Was passiert mit Menschen, die im Gefängnis versterbern? Fällt das dann auch unter Polizeidienst für den Bestatter? Haben Gefängnisse auch Kühlzellen?
Die Haft endet mit dem Tod.
Verstirbt ein Strafgefangener während seines Haftaufenthaltes, geht alles seinen üblichen Weg, so als sei er „zu Hause“ verstorben. Können die Angehörigen zeitnah erreicht werden und einen Bestatter benennen, kann dieser die Abholung im Gefängnis übernehmen. Ansonsten wird ein Bestatter, mit dem das Gefängnis auch einen Vertrag haben kann, dazu herangezogen.
Verstirbt ein Häftling, was wesentlich häufiger vorkommt, eines unnatürlichen Todes, geht ebenfalls alles seinen normalen Gang: Staatsanwaltschaft, Beschlagnahme, Obduktion…
Sind Angehörige da, die die Bestattung finanzieren, bestimmen diese auch den Ablauf derselben, ansonsten gibt es Reihengrab anonym oder Feuerbestattung anonym je nach Kommune.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: gestorben, knast
Zum Thema „Im Gefängnis verstorben“ möchte ich Tom aus meinem eigenen Berufsleben als Justizvollzugsbeamter ein wenig ergänzen: Da bei jedem Sterbefall in einer JVA automatisch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, werden die Verstorbenen aus den JVAen oft erst einmal durch die Staatsanwaltschaft „beschlagnahmt“ und eine Obduktion angeordnet. In vielen Fällen sterben Inhaftierte eher an unnatürlichen Todesursachen (Suizid) als an Altersschwäche, weshalb seitens der Staatsanwaltschaft oft eine gerichtsmedizinische Klärung der Todesursache angeordnet wird.
Meistens versterben moribunde Gefangene allerdings in Freiheit – es gibt die Möglichkeit, jemanden als haftunfähig in die Freiheit zu entlassen bzw. wegen Haftunfähigkeit die Strafe zu unterbrechen. Im Angesicht des nahenden Lebensendes sollte man schon so menschlich sein und nach Möglichkeit es dem Inhaftierten ersparen, im Knast zu sterben.
[quote]Die Haft endet mit dem Tod.[/quote]
Dieser Satz entstammt doch sicherlich irgendeinem typisch deutschen Bürokratenhirn 😀
@Sensenmann: Das war auch schon anders. Im Mittelalter zur Zeit der Inquisition wurden auch schon mal Tote nachträglich verurteilt,bestraft und sogar hingerichtet.
Wo kommt eigentlich der Begriff „versterben“ her? Man kann doch nur sterben. Wir werden doch auch nicht „verboren“.
Ich habe mich verrechnet = falsch gerechnet
Ich habe mich verlaufen = falsch gelaufen
Ich bin verstorben = falsch gestorben…?
Genauso schrecklich wie der Polizeibegriff „aufgefunden“ statt „gefunden“.
@ Louffi: Meine Frau sagt immer: „Hol mal das Fleisch aus der Truhe, damit es bis zum Mittag aufgefrohren ist.“
Der Zwiebelfisch macht sich dazu auch seine Gedanken:
http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,344430,00.html
allerdings beschreibt’s leider auch eher die aktuelle Sprachsituation und nicht die Herkunft…