Frag doch den Undertaker

Erbe ausschlagen, wer hilft?

Hallo Tom,

zuerst vielen Dank für Deine informativen und lustigen Artikel. Ich habe ein paar Informationen gefunden, die ich gesucht habe, würde aber gerne noch Einzelheiten klären.

Nun meine Frage:
Meine Großmutter wird vermutlich bald sterben (eigentlich mag ich gar nicht dran denken).
Durch einen schlechten Investment-Tip hat sie aber Schulden, die weder mein Vater noch ich übernehmen können. Sie hat keinerlei Vermögen mehr, nur die Dinge in Ihrer Wohnung, darunter auch nichts wertvolles. Die nächsten Angehörigen sind dann ihre Geschwister.
Falls es wichtig ist: Meine Großmutter wohnt in NDS, mein Vater in B und ich in BY.

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1. Wer muss alles das Erbe ausschlagen, damit er die Schulden nicht übernimmt? Mein Vater und ich sind mir klar. Aber was ist mit meiner Tochter und den Geschwistern meiner Oma oder sogar ihre Cousinen? Wie weit verfolgen die Behörden die Erbfolge?

2. Ist es richtig, das mein Vater sich um die Formalitäten nach dem Tod kümmern muss, auch wenn er das Erbe ausschlägt? Wenn er dann die Wohnung auflöst, könnten wir dann Erinnerungsstücke behalten, auch wenn wir das Erbe ausgeschlagen haben?

3. Wer außer Dir könnte uns weiterhelfen?

Danke und viele Grüße,
M.

Es ist immer so, daß das Ausschlagen des Erbes nicht vor der Bestattungspflicht schützt. Die für die Bestattung anfallenden Kosten müssen die Bestattungspflichtigen trotzdem übernehmen und sich auch um die Bestattung kümmern.

Innerhalb von sechs Wochen muss beim Nachlassgericht das Erbe ausgeschlagen werden. Danach tritt das jeweilige Bundesland (der Fiskus) als Erbe ein. Ihm gehören dann auch alle verwertbaren Gegenstände des Erblassers.

Normalerweise hat der Fiskus aber kein Interesse an persönlichen Erinnerungsstücken von geringem Wert, z.B. Fotos.
Auch die Wohnungsauflösung und die Folgekosten (Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Restmiete bis zum Ende der Mietlaufzeit, Forderungen von Versorgungswerken) fallen in den Bereich des erben, also des Fiskus.

Man kann nicht als Erbe, der das Erbe ausgeschlagen hat, den Haushalt auflösen und den Rest dem Fiskus überlassen.

Sehr einfach gelangt Ihr an alle benötigten Informationen, wenn Ihr einen Rechtspfleger beim Nachlassgericht des zu erwartenden Sterbeortes anruft. Dort kann man Euch direkt sagen, wie das in der jeweiligen Stadt gehandhabt wird.
In jedem Fall würde ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass keine Einwände gegen die Mitnahme von Erinnerungsstücken von geringem Wert bestehen. Diese würde ich jetzt schon genau auflisten.
Dort erfahrt Ihr auch, wer alles für das Nachlassgericht als möglicher Erbe in Betracht kommt und wer demnach das überschuldete Erbe ausschlagen muss.
Das Aufsuchen eines Anwalts zu ersten Klärung solcher Dinge kann weder schaden, noch ist es teuer.
Hüten würde ich mich vor Frage-und-Antwort-Portalen im Internet. Fragt lieber einen Fachmann!

Übrigens: Vielleicht hat die Großmutter dem Vater aber auch schon einiges vor vielen Jahren geschenkt…

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