe beschäftigt.

In Freiburg wird die Bezeichnung „Bestatter“ offenbar auch für Mitarbeiter verwendet, die im kommunalen Friedhofsbetrieb bestimmte Arbeiten mit Verstorbenen übernehmen.

In anderen Regionen Deutschlands würde man für vergleichbare Tätigkeiten eher von einem Friedhofsmitarbeiter, einem Mitarbeiter der Leichenversorgung oder, mit einem älteren Ausdruck, von einem Leichenbesorger sprechen.

Ein solcher Mitarbeiter kann beispielsweise mit der Übernahme, Versorgung, Aufbewahrung oder Vorbereitung Verstorbener für die Einäscherung befasst sein.

Das ist eine wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit. Sie ist aber nicht mit dem Betrieb eines Bestattungsunternehmens gleichzusetzen.

Warum ist mir diese Unterscheidung so wichtig?

Weil Schlagzeilen wie „Bestatter bestiehlt Hunderte Tote“ beim Publikum leicht den Eindruck erwecken, ein privates Bestattungsinstitut habe seine Kunden über Jahre hinweg systematisch ausgeplündert.

Das war hier nicht der Fall.

Die Taten geschahen im Verantwortungsbereich des kommunalen Friedhofsbetriebs. Genau dort muss deshalb auch die Frage gestellt werden, wie ein Mitarbeiter über einen so langen Zeitraum unbemerkt handeln konnte.

Das entlastet den Täter selbstverständlich in keiner Weise. Aber eine korrekte Berufsbezeichnung gehört zu einer korrekten Berichterstattung.

Auch Fotos einer Verstorbenen wurden weitergegeben

Der Fall beschränkte sich nicht auf den Diebstahl von Zahngold und Schmuck.

Der Verurteilte hatte außerdem Fotos einer unbekleideten verstorbenen Frau angefertigt, die Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war, und diese Bilder an andere Personen weitergegeben. Das Gericht sprach den betroffenen Angehörigen in diesem Zusammenhang ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro zu.

Auch dieser Teil des Falles zeigt, wie schwer das Vertrauen missbraucht wurde, das Menschen entgegengebracht werden muss, die beruflich mit Verstorbenen umgehen. Denn Verstorbene können sich nicht mehr gegen entwürdigende Handlungen wehren. Ihr Schutz hängt vollständig von der Zuverlässigkeit und Integrität der Menschen ab, denen sie anvertraut werden.

Die Stadt Freiburg entschuldigt sich

Nach dem Urteil hat sich die Stadt Freiburg öffentlich zu dem Fall geäußert.

In einer Pressemitteilung vom 15. Oktober 2026 bezeichnete die Stadt die Vorgänge als entsetzlich und zutiefst pietätlos. Verwaltung und Eigenbetrieb Friedhöfe entschuldigten sich ausdrücklich bei den Angehörigen und nahestehenden Personen möglicherweise betroffener Verstorbener. Zugleich betonte die Stadt, dass die Ermittlungen nach ihrer Darstellung einen Einzelfall ergeben hätten.

Das ist eine wichtige Feststellung. Denn die übrigen Beschäftigten des Friedhofsbetriebs dürfen nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden.

Wer täglich mit Verstorbenen arbeitet, leistet eine verantwortungsvolle und häufig auch körperlich und seelisch belastende Tätigkeit. Dass ein einzelner Mitarbeiter seine Stellung in einem derart erschreckenden Ausmaß missbraucht hat, sagt nichts über die persönliche Integrität seiner Kolleginnen und Kollegen aus.

Wie konnte das so lange unbemerkt bleiben?

Die Taten reichen nach den Feststellungen des Gerichts bis in das Jahr 2013 zurück.

Erst im September 2024 wurde der Verdacht bekannt.

Nach Angaben der Stadt erreichte sie damals ein anonymer Brief. Daraufhin seien umgehend die Ermittlungsbehörden eingeschaltet worden. Dass der Fall über einen derart langen Zeitraum unentdeckt blieb, wirft allerdings Fragen auf. Offenbar konnte der Mitarbeiter über Jahre hinweg unbeobachtet mit Verstorbenen umgehen, die zur Einäscherung vorgesehen waren.

Gerade im Bereich eines Krematoriums ist das problematisch. Denn nach der Einäscherung lassen sich bestimmte Veränderungen am Körper nicht mehr nachvollziehen. Was zuvor entwendet oder beschädigt wurde, kann später kaum noch festgestellt werden.

Das macht die Kontrolle der Abläufe vor der Einäscherung besonders wichtig.

Vier-Augen-Prinzip und versiegelte Särge

Die Stadt Freiburg hat nach Bekanntwerden des Verdachts die organisatorischen Abläufe beim Eigenbetrieb Friedhöfe untersucht. Dabei wurden mehrere Sicherheitsmaßnahmen eingeführt beziehungsweise ausgeweitet. Besonders wichtig ist das sogenannte Vier-Augen-Prinzip. Bestimmte Tätigkeiten sollen künftig nicht mehr unbeobachtet von einer einzelnen Person ausgeführt werden können.

Außerdem wurden die Dokumentationspflichten verschärft.

Ein weiterer Schritt betrifft die Särge selbst: Nach der zweiten Leichenschau durch den Amtsarzt sollen sie versiegelt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass nach dieser Untersuchung noch unbemerkt auf den Leichnam zugegriffen werden kann. Nach Angaben der Stadt haben sich diese Maßnahmen in der Praxis bewährt. Sie würden regelmäßig überprüft.

Das sind sinnvolle Veränderungen. Allerdings muss man auch sagen, dass ein Vier-Augen-Prinzip nur dann wirklich schützt, wenn es konsequent umgesetzt wird.

Zwei Unterschriften auf einem Formular allein verhindern noch keinen Missbrauch.

Entscheidend ist, dass die vorgeschriebenen Kontrollen tatsächlich stattfinden und dokumentiert werden.

Warum solche Kontrollen notwendig sind

In der Bestattungsbranche wird sehr viel auf Vertrauen aufgebaut.

Angehörige müssen darauf vertrauen können, dass mit ihren Verstorbenen würdevoll umgegangen wird. Bestattungsunternehmen müssen sich auf die Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiter verlassen können. Und bei der Übergabe an Friedhöfe und Krematorien muss ebenfalls sichergestellt sein, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen.

Dieses Vertrauen ist unverzichtbar.

Es darf aber nicht mit dem Verzicht auf Kontrollen verwechselt werden.

Gerade dort, wo Menschen unbeobachtet mit Verstorbenen und deren persönlichen Gegenständen umgehen, sind klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Dokumentationen und wirksame Kontrollmechanismen notwendig. Das ist kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Beschäftigten. Im Gegenteil: Gute Kontrollsysteme schützen auch die ehrlichen Mitarbeiter vor unbegründeten Verdächtigungen.

Ein Urteil klärt nicht alle Fragen

Mit dem Urteil des Amtsgerichts Freiburg ist das Strafverfahren zunächst zu einem Abschluss gekommen. Ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, geht aus den vorliegenden Meldungen nicht hervor.

Für die Angehörigen möglicherweise betroffener Verstorbener dürfte die Angelegenheit damit allerdings kaum erledigt sein. Wer einen geliebten Menschen zur Einäscherung übergeben hat, muss darauf vertrauen können, dass dessen Körper und persönliche Gegenstände respektvoll behandelt werden. Die Vorstellung, dass ein Mitarbeiter über Jahre hinweg Verstorbene ausgeraubt hat, ist für Hinterbliebene schwer zu ertragen.

Hinzu kommt, dass sich im Einzelfall möglicherweise gar nicht mehr feststellen lässt, ob ein bestimmter Verstorbener zu den Opfern gehörte.

Die öffentliche Entschuldigung der Stadt ist deshalb richtig und notwendig.

Ebenso wichtig ist aber, dass die neuen Sicherheitsmaßnahmen dauerhaft Bestand haben und nicht irgendwann wieder aus Bequemlichkeit aufgeweicht werden.

Fazit: Die richtigen Konsequenzen am richtigen Ort

Der Freiburger Fall gehört zu den erschreckendsten Vorgängen, über die wir in den vergangenen Jahren im Bestatterweblog berichtet haben.

Ein städtischer Mitarbeiter hat über einen langen Zeitraum seine besondere Vertrauensstellung missbraucht, Verstorbene geschändet und sich an deren Wertgegenständen bereichert.

Das Gericht hat dafür eine erhebliche Freiheitsstrafe verhängt.

Die Stadt Freiburg hat organisatorische Konsequenzen gezogen und ihre Kontrollmechanismen verschärft.

Beides ist notwendig.

Ebenso notwendig ist aber eine sachlich korrekte Einordnung des Geschehens.

Der Täter war kein selbstständiger Bestattungsunternehmer, sondern ein Beschäftigter des städtischen Friedhofsbetriebs.

Wer über diesen Fall berichtet, sollte diesen Unterschied deutlich machen.

Denn die Verantwortung muss dort benannt werden, wo sie tatsächlich lag.

Und noch etwas sollte man aus diesem Skandal lernen: Pietät und Menschenwürde dürfen nicht allein davon abhängen, dass gerade niemand hinsieht.

Sie müssen auch dann gewährleistet sein, wenn niemand kontrolliert.

Am besten sorgen wir allerdings dafür, dass genau das regelmäßig geschieht.

Quellen: Stadt Freiburg, Pressemitteilung vom 15. Oktober 2026; Schwarzwälder Bote, Felix Paschke, 15. Oktober 2026; SWR Aktuell, Berichterstattung zum Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 14. Oktober 2026.

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