Frag doch den Undertaker

Haben Bestatter Schweigepflicht?

Wie sieht es denn beim Bestatter mit der Schweigepflicht und dem Datenschutz aus?

Man ist als Mitarbeiter oder Inhaber eines Bestattungshauses NICHT zum Schweigen verpflichtet, hierzu fehlt es an der gesetzlichen Grundlage. Diese gilt für Ärzte, Rechtsanwälte, Priester und Therapeuten usw.

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Aber selbstverständlich gehört eine gewisse Verschwiegenheit zum Berufsverständnis eines jeden seriösen Bestatters dazu. Sich an einen Bestatter zu wenden bedingt immer ein hohes Maß an Vertrauen.

Würde jetzt aber ein Bestatter irgendwann in Bierlaune irgendeine Einzelheit eines von ihm bearbeiteten Sterbefalles am seinem Stammtisch erzählen, und würde ein Betroffener davon erfahren, so gäbe es keine gesetzliche Handhabe, die sich auf den Begriff Schweigepflicht beziehen könnte.
Ein Mitarbeiter eines Bestattungshauses schuldet seinem Arbeitgeber eine gewisse Verschwiegenheit in Bezug auf geschäftliche Belange.

Was das Thema Datenschutz anbetrifft, so sind Bestatter hier im Allgemeinen sehr gut geschult.
Allerdings hat man es eher damit zu tun, daß in Deutschland jedwede Auskunft seitens Behörden oder Firmen in vorauseilendem Gehorsam verweigert wird, weil man befürchtet, selbst die Nennung des eigenen Namens oder Wochentags könne schon einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellen.

Bei Sterbefällen ist es im Allgemeinen so, daß die Familien ein großes Interesse an der Bekanntmachung des Sterbefalls haben. Es ist also verkehrt, hier anzunehmen, die meisten Menschen wünschten sich Verschwiegenheit bezüglich Ort und Termin einer Trauerfeier oder Beisetzung.
Daß dieses Interesse an der Publikmachung von Ort und Zeit besteht, erkennt man an den vielen Sterbeanzeigen in der Zeitung. Auch die Gemeinden veröffentlichen die Sterbefälle oft als wöchentliche oder monatliche Liste.
In vielen Gemeinden werden die Namen und Lebensdaten der Verstorbenen auch ausgehängt.

Einer Veröffentlichung bzw. einfachen Weitergabe seiner Daten kann man schon zu Lebzeiten auf seinem Einwohnermelde- oder Bürgeramt widersprechen. Tut man das nicht, dürfen die Behörden an jedermann gegen Gebühr Auskunft geben.
In den allermeisten Gemeinden ist es möglich, als Angehöriger der Veröffentlichung des Sterbefalls zu widersprechen.
Dann gibt es keinen Aushang, keine Auskunft am Telefon und ohne detektivisches Geschick erfährt niemand vom Ort und dem Zeitpunkt der Beerdigung.

Deshalb werden die meisten Bestatter auch im Beratungsgespräch die Frage stellen, ob Auskunft erteilt werden darf.

Die allermeisten Menschen haben überhaupt nichts dagegen. Denn wie leicht vergißt man beim Versenden der Totenbriefe jemanden? Und nicht jeder Vereinskamerad, ja nicht einmal jeder Verein ist bekannt, in dem der Verstorbene Mitglied war.
Da kommt es dann ganz häufig vor, daß Leute beim Bestatter anrufen und freundlich nach dem Termin fragen. Der Bestatter tut den Angehörigen dann einen Gefallen, wenn er den Anfragenden mit den gewünschten Informationen versorgt.

Aber selbst wenn Gemeinde und Bestatter dicht halten, ein Weg zum Blumenladen am Friedhof hilft fast immer.
Wenn dort ein potentieller Kranzkunde fragt, wann denn die Beerdigung von Herrn Schuster ist, wird man ihm das sagen, sofern man das weiß – und die Gärtner am Friedhof weiß immer alles…

In ganz seltenen Ausnahmefällen kann es aber erforderlich sein, die Öffentlichkeit komplett abzuschirmen.
Das war bei uns beispielsweise einmal der Fall, als wir einen verurteilen Verbrecher nach dessen Suizid beerdigen sollten.
Die Kerzen an der Stelle, an der er gemordet hatte, brannten noch. Da war es klar, daß die Familie eine Beerdigung in aller Stille wünschte.
So gab es natürlich kein Kreuzchen bei „Veröffentlichung erlaubt“ auf der Friedhofsmeldung. Darüberhinaus wurde auch das zuständige Pfarramt und der Gärtner entsprechend informiert.
Der Beerdigungstermin wurde seinerzeit sehr ungewöhnlich schon morgens um halb acht angesetzt.

Das Grabmal ist bis heute ohne Inschrift. Dort steht nur ein Bibelspruch, sonst nichts.

Auch gibt es Fälle, in denen sogar mit Polizeiunterstützung sichergestellt werden muß, daß die Presse nicht die Trauerfeier stört.

Aber das sind seltene Extremfälle. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle haben die Angehörigen überhaupt nichts dagegen, daß der Beerdigungstermin weitergesagt wird.

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    Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 17. Januar 2017

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    7 Kommentare
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    7 Jahre zuvor

    Das erinnert mich sehr an die Bestattung der (wie sagt man das am besten..) sterblichen Überreste im Fall des Massenmörders Hamann.

    Hamann wünschte sich was sehr Ausgefallenes,dem man nicht entsprechen konnte:sein eigenes Hirn wurde ja woanders noch aufbewahrt (bzw.der ganze Kopf sogar),die Knochen (waren ja nur noch Knochen der armen Opfer) wurden alle in einem Sarg beigesetzt,und da wurde abgeschirmt mit Polizei.Kam mir nur mal kurz so in den Sinn.

    Buch über die Untaten dieses Mörders las ich mehrmals,es ist toll geschrieben und beginnt sinnigerweise mit Besuch auf dem entsprechenden Friedhof.

    7 Jahre zuvor

    Die Bestatteten haben aber strenge Schweigepflicht! Hat m.W. bislang kein Einziger gewagt zu brechen.

    twl
    Reply to  DL2MCD
    7 Jahre zuvor

    @DL2MCD: Das muss mehr so eine Art Gelübde sein…

    Bezüglich des obigen Extremfalls „Mörder begeht kurz nach Tat Suizid“ fällt mir der Co-Pilot der German Wings-Maschine ein, der mit seinem „erweiterten Suizid“ ja ebenfalls Täter wurde.
    Wenn ich das richtig gehört habe, gab es im Gedenkgottesdienst lautstarke Entrüstung, als die Eltern des Täters erwähnt wurden, dass auch sie ihren Sohn verloren hätten…
    Es wurde nachher auch in den Medien mal kurz berichtet, wie belastend das alles für die Familie war- der Sohn, der aus dem Nichts hundert Menschen und sich selbst umbrachte und die Familie, die nichtmal öffentlich trauern konnte.
    Schwere Depressionen sind definitiv… nun, Kacke.
    Nota Bene: Ich wollte auf die Situation der Hinterbliebenen hinweisen, nicht Suizide oder „Täter“ vergleichen.

    Reply to  twl
    7 Jahre zuvor

    @twl: Nun, das Problem gab es immer schon mit Leuten, die irgendwie nicht der Norm gemäß gelebt haben und dann ja teilweise nicht mal auf dem normalen Friedhof beigesetzt werden durften. Bei einem Mörder (wozu ich auch „erweiterten Suizid“ rechne, ob jemand aufgrund „religiöser“ Verblendung, Größenwahn oder Depression zum Mörder oder gar Massenmörder wird, ist da erstmal unerheblich, auch die Auswirkungen auf die Familie sind dieselben, die Eltern eines Selbstmordattentäters sind darüber im Normalfall auch nicht erfreut) kann es zu noch weit mehr kommen; in arabischen Ländern gibt es dann Blutrache und der Fluglotse, der damals den Crash über Überlingen verbockt hatte, was ja nun nicht Absicht war und nicht mal so große Fahrlässigkeit wie z.B. der Zugcrash von Bad Aibling, wurde von Eltern der beim Crash gestorbenen russischen Kinder umgebracht. In so einem Fall kann man nur auf eine öffentliche Trauerfeier verzichten, denn daß die anderen ihrer Trauer durch entsprechende Unmutsäußerungen Ausdruck verleihen, kann man auch schlecht verbieten. Sonst hat man für die Täterfamilie mehr Verständnis als für die Opferfamilien und das kann ja… Weiterlesen »

    Reply to  twl
    7 Jahre zuvor

    @twl: Ja,das hat auch mich schockiert,ich weiß,wie man echt zu knabbern hat an Depressionen,habe damit oft selbst zu tun gehabt.Da ist ein tolles Umfeld superwichtig.Der Typ,der leider allein in der Kanzel (sagt man so?) sitzen konnte,weil er sich gut verstellte,ist für mich ein Verbrecher.Er warf die Krankschreibungen weg,flog weiter und trug den Plan für seinen Suizid sicher lange in sich verborgen.Wenn er hätte „vernünftig“ (an Suizid ist selten was positiv,es sei denn (und nur das zählt für mich als Entschuldigung!) man ist totkrank,die Ärzte geben einen auf..) seinen eigenen Tod hätte vollziehen wollen: es gibt so viele andere Möglichkeiten, sich das Leben zu nehmen! (ja,ich schreibe das jetzt eiskalt,wie er selbst gewesen sein mochte..) So viele Fluggäste ahnten nichts von seiner Krankheit,vertrauten und wollten nicht sterben.. Die Eltern des Täters haben natürlich ihren Sohn verloren und dürfen trauern, dagegen ist nichts zu sagen. Und ich finde es toll, wenn Bestatter da die richtigen Wege finden, den oder eben andere Straftäter in die Erde zu bringen, früher gab es für Selbstmörder den letzten Frieden hinter der… Weiterlesen »

    twl
    Reply to  mesie
    7 Jahre zuvor

    @mesie: Ich verstehe dich sehr gut, da ich auch bis heute Probleme habe, einen solchen Selbstmord als krankheitsbedingt zu akzeptieren. Es geht wohl schlicht über das eigenen Vorstellungsvermögen hinaus- aber ungeachtet der Motivation des erweiterten Suizids ist dieser von der menschlichen Verhaltensnorm so abweichend, dass es wohl schlicht „krank“ ist. Ich stelle mir tatsächlich die Frage nach dem großen „warum“ schlimmer für die Hinterbliebenen der anderen Opfer vor als bei anderen Kapitalverbrechen, weil sogar ein Raubmord oder ähnliches noch einen verständlichen Nutzen hat (Bereicherung).
    Dass alle sterben mussten, weil lapidar einer krankhaft unglücklich war, ist für mich ein ziemlich unerträgliches Szenario- ich denke auch, dass wegen ähnlicher Gedanken der Schock in der Bevölkerung über das reine Sensationsverhalten hinaus echt war.

    Alex Finsterbusch
    11 Monate zuvor

    Vor kurzem habe ich meine eigene Beerdigung geplant, und es war wichtig für mich sicherzustellen, dass meine persönlichen Daten und der Beerdigungstermin privat bleiben. Daher war der Artikel sehr hilfreich, um zu verstehen, wie Bestattungsdienstleister mit sensiblen Informationen umgehen und wie man die Privatsphäre schützen kann. Obwohl Verschwiegenheit im Bestattungswesen üblich ist, habe ich gelernt, dass es Möglichkeiten gibt, der Veröffentlichung von Daten zu widersprechen, wenn man das wünscht. Dies gibt mir die Gewissheit, dass meine Beerdigung meinen Vorstellungen entspricht und meine Privatsphäre respektiert wird.




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