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Frag den Bestatter

Muss ein Bestatter eine Ausbildung absolvieren?

Frage: Ich habe bereits vor einigen Jahren gehört, dass man ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann,
indem man lediglich ein Gewerbe anmeldet. Also ohne jemals eine Ausbildung gemacht zu haben
und ohne Erfahrung in diesem Bereich?
Gibt (gab) es diese Regel tatsächlich oder wurde diese mit der Einführung einer Bestatter-Ausbildung abgeschafft?

Das ist keine Regel, sondern die Realität im Gewerbe.
Um einen Jeansladen zu eröffnen, benötigt man auch keine Spezialausbildung.
Zunächst einmal gilt das hohe Gut der Gewerbefreiheit.
Abgesehen von Berufen wie Apotheker oder Waffenhändlern und einigen weiteren Ausnahmen, kann jeder ein stehendes Geschäft oder Gewerbe eröffnen, ohne hierfür eine Ausbildung nachweisen zu müssen.
Etwas anders sieht es im Handwerk aus. Dort muß ein Meisterbrief nachgewiesen werden, um selbständig tätig werden und ausbilden zu können.

Bestattungsfachkraft, ein hochqualifizierter Ausbildungsgang

Der Bestatter ist von seiner Tätigkeit her zwischen Handwerk und Gewerbe angesiedelt.

Da sehr viele Betriebe aus dem Handwerk hervorgegangen sind (Schreinereien, Tischlereien usw.) und nur im Nebengewerbe Bestattungen durchgeführt wurden, stellte sich die Frage nicht.
Auch wurde das Bestatten als nicht so kompliziert angesehen, als daß es dafür einer speziellen Ausbildung bedurft hätte.
Es ging in früheren Zeiten schließlich nur um den Transport mit dem Bestattungswagen, den Verkauf eines Sarges und das Hineinlegen der verstorbenen Person. Nichts Weltbewegendes also.
Die behördliche Abwicklung hatte die Witwe mit einem kurzen Besuch auf dem Rathaus erledigt.

Inzwischen hat aber das Berufsbild des Bestatters eine Wandlung durchgemacht.
Schon der Behördenkram ist heute eine ganz andere Hausnummer. Da müßte sich ein Hinterbliebener schon eine Woche frei nehmen, um alles das zu erledigen, vor allem, wenn er in der Großstadt von Amt zu Amt geschickt wird. Überhaupt werden an den Bestatter heute ganz andere Anforderungen gestellt. Um nur ein Beispiel zu nennen, möchte ich erwähnen, daß viel mehr Zeit und Kompetenz für die Betreuung der Angehörigen aufgewendet werden muß. Die Menschen leben kirchenfern und so muß der Bestatter auch immer häufiger die Rolle des Seelsorgers übernehmen.

Deshalb ist es gut und richtig, daß es eine geregelte Ausbildung zur Bestattungsfachkraft und zum Bestattungsmeister gibt.
Es wird sicher eines Tages so kommen, daß diese Ausbildungsgänge Voraussetzung für die Ausübung des Berufs sind. In absehbarer Zeit ist aber nicht damit zu rechnen.
Auch wenn die Qualifikation in der Branche spürbar angestiegen ist und ich persönlich den Eindruck habe, daß die Ausbildungen der Branche gut tun, darf man doch eines nicht vergessen:
In den weitaus meisten Betrieben würde es sich nicht lohnen, eine umfangreiche Ausbildung zu absolvieren oder ausgebildete Kräfte einzustellen. Dort wird immer noch im Nebengewerbe gearbeitet.

Und noch ein Gedanke, der sich nicht von der Hand weisen läßt: Immer noch ist es ein absolut guter Weg, den Beruf von der Pieke auf im Betrieb von einem erfahrenen Bestatter zu lernen, ohne Ausbildungszentrum, ohne Zertifikat und ohne Abschluß.

BILDQUELLEN

  • Junge, Geschäftsfrau: pixabay

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. November 2017 | Peter Wilhelm 28. November 2017

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