Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVAG), der ausschließlich Sterbegeldversicherungen angeboten hat, darf kein neues Versicherungsgeschäft mehr betreiben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat dem Unternehmen bereits am 23. Juni 2026 die Erlaubnis entzogen und diesen Schritt nun öffentlich bekannt gemacht.
Der 1968 gegründete Versicherungsverein zählt zu den klassischen Sterbekassen. Solche Einrichtungen dienen dazu, mit einer Sterbegeldversicherung die späteren Kosten einer Bestattung ganz oder teilweise abzusichern.
Was ist passiert?
Nach Angaben der Bafin geriet der BVAG durch Wertverluste bei Immobilienanlagen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die notwendigen Abschreibungen führten dazu, dass das vorhandene Eigenkapital nicht mehr ausreichte, um die gesetzlich vorgeschriebenen Solvenzanforderungen zu erfüllen. Zudem habe das Unternehmen bislang keinen von der Aufsicht genehmigten Sanierungsplan vorgelegt.
Der Versicherungsverein selbst verweist auf die Folgen der starken Zinswende im Jahr 2022. Die sprunghaft gestiegenen Finanzierungskosten hätten den Immobilienmarkt erheblich belastet und zu deutlichen Wertverlusten bei einzelnen Kapitalanlagen geführt. Diese mussten im Jahresabschluss 2025 entsprechend nach unten korrigiert werden.
Nach Angaben des BVAG wurde der Finanzaufsicht am 22. Juni 2026 ein Abwicklungsplan übermittelt. Ziel sei es, den bestehenden Versicherungsbestand geordnet weiterzuführen. Bis zur Genehmigung dieses Plans könnten jedoch gekündigte Verträge vorerst nicht ausgezahlt werden. Das Unternehmen rechnet mit einer Entscheidung der Bafin im Laufe des dritten Quartals 2026 und kündigt an, seine Mitgliedervertreter anschließend umfassend zu informieren.
Was bedeutet das?
Für die Versicherten bedeutet die Entscheidung: Neue Verträge dürfen nicht mehr abgeschlossen werden. Bereits bestehende Versicherungen bleiben zunächst bestehen, können jedoch weder erweitert noch verlängert werden. Im Rahmen der Abwicklung besteht zudem die Möglichkeit, dass zugesagte Versicherungsleistungen gekürzt werden müssen, um entstandene Verluste auszugleichen.
Der BVAG betont allerdings, dass laufende Leistungsfälle weiterhin reguliert werden. Sterbefälle würden unverändert bearbeitet, und nach eigener Darstellung sei der Versicherungsverein derzeit weiterhin zahlungsfähig. Für Versicherte besteht daher aktuell kein Anlass zur Sorge, kurzfristig keine Leistungen mehr zu erhalten. Wie sich die Abwicklung langfristig auf die Höhe der Versicherungsleistungen auswirkt, wird sich jedoch erst im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.
Was können Betroffene jetzt tun?
Wer beim BVAG eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, sollte jetzt vor allem Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Nach derzeitigem Stand werden Sterbefälle weiterhin reguliert und der Versicherungsverein ist nach eigenen Angaben zahlungsfähig. Es besteht daher kein Anlass, vorschnell zu kündigen oder in Panik zu geraten.
Sinnvoll ist es jedoch, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Versicherte sollten Schreiben des BVAG sorgfältig lesen und ihre Versicherungsunterlagen griffbereit aufbewahren. Besonders wichtig ist es, Informationen über mögliche Änderungen der Versicherungsbedingungen oder über eine eventuelle Kürzung der Versicherungsleistungen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer bereits eine Kündigung eingereicht hat oder kurzfristig auf die Auszahlung des Vertragsguthabens angewiesen ist, sollte sich direkt mit dem Versicherungsverein in Verbindung setzen. Nach den derzeitigen Angaben können Auszahlungen gekündigter Verträge bis zur Genehmigung des Abwicklungsplans vorübergehend ausgesetzt sein.
Wer unsicher ist, ob die vereinbarte Versicherungssumme im Ernstfall noch ausreichen wird, sollte außerdem prüfen, ob zusätzlich finanzielle Rücklagen für die Bestattung vorhanden sind. Eine vorschnelle Neuabschließung einer weiteren Sterbegeldversicherung ist dagegen meist nicht erforderlich. Zunächst sollte abgewartet werden, welche konkreten Auswirkungen die Abwicklung des BVAG auf die bestehenden Verträge tatsächlich haben wird. Sollte es später zu Leistungskürzungen kommen, kann dann in Ruhe entschieden werden, ob und wie die entstehende Finanzierungslücke geschlossen werden soll.
Hinweis
An dieser Stelle ist mir ein wichtiger Hinweis besonders wichtig: Ich habe über viele Jahre hinweg die Solidar Sterbeversicherung in Bochum als seriösen Anbieter empfohlen. Zahlreiche Leserinnen und Leser des Bestatterweblogs haben sich aufgrund dieser Empfehlung dort versichert. Die aktuelle Entwicklung betrifft jedoch nicht die Solidar Sterbeversicherung. Der jetzt von den Maßnahmen der Bafin betroffene Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVAG) ist ein eigenständiges Unternehmen und hat mit der Solidar Sterbeversicherung nichts zu tun. Wer seine Sterbegeldversicherung bei der Solidar abgeschlossen hat, muss diese Meldung daher nicht auf seinen eigenen Vertrag beziehen.
Bildquellen:
- trauer09_800x500: KI












