Frag doch den Undertaker

Krematorium behält Edelmetall

In verstorbenen Menschen können 50.000 Euro1 und mehr in Form von Edelmetallen enthalten sein.
Was passiert damit nach dem Tod der Menschen, vor allem wenn sie eingeäschert werden?

Was mit Schmuck und Wertgegenständen geschieht, die sich an einem Verstorbenen befinden, kannst Du hier nachlesen:

Der Verbleib von Kleidung und Schmuck von Verstorbenen

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Doch wie sieht es mit Implantaten aus?
Allein eine Hüftgelenksprothese kann 3.000 bis 5.000 € kosten, wobei der reine Materialwert niedriger liegen dürfte.
Viele Menschen haben aber gleich mehrere solcher hochpreisiger Edelmetallimplantate. Hinzu kommen Implantate im Zahnbereich, unter anderem die vielbesprochenen Goldzähne.
Alles das kann sich auf bis zu 30.000 – 50.000 € summieren. Im Regelfall sind es aber meist 750 – 2.000 €, was den reinen Materialwert angeht.

Hierzu erreicht mich folgender Leserkommentar:

Der Bestatter meiner toten Mutter erklärte mir dass für die Einäscherung das Krematorium über körperfremde Ersatzteile Bescheid wissen müsse. Leuchtet ein, technisch. Ich sagte, ja, ein paar Goldzähne und eine neue Lauffläche im linken Kniegelenk aus Platin. Diese Sachen will ich hinterher ausgehändigt bekommen. Der Bestatter meinte, das geht nicht, das gehört automatisch dem Krematorium, die werden das dann aber netterweise für einen guten Zweck spenden.
Hm. Soso. Das war in NRW.
Ich fordere einen verbindlichen Paragrafen, rechtlich vorgeschrieben, in Bestattungsverträgen, der die Möglichkeit der Rückgabe der Ersatzteile an die erben fakultativ ermöglicht.

Damit beschreibt der Leser eine weitverbreitete Vorgehensweise.

So wie auf dem obigen Bild sieht eine Altmetalltonne in einem Krematorium aus. Deutlich erkennbar: Die entnommenen Gegenstände passen in den meisten Fällen definitiv nicht in die Aschenkapsel, die die Asche des Verstorbenen aufnehmen soll.

Die Vorgehensweise, diese sperrigen und störenden Gegenstände zu entnehmen, zu sammeln und einem Fachentsorger zu übergeben, war und ist gängige Praxis in den Krematorien. Aus dem Verkauf der Edelmetalle wird auch ein ordentlicher Betrag erzielt.
Einige Krematorien, vor allem kommunale, rechnen diese Nebeneinnahme in ihren Finanzhaushalt ein und halten damit die Einäscherungskosten niedrig (so wird argumentiert).
Andere Krematorien möchten aus Imagegründen an diesen Gegenständen nichts verdienen und spenden den Erlös regelmäßig für wohltätige Zwecke.

Aber das ist nicht richtig. Die korrekte Vorgehensweise ist anders.
Alles, was in der Asche eines Toten ist, muss mit in die Urne.

Diese Metalle sind kein lästiges Beiwerk. Schon 2015 hat der Bundesgerichtshof (AZ: 5 StR 71/15) letztinstanzlich entschieden, daß das Zahngold und alle sonstigen Fremdkörper kein Entsorgungsbeiwerk, sondern fest zur Totenasche gehörender Bestandteil des eingeäscherten Menschen ist.
Somit gehört das Zahngold, und damit auch jeglicher anderer dem Zahngold ähnlicher oder vergleichbarer Gegenstand in die Urne.

https://bestatterweblog.de/jetzt-kommt-alles-in-die-dose-bgh-sorgt-mit-urteil-fuer-probleme-in-den-krematorien/

Das bedeutet in der Praxis, daß Krematorien eigentlich diese Gegenstände komplett mit in die Urne füllen müssten. Größere Gegenstände müssten zerkleinert werden. Beim Anfall so großer Mengen, die nicht mehr in eine normale Urne passen, müssten größere Urnen verwendet werden. Es ist fraglich, ob eine Aufteilung auf zwei Urnen sinnvoll und rechtlich einwandfrei ist. (Ein Mensch in zwei Urnen? In welcher ist er denn nun?)

Die aus dem oben zitierten Urteil erfolgenden Konsequenzen werden aber von den meisten Krematorien nicht umgesetzt. „Unpraktisch“, „Nicht durchführbar“, „Wir warten noch ab“, das sind die Antworten der Krematorien. Und weil sie abwarten und für sich beschlossen haben, anders zu verfahren, brodelt es unter der Kruste und der nächste Bestatter-Friedhofs-Krematoriums-Skandal ist sozusagen vorprogrammiert.

Für den anfragenden Leser ergibt sich daraus folgendes:

Die Rechtslage ist oben ausführlich beschrieben. Dort ist auch der Artikel verlinkt, der nochmals genau beschreibt, weshalb Gegenstände, die sich im Körper des Verstorbenen befinden, wie beispielsweise Implantate und aus festsitzende bzw. herausnehmbare Goldzahnprothesen etc. nicht vom Verstorbenen getrennt werden dürfen.
Sie sind nach Auffassung des BGH Bestandteil des Körpers.

Somit haben insbesondere Erben auch keinen Anspruch darauf.

Man könnte nun argumentieren, dass die Krematorien diese Gegenstände gestohlen haben und sie somit den Erben gehören.
An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Das steht ausdrücklich in § 935 BGB.

Nach meinem Dafürhalten ergibt sich für die Erben auch durch die Wegnahme der Gegenstände durch das Krematorium kein Eigentumsanspruch.

Wollte er gegen das Verfahren des Krematoriums vorgehen, wäre ein Anzeige bzw. eine Klage unter Hinweis auf das BGH-Urteil aus 2015 notwendig.
Bei Erfolg vor Gericht müsste aber meiner Meinung nach verfügt werden, dass die Gegenstände wieder der Totenasche zugeführt werden.
Ein sehr komplizierte Materie, die sich derzeit der absolut hieb- und stichfesten Bewertung durch die Justiz noch entzieht.

Auch sehr wichtig in diesem Zusammenhang:

Manche Bestatter und Krematorien legen den Angehörigen Schriftstücke zur Unterzeichnung vor, in denen die Angehörigen der Verwendung dieser Gegenstände durch das Krematorium zustimmen.
Die Bestatter und Krematorien gehen davon aus, dass eine solche „Vollmacht“ eine befreiende Wirkung habe und ihr Handeln absichere.

Auch das ist in meinen Augen rechtlich fragwürdig.
Und das aus mehreren Gründen.

Tatsächlich können die Erben ihren Anspruch auf beispielsweise Schmuck und Uhren, die sich am Verstorbenen befinden, aufgeben.
Aber schon hier begibt sich der Bestatter bzw. das Krematorium auf sehr dünnes Eis. Denn es ist zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Vollmacht in den meisten Fällen überhaupt noch nicht geklärt, wer denn eigentlich der Erbe der betreffenden Gegenstände ist.

In Bezug auf Gegenstände, die sich im Verstorbenen befinden, ist die Rechtslage eindeutig. Sie müssen dort verbleiben. Insoweit kann weder das Krematorium, noch ein Erbe Eigentum daran erwerben oder Ansprüche darauf geltend machen.

Die Angehörigen können definitiv nicht durch eine Unterschrift die Rechtsprechung des BGH aushebeln.
Rechtschreibung geprüft

1 in Extremfällen. Im Durchschnitt ist es bedeutend weniger. Letztlich macht es die Summe, die beim Sammeln der Materialien herauskommt.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 12. März 2018

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Matthias
6 Jahre zuvor

Ich sagte es schon mal und ich sage es immer wieder. Dieses Urteil ist eine Schande und Beweis für die Weltfremdheit der hiesigen Gerichte. Das sind nicht einfach nur diese Metalle mit einem gewissen Wert, sondern äußerst knappe natürliche Ressourcen deren Ausbuddelung in diesen Mengen es nötig macht, dass man Abertonnen von Gestein bewegt und viele Arbeitsstunden hinein steckt. Diese Ressourcen sind nicht unendlich. Sie müssen möglichst vollständig recycelt werden. Auch wenn die dicke Tante bei der Beerdigung deswegen in hellster Aufregung ist.

bard jun.
6 Jahre zuvor

Nun, wenn das BGH-Urteil durchgesetzt werden sollte, wird es m.E. einfach dazu führen, daß die Krematorien die Annahme von ‚metallverseuchten‘ Verstorbenen ablehnen. Dann wird jeder angelieferte Sarg erst mal durch einen Metalldetektor (wie am Flughafen) geschoben oder abgewedelt und wer zu sehr ‚piept‘ wird abgelehnt. Für den bleibt dann nur die Erdbestattung.

Overtaker
Reply to  Peter Wilhelm
6 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm:
Ich antworte jetzt mal bewusst ketzerisch:
Der Schmelzpunkt von Gold liegt ja bei etwas über 1000°C -> das ist eine Temperatur, die in der Hauptbrennkammer an guten Tagen erreicht wird. Das Gold würde nun schmelzen und sich mit dem Muffelboden verbinden. Wie führt man nun das geschmolzene Gold dem rechtmäßigen Körper wieder zu?
Dazu muss man die Anlage runterfahren und danach mit dem Haarpinsel jemanden über die Muffel schicken, auf das er alle Elemente einsammele.

Eine handelsübliche Kremation würde dann natürlich keine 200€ mehr kosten, sondern eher 8000€ – 10000€.

Anders ist die Vorgabe nicht umzusetzen.
Sie muß aber umgesetzt werden.

Ingrid Hoerner
Reply to  Peter Wilhelm
6 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm:
Es ist einfach dumm!
Erst wechselt man auf Biokapseln um dann die nicht vergänglichen Dinge wieder in die Erde zu geben.
Was glaubt eigentlich jemand, der 1 Hüftgelenk bekommen würde, was er dafür letztlich in €uronen erzielt?
Komisch finde ich immer, dass in den Aschen die ich bekomme so gut wie nie Gold zu finden ist. Was sagt mir das?
Das Gesetz ist für mein Verständnis nicht richtig.
Ich komme auf die Welt und habe kein Gold und auch keine anderen Dinge in meinem Körper.
Somit sind diese Dinge Hilfsmittel, die mir evtl. mein Leben erleichtert haben.
Was aber haben Sie mit mir nach dem Tod zu tun?
Letztlich wird durch solche unsinnigen Gesetze nur alles teurer.

Ingrid Hoerner
6 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm:
Es ist einfach dumm!
Erst wechselt man auf Biokapseln um dann die nicht vergänglichen Dinge wieder in die Erde zu geben.
Was glaubt eigentlich jemand, der 1 Hüftgelenk bekommen würde, was er dafür letztlich in €uronen erzielt?
Komisch finde ich immer, dass in den Aschen die ich bekomme so gut wie nie Gold zu finden ist. Was sagt mir das?
Das Gesetz ist für mein Verständnis nicht richtig.
Ich komme auf die Welt und habe kein Gold und auch keine anderen Dinge in meinem Körper.
Somit sind diese Dinge Hilfsmittel, die mir evtl. mein Leben erleichtert haben.
Was aber haben Sie mit mir nach dem Tod zu tun?
Letztlich wird durch solche unsinnigen Gesetze nur alles teurer.

Dromus
6 Jahre zuvor

Der Undertaker beschreibt ja nur, was geltendes Recht ist. Ich sehe keine Zeile, in der er das gutheißt oder befürwortet. Wer allerdings zwischen den Zeilen lösen kann und hier schon länger mit liest der weiß, dass er das eher skeptisch sieht.
Aber der Beschluss des BGH ist nunmal da. Wer also nicht irgendwann von der Knochenmühle in die Zwickmühle geraten will, der lässt Metalle besser in der Asche.

twl
6 Jahre zuvor

@PeterWilhelm: Die 50000 Euro sind… nun, aus meiner Sicht arg effekthascherisch. Ich halte 301 Euro für zehn Gramm in den Zähnen und ein halbes Kilo in der Hüfte für realistisch und das doppelte für Obergrenze. Für die genannten 50000 Euro müsste der Mensch anderthalb Kilogramm Gold enthalten. Die sehr teuren medizinischen Prothesen wie Hüftgelenke u.ä. sind meines Ermessens nach einer Verbrennung nicht wieder nutzbar, der Materialwert von Edelstahl liegt aber bei unter zwei Euro pro kg, der von Titan (wenn ich das aus Titanoxid ableiten darf) ebenfalls. Selbst wenn der Patient bei der OP verstirbt und das Teil wieder entnommen wird, ist eine direkte Wiederverwendung bezüglich Qualitäts- und Reinheitsstandards in der Medizintechnik schwer vorstellbar. Man kann also durchaus „Teile“ für 50000 Euro in den Menschen einbauen, diese sind aber bei Entnahme nur noch geringe Bruchteile wert. Auch die Goldkrone, die beim Zahnarzt noch sehr teuer war, ist dies zu großen Teilen durch die individuelle Anpassung, wenn man sich mal anschaut, wie kümmerlich wenig nachher bei 1g für 25-30 Euro Ankaufswert herauskommt… Dennoch hält nichts den… Weiterlesen »

Rudibee
6 Jahre zuvor

Kann ich nicht testamentarisch über meine metallischen Innereien verfügen? Wem gehört der Metallschrott, wenn ich meinen Körper der Wissenschaft vermache? Urnen für Seebestattungen müssen aus gepresstem Salz bestehen – da geht es nicht darum, dass der Inhalt den Fischen schneller zur Verfügung steht, vielmehr sind Umweltschutzgründe ausschlaggebend. Wie verträgt sich das mit dem BGH-Urteil? Fragen, Fragen, Fragen.

Rudibee
6 Jahre zuvor

@twl: Im BGH-Urteil ging es nicht um eine einzelne Person, sondern um „gesammelte Werke“ mit Werten im sechsstelligen Eurobereich

twl
Reply to  Rudibee
6 Jahre zuvor

@Rudibee: Jo, aber ich bezog mich nur auf die Angaben von Peter.
Ansonsten gilt natürlich, dass sich Zahlen mit ausreichendem Multiplikator auch beliebig erhöhen können.
Der genannte sechsstellige Wert bei einer Vielzahl von Fällen impliziert, dass der Durchschnitt zumindest signifikant niedriger ist, egal ob Peter mit der Obergrenze recht hat oder eben nicht. :D@Rudibee:

Roland
6 Jahre zuvor

In der Bronze- und frühen Eisenzeit haben die Leute den Verstorbenen Gold und Wertgegegenstände mit ins Grab gelegt (und manchmal auch Tiere, Frauen, Sklaven…).
Wenn Richter das im 21. Jahrhundert ähnlich fordern, spricht es irgendwie für ein arg rückständiges Denken.
Wie schon Matthias schrieb, gehören Wertgegenstände weiterverwertet. Im Prinzip finde ich sogar, daß sie zum Erbe gehören. Aber solange man in diesem Land nicht einmal über die Asche verfügen kann, weil der Staat auch im Tod noch die Kontrolle haben will, kann man Gold, Edelmetalle & Co. durchaus auch für soziale Projekte einsetzen, für die die Parlamente nicht genug Geld zur Verfügung stellen.

Dieselalge
6 Jahre zuvor

Mir kommt gerade ein Kompromiss in den Sinn.
Mal angenommen, die Krematorien verpacken korrekt. Die Kremierung kostet etwas mehr.

Nach Ablauf der Mindestruhezeit (analog zur Erdbestattung) gilt der Verstorbene als vergangen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Urne – rein rechtlich – ein Kübel voll Asche. Im Prinzip könnte man doch nun die Edelmetalle aus der Asche sieben und einschmelzen (Seebestattungen ausgenommen). Somit wäre die Integrität der Totenasche gewährleistet und seltene Erden können dem Recycling zugeführt werden. Über die Verwendung des Erlöses entscheidet in diesem Fall der jeweilige Friedhof.

Was jetzt nicht heißen soll, dass in 20 Jahren der Opa als „Edelmetall-Lotterie“ auf ebay auftaucht, oder irgendwelche Irren nachts mit Spaten über die Urnenfelder ziehen…

Ingrid Hoerner
Reply to  Dieselalge
6 Jahre zuvor

@Dieselalge:
Das ganze ist Schwachsinn ohne Ende!
Erst möchte man, dass die Aschenkapsel und Urnen aus vergänglichem Material hergestellt werden, damit eben nichts mehr in der Erde bleibt und jetzt zerkleinert man Hüftgelenke und übergroße Metallteile, damit diese in die Aschenkapseln, die ja vergänglich sind, hinein passen.
Mir erscheint das so, wie mein Bruder mal einen Verkehrsrichter hatte, der nicht einmal im Besitz eines Führerscheines war. Kann nicht fahren und entscheidet, wie man sich in einer Situation zu verhalten hat.
Ich kann es bald nicht mehr lesen.
Hier geht es um geringste Werte, die wirklich nur dann zu Werten werden, wenn diese in Massen bei Kremationen gesammelt werden.
Das mit dem Spaten haben wir in Deutschland doch so ähnlich schon.
Es werden doch diverse Lampen schon angeschraubt, weil es Menschen gibt, die Metall auf dem Friedhof sammeln und verhökern.
Wie gut, dass ich meine Toten – die Totenasche – zu Hause habe und mir dazu absolut keine Gedanken machen muss. 😀

Fabian
Reply to  Ingrid Hoerner
5 Jahre zuvor

@Ingrid Hoerner:
Totenasche zuhause? Dachte immer das geht in Deutschland nicht – also ist nicht erlaubt?

Ingrid Hoerner
Reply to  Fabian
5 Jahre zuvor

@Fabian:
Tja, so ist das mit dem Denken.
Mal im ernst: Es ist eine Ordnungswidrigkeit und somit ist „Urne zu Hause“ in Deutschland rein rechtlich nicht erlaubt.
Aber, wenn man es möchte, dann ist es eben möglich und es kostet auch nicht viel.
Ein anonymer Friedhofsplatz in Deutschland ist teurer.




Rechtliches


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