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Merkmale und Unterschiede der verschiedenen Bestattungsarten

In Deutschland gibt es derzeit zwei grundsätzliche Bestattungsarten.
Das sind:

a) die Erdbestattung
b) die Feuerbestattung

a) die Erdbestattung

Auch wenn es in der Vorzeit und in anderen Kulturen schon die Leichenverbrennung gab, hat sich in unserem Kulturkreis über Jahrhunderte die Erdbestattung als die normale Form der Bestattung durchgesetzt.
Grund hierfür ist vor allem die christlich geprägte Vorstellung von der Auferstehung des Fleisches. Man glaubte, daß in einer nachapokalyptischen Zeit die Menschen wieder in ihrem Körper auferstehen.
Ein weiterer Aspekt war, daß man meinte, der Mensch dürfe nicht zerstören, was Gott geschaffen habe. Außerdem bezieht man sich in dieser Vorstellung auf die Bibel. In 1. Mose 3:19 heißt es:

Im Schweisse deines Angesichts wirst du Brot essen, bis du zurückkehrst zum Erdboden, denn von ihm bist du genommen. Denn Staub bist du, und zum Staub wirst du zurückkehren!

So haben die Menschen eine Vorstellung davon, daß Gott den ersten Menschen aus Erde formte und er nach seinem Tod wieder in die Erde zurückkehren muß, um wieder zu Erde bzw. zu Staub zu zerfallen.

Überdies orientierte sich die Vorstellung von einer Bestattung auch an der Grablegung Jesu. 786 verbot Karl der Große die Feuerbestattung. Sie galt als heidnisch und als eine unwürdige Form der Bestattung.
Daher kommt es, daß bis in das 21. Jahrhundert die Erdbestattung in unserem abendländischen Kulturkreis die am weitesten verbreitete Bestattungsform war.

Aus den Vorstellungen, die in früherer Zeit vorherrschten, daß Krankheiten wie Gase aus dem Boden emporsteigen und daß Leichen an sich giftig sein können, entwickelte sich ein Hygienegedanke, der dazu führte, daß Friedhöfe zunehmend an den Rand der Dörfer und Städte verlegt wurden und daß ab dem 19. Jahrhundert zunehmend Bestimmungen erlassen wurden, die den Umgang mit Leichen, Friedhöfen und Gräbern zunehmend exakter regelten.

Aufgrund christlicher Vorstellungen, falscher Vorstellungen über die Giftigkeit von Leichen und durchaus berechtigten Ängsten vor Seuchen entstanden Regelungen, die bis ins kleinste Detail das Bestattungswesen regeln.
Wesentliches Merkmal der bis dahin fast allein vorherrschenden Erdbestattung ist es, daß nach einer kurzen Aufbahrungszeit der Leichnam in der Erde begraben werden muß und dies fast ausschließlich auf einem Friedhof.

Daraus ergibt sich, daß es im Hinblick auf die Erdbestattung nur wenige Formen gibt, die von der Norm abweichen.
Diese wenigen Sonderformen beziehen sich auf die Bestattung in (begehbaren) festen Kammern (Gruften) oder überirdischen Grabstätten (Mausoleen) oder die Bestattung außerhalb eines kirchlichen oder städtischen Friedhofs, wie es in ganz wenigen Ausnahmefällen Adelsfamilien oder Prominenten gewährt wird.

Der Regelfall ist die Bestattung im Sarg in einem Einzel- oder Familiengrab.

Heutzutage hat man die Möglichkeit, zwischen einem zeitlich begrenzten Grab und einem Grab auf Dauer zu wählen. Das zeitlich begrenzte Grab läuft nach einem bestimmten, von vornherein bekannten, Zeitraum ab. Dieser ist immer so lang gewählt, daß sichergestellt ist, daß Sarg und Leichnam weitestgehend vergangen sind.
Danach wird das Grab eingeebnet oder neu belegt.
Gräber mit verlängerbarer Laufzeit sind oft Gräber für mehrere Personen und können a) nach dem Ablauf der Ruhezeit von beigesetzten Verstorbenen und b) so lange jemand für die Laufzeit des Grabes bezahlt, immer wieder neu angemietet werden. Sie können theoretisch auf „Ewigkeit“ im Besitz des Nutzungsberechtigten bleiben, über Generationen hinweg und auch oft eine Vielzahl von Verstorbenen aufnehmen.

Ein Sonderfall sind Gräber für Angehörige bestimmter Glaubensrichtungen. Muslime können heutzutage in vielen Teilen Deutschlands ohne Sarg direkt in der Erde bestattet werden und Juden erhalten, oft auf besonderen Teilen des Friedhofs, Gräber für die Ewigkeit, die auch dann bestehen bleiben, wenn sich niemand mehr darum kümmert.

Abgesehen von diesen Wahlmöglichkeiten hat man bei der Erdbestattung nur noch hinsichtlich der Ausgestaltung der Trauerfeier und des Grabes Möglichkeiten etwas Individuelles einzubringen.

b) Feuerbestattung

„Der § 814 des Preußischen Allgemeinen Landrechts (1794) steht für das Bewusstwerden der hygienischen Probleme der Leichenbehandlung, darin wurde die Bestattung von Leichen in bewohnten Gebieten untersagt. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts verstärkte sich die Forderung nach einer Feuerbestattung aus mehreren Gründen. Die Ärzteschaft lobte die Feuerbestattung als die hygienischere Bestattungsform, die Arbeiterverbände und die aufkeimende Sozialdemokratie sahen hier eine kostengünstigere Bestattungsart, und die sich ausbreitenden areligiösen Verbände wie die Freidenker propagierten die Feuerbestattung gezielt, auch in bewusster Abgrenzung zur christlichen Bestattungskultur, da das Konzept der Auferstehung abgelehnt wurde.

Das erste Krematorium in Deutschland wurde am 10. Dezember 1878 in Gotha eröffnet, das zweite 1891 in Heidelberg. Die erste Feuerbestattung in Deutschland fand jedoch schon vier Jahre zuvor in Dresden statt. Der kulturelle Wandel hielt jedoch an und führte zur Gründung verschiedener Vereine, die sich für die Kremation einsetzten. So bestand in Dresden „Die Urne – Verein für facultative Leichenverbrennung“, der 1876 den ersten Europäischen Kongress der Freunde der Feuerbestattung veranstaltete. 1905 bildete sich der Verband „Freidenker für Feuerbestattung“. In Österreich setzte sich seit Ende des 19. Jahrhunderts vor allem der Verein Die Flamme für die Errichtung eines Krematoriums ein. Das erste österreichische Krematorium – die Feuerhalle Simmering in Wien – wurde 1922 eröffnet.

Die Kongregation für die Glaubenslehre unter Papst Leo XIII. untersagte am 15. Dezember 1886 Katholiken die Feuerbestattung sowie die Zugehörigkeit zu Feuerbestattungsvereinen und nannte die Feuerbestattung eine „barbarische Sitte“. Das Dekret legte fest, dass für Katholiken, die letztwillig ihre Verbrennung verfügt hatten, keine kirchliche Begräbnisfeier gehalten und sie nicht auf dem Kirchhof bestattet werden konnten. Mit dem Codex Iuris Canonici von 1917 wurde dies ins Kirchenrecht aufgenommen. Heute empfiehlt die Kirche die Erdbestattung, verbietet Katholiken jedoch die Feuerbestattung nicht, sofern sie nicht aus Gründen gewählt wurde, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen und der Glaube an die Auferstehung dadurch nicht ausdrücklich geleugnet werden soll.

In der orthodoxen Kirche wird die Feuerbestattung bis heute abgelehnt. In Griechenland wurde sie erst 2006 legalisiert.

Die evangelischen Kirchen standen gegen Ende des 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts der Feuerbestattung zunächst ebenfalls überwiegend ablehnend gegenüber, danach setzte sich eine tolerierende (wenn auch nicht fördernde) Haltung durch.
Andere Religionen:

Im Judentum und im Islam ist die Verbrennung des toten Körpers, also die Feuerbestattung, grundsätzlich verboten.
Für die Bahai-Religion verbot ihr Stifter Baha’u’llah 1873 in seinem Kitab-i-Aqdas die Feuerbestattung.
Der Hinduismus kennt keine einheitlichen Rituale. Zumeist wird der Verstorbene vom Sohn zur Grabstätte gebracht und auf den gereinigten Boden gelegt. Die Verbrennung erfolgt offen in dem dazu aufgerichteten Altar.
In Japan werden Leichenverbrennungen bei niedrigeren Temperaturen als in Europa durchgeführt. Die Tradition begann im Jahre 700 mit der Verbrennung des Mönchs Dōshō, gefolgt von der des Jitō-tennō im Jahr 703 und des Mommu-tennō im Jahr 707 und wurde in der Nara-Zeit üblich. Durch die Art der Verbrennung verbleiben immer feste Teile in der Asche. Diese Stücke werden durch die Angehörigen, die eine Kette bilden, mittels Stäbchen weitergegeben und in die Urne gelegt.“ (Zitat: Wikipedia, Artikel Feuerbestattung)

Aufgrund der unter dem Abschnitt „Erdbestattung“ genannten Vorstellungen von Seuchenvorsorge und Hygiene ist in Deutschland auch für Urnen zwingend die Bestattung auf einem Friedhof vorgeschrieben.
Zwar gehen von der Totenasche keinerlei hygienische Gefährdungen aus, sie ist grundsätzlich zunächst steril, jedoch hat man, auch aus Gründen der Pietät, lange keinen Grund gesehen, die Bestattungsgesetze so zu ändern, daß der Friedhofszwang für Urnen aufgehoben wird. Eine Rolle spielt hier auch der Umgang mit den verbrannten Überresten der ermordeten KZ-Opfer in der Zeit des Dritten Reichs. Dem hat man stets einen strengen und als ordentlich geltenden Umgang mit Totenaschen entgegengesetzt.

Erst in den vergangenen 20-25 Jahren trat eine Änderung in den Vorstellungen der Menschen ein. Zunehmend wurde der Wunsch laut, mit der Asche eines Angehörigen nach freiem Belieben verfahren zu können.
Orientiert hat man sich an Darstellungen in Fernsehserien und Spielfilmen aus Amerika, wo es durchaus üblich ist, die Urne mit der Asche eines Familienmitglieds zu Hause aufzubewahren, die Asche in der freien Natur zu verstreuen oder an einem besonderen Platz beizusetzen.

Aufgrund der bei Totenasche nicht stattfindenden Verwesung und dem Fehlen jeglicher Geruchsbelästigung ist mit Urnen eine viel weitreichendere Palette an Aufbewahrungsmöglichkeiten per se gegeben.
Neben der Beisetzung in der Erde, analog zur Grablegung eines Sarges, werden Urnen in Urnenwänden mit Namenstafeln aufbewahrt oder in besonderen Gebäuden in Nischen gestellt. Diese Anlagen befinden sich aber, aufgrund des Friedhofszwangs für alle Leichen, ob eingeäschert oder nicht, fast ausschließlich auf Friedhöfen.

Die einzige Ausnahme stellte früher für alle Personen die der See besonders verbunden waren, die Seebestattung dar, bei der die Urne auf hoher See versenkt wird.
Anders als es sich viele vorstellen, schwimmt die Urne weder ewig durch die Ozeane, noch verteilt sich die Asche in alle Weltmeere. Vielmehr kommen auflösbare Urnen zum Einsatz, die nahe des Beisetzungsortes auf den Grund des Meeres sinken und sich dort auflösen. Zurück bleibt ein Häufchen Asche, das im Verlaufe der Zeit vom Sediment überlagert wird.

Etwa ab den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts kamen die Beisetzungswälder in Mode. Hier werden die Urnen für 50-99 Jahre nahe von Bäumen beigesetzt.
Auch bei dieser Form der Beisetzung kommen biologisch abbaubare Urnen zum Einsatz, sodaß später so gut wie nichts übrig bleibt.
Der Grundgedanke hinter diesem Geschäftsmodell ist es, eine Art naturverbundener Bestattung in einem Wald anzubieten, was den Vorstellungen vieler Menschen entgegenkommt. Auf der anderen Seite finden diese Bestattungen in Wäldern statt, die zumeist forstwirtschaftlich genutzt werden und bei denen die Bäume ohnehin die entsprechende Zeit unangetastet bleiben müssen, um genügend groß zu werden. Für den Waldbesitzer, der während der Laufzeit der Bestattungswaldnutzung die Bäume ohnehin nicht fällen kann und will, ergibt sich eine Mehreinnahme, durch die gegen Entgelt erfolgte Zurverfügungstellung seines Waldes.

Zunächst einmal gibt es über diese beiden Sonderformen keine andere Möglichkeit, in Deutschland anders mit der Asche eines Verstorbenen zu verfahren.
Zwar sind derzeit (2014) Diskussionen im Gange, den Friedhofszwang zu lockern, jedoch ist noch nicht daran zu denken, daß man Urnen, wie in Amerika, einfach mit nach Hause nimmt.

Im benachbarten Ausland ist die Gesetzeslage anders. Etwa in der Schweiz und in den Niederlanden gibt es keine so strengen Vorschriften und es ist möglich, die Urne daheim aufzubewahren oder die Asche auf einer Bergwiese, in einem Bergbach oder auf einer Alm auszustreuen oder beizusetzen.
Aufgrund der Tatsache, daß für eine zur Beisetzung ins Ausland gesandte Urne das dortige Bestattungsrecht gilt und für die deutschen Behörden die Beisetzung mit dem Versand der Urne erledigt ist, haben findige Leute Wege ausgetüftelt, sich auf dem Umweg über das Ausland in den Besitz der Urne zu bringen. Vor der Hand wird die Urne zur Beisetzung ins Ausland geschickt, die Beisetzung erfolgt dann aber nicht und die Asche oder Teile davon werden per Post nach Deutschland zurück geschickt.

Zwar bestünde ab dem Zeitpunkt des Eintreffens der Asche in Deutschland sofort wieder Friedhofspflicht für diese Asche, jedoch behalten die Angehörigen die Asche und verfahren damit nach ihrem Gutdünken.

Insgesamt sind mit Totenasche etliche Varianten der Beisetzung möglich. Entweder erfolgt diese Verwendung der Asche im Ausland oder nicht gesetzeskonform in Deutschland.

Es würde zu weit führen, alle Arten der Ascheverwendung im Einzelnen zu beschreiben, aber die wichtigsten sollen doch genannt werden.

– Beisetzung der Asche in einem Fluß oder an einer zu Lebzeiten des Verstorbenen besonders gemochten Stelle.
– Aufbewahrung der Urne zu Hause
– Verstreuung der Asche vom Boot, Flugzeug oder Ballon aus.
– Verwendung der Asche zur Anfertigung von Diamanten, Edelsteinen, Glas oder Kristall
– Abschuß eines Teils der Asche ins Weltall
– Verschießen der Asche mittels eines Feuerwerkskörpers
– heimliche Beisetzung der Urne in einem Grab, das an und für sich dafür nicht geeignet ist

Derzeit halten sich Erd- und Feuerbestattung in etwa die Waage. Allerdings ist die Zahl der Feuerbestattungen im Osten und Norden Deutschlands größer als im katholisch geprägten Süden.
In manchen Gemeinden überwiegt die Zahl der Feuerbestattungen schon leicht und bundesweit ist von einer Steigerung der Feuerbestattungen um 1 % pro Jahr zu sprechen.


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Lesezeit ca.: 14 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 23. Mai 2014 | Peter Wilhelm 23. Mai 2014

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4 Kommentare
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Petrus.
9 Jahre zuvor

danke.

super!

joschi
9 Jahre zuvor

Feuerbestattung verboten?
Und wie war das mit der hexenverbrennung? Hier erfolgten ja Hinrichtung und
Bestattung quasi in einem Aufwasch

9 Jahre zuvor

danke

hat mir einige fragen beantwortet

Caro
9 Jahre zuvor

Das hat mir auch einige Fragen beantwortet die ich zu diesem Thema hatte




Rechtliches


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