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Fundstücke

Haschisch-Kuchen berauscht Trauergemeinde in Rostock

Leserin Karla und mein lieber Sylvio machen mich auf eine dramatisch-lustige Geschichte aus dem hohen Norden aufmerksam:

Eine ca. 30 Personen große Trauergemeinde traf sich zu einer Beisetzung im Ruheforst Wiethagen. Anschließend wurde zum Leichenschmaus auf dem „Köhlerhof“ geladen. Der Wirt tischte drei bis vier Kuchensorten auf. Diese Kuchen werden meist von den Servierkräften daheim gebacken und mitgebracht. Diesmal war die 18-jährige Tochter einer Angestellten die Bäckerin.

Die junge Frau bereitete einen „Brownie-Kuchen“ zu und buk gleich auch noch einen ähnlichen Kuchen mit Marihuana für sich selbst.

Als die Mutter den Brownie-Kuchen mit zum „Köhlerhof“ nahm, kam es zu einer folgenschweren Verwechslung.
So kam es, dass die Trauergäste in den zweifelhaften Genuss des Rauschgiftkuchens kamen.

Die Witwe mußte daraufhin mit dem Rettungswagen in die Klinik und ingesamt weitere 12 Personen begaben sich ebenfalls in ärztliche Behandlung.
Zunächst gingen die Ärzte von möglichen Schlaganfällen aus, erst ein Drogentest brachte Klarheit.

Hausdurchsuchungen im „Köhlerhof“ und in der Wohnung der 18-Jährigen waren die Folge.

Im Nordkurier heißt es dazu:

Konsequenzen hat der Fall für die 18-Jährige:

Die Polizei ermittelt nun in 13 Fällen gegen sie wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung, Störung einer Bestattungsfeier und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

„Man sieht an diesem Fall, welche Folgen vermeintlich harmlose Drogen haben können“, erklärt Christopher Hahn. Einen Imageschaden für sein „Freilichtmuseum Köhlerhof“ sieht Michael Groitzsch nicht. Für die junge Hobbybäckerin, die sich auf Nachfrage nicht äußern wollte, hat der Chef einen Rat: „Der Vorfall sollte für das Mädchen die beste Lehre für das Leben sein.“

gefunden von Karla und Sylvio
Quelle: Nordkurier
Bild: Bild von Enrique Meseguer auf Pixabay


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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 30. Oktober 2019 | Peter Wilhelm 30. Oktober 2019

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Roland B.
4 Jahre zuvor

„Störung einer Bestattungsfeier“ beim fröhlichen Leichenschmaus?
Mannomann, was haben wir für alberne Gesetze.

Stefan
4 Jahre zuvor

Jetzt wird der Mann beerdigt und die arme Witwe muss dann noch ins Krankenhaus, weil irgendeine Madame meint, einen Drogenkuchen zu backen. Auch wenn der nicht für die Trauergemeinde bestimmt war. Der Tag war schon schlimm genug für die Familie und dann noch das dazu.
Der Inhaber scheints jedenfalls recht locker zu sehen.

Madame hat jedenfalls jetzt ein paar Straftaten am Hals – Mitleid? Von mir jedenfalls nicht.

Felix
4 Jahre zuvor

§ 167a StGB Störung einer Bestattungsfeier
Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das kommt hier wohl kaum in Betracht, denn „absichtlich“ oder „wissentlich“ war es ja gerade nicht. Für das „Freilichtmuseum Köhlerhof“ dürfte sich der Vorfall wohl mittelfristig eher positiv auswirken. Merke: „Any publicity is good publicity.“

Karl Schra
Reply to  Felix
4 Jahre zuvor

Nimm mal den Stock aus dem Ar…..

Josef
4 Jahre zuvor

Wenn man vorher noch keinen Kontakt mit Cannabis hatte, haut der Kuchen natürlich rein, im Tee schmeckt es auch gut, habe ich gelesen.

twl
4 Jahre zuvor

Wenn die Trauernden allgemein mit dem Todesfall umgehen können, haben sie noch in zwanzig Jahren etwas zu erzählen, bzw. der Fall wird noch den Enkeln erzählt…
Ich wünsche jedenfalls allen Beteiligten, dass sie bald darüber lachen können. Ich bin recht sicher, dass der jungen Dame abgesehen von einer juristischen „Watschen“ auch eher wenig passiert. Fahrlässigkeit und weiche Drogen nimmt kein Richter zum Anlass, einer Jugendlichen das Leben durch eine Vorstrafe zu erschweren. Und fünfzig Stunden Elefantendung schaufeln oder so ist schwer charakterbildend. Oder zumindest trapezmuskelbildend… 🙂

Iris
4 Jahre zuvor

Ich stimme twl zu. Und bin froh, damals Hasch-Kekse unseres Nachbarn abgelehnt zu haben.

Mel
4 Jahre zuvor

Das ist mal eine „andere“ Geschichte – einerseits lustig, andrerseits auch heftig wenn man bedenkt, dass man bei der Witwe direkt einen Schlaganfall vermutet hat. Das muss ihr ziemlich heftig zugesezt haben.

Andere Frage an Gastroerfahrene: Ist es denn überhaupt erlaubt, dass zu Hause irgendwelche Kuchen für das Restaurant gebacken werden? Ich hab mal in der Gastro gejobbt, da wurde auch selbst gebacken (in der Küche dort) und da gab es strenge Auflagen wie das zu machen ist und auf was alles zu achten ist.

twl
Reply to  Peter Wilhelm
4 Jahre zuvor

Ich kenne das aus mehreren kleinen Cafés, dass die selbstgebackenen Kuchen von irgendwelchen Hausfrauen, Omas, etc. gebacken werden. Kenne auch eine tolle „Amateurin“ (ohne Gastro-/Bäckerausbildung) mit Kuchenservice für Firmen. „Trockene Kuchen“ ist sicher eine gute Regel, wenn man nichts verbieten will und trotzdem nicht mit Luftbildern von Krankenwagen-lastigem Restaurantparkplatz Werbung machen möchte. Ich denke, man muss hier zwischen Gästen und Personal/beauftragten Lieferanten unterscheiden. Gästen ist haftungstechnisch in kurzform nicht zu trauen. Kuchen, wenn nicht gerade mit frischem Ei oder so, ist aber einfach ausreichend ungefährlich und es gibt viele backbegeisterte Amateure, die gerne und gut liefern, während der knorzige Biergarten plus Leberkäs-Wirt schon den hippen Kapputschino nur widerwillig serviert und keine Lust auf backen hat, aber gerne mittags noch die Radfahrer und Ausflügler reinholt. Wir sollten froh sein, dass das noch nicht reguliert ist… Ich habe selbst noch nie vorher etwas gehört zu Vorkommnissen mit Kuchen aus der heimischen Küche. Sicher, ist nicht immer toll bei Amateuren. Aber was bei 200° zwanzig Minuten und länger im Ofen ist, ist normalerweise hinreichend tot, um keinen Ärger… Weiterlesen »




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