Sehr geehrter Herr Wilhelm,
wir haben den Auftrag eine alten Herrn zu bestatten. Dieser hat ausdrücklich gefordert, dass ihm nach ihrem Ableben, vor der Erdbestattung die Pulsadern geöffnet werden sollen. Der Grund ist klar, jedoch nicht das Wie. Wir haben erst mal auf den Hausarzt verwiesen, der hat natürlich abgelehnt. Wir haben eine Obduktion vorgeschlagen, das dauert zu lange. Wir haben versucht zu erklären, dass nach 3 Tagen Kühlkammer wirklich nichts passieren kann. – Alles klar, aber der letzte Wille?
Eine kurzfristige Antwort, was Sie gemacht hätten, würde mich sehr freuen. Angeblich sei diese Prozedur in den alten Bundesländern quasi gang und gäbe.Liebe Grüße
In diesem und in diesem Artikel hier geht es um etwas Ähnliches, nämlich den Herzstich und die Nadelprobe.
Beides, wie auch das Öffnen der Pulsadern sollen davor bewahren, scheintot beerdigt zu werden.
Im Falle des Herzstiches und des Öffnen der Pulsadern ergibt sich jedoch ein gravierender Nachteil. Beide Verfahren stellen zumeist sicher, daß der so Behandelte hinterher auch wirklich garantiert tot ist. Das gilt aber auch im Falle eines Scheintodes, d.h. man würde einen noch lebenden und nur scheintoten Menschen zu Tode bringen.
Nun kann man in unseren Breitengraden davon ausgehen, daß eine halbwegs vernünftige Leichenschau erfolgt ist und daß die Bestatter so viel von ihrem Handwerk verstehen, daß bemerkt würde, wenn da noch jemand lebt.
Auch ist heutzutage die Angst, scheintot beerdigt zu werden, nicht mehr so weit verbreitet wie früher.
Dennoch gibt es einige Menschen, die eine panische Angst davor haben, lebendig begraben zu werden.
Mir ist bekannt, daß früher in Einzelfällen die Möglichkeit bestand, sich die Pulsadern öffnen zu lassen, jedoch ist mir weder bekannt, noch bewußt, daß das eine weit verbreitete Sitte ist, die heutzutage noch regelmäßig angewandt würde.
Eine entsprechende Bitte würde ich, letzter Wille hin oder her, nicht erfüllen wollen.
Ich würde mit demjenigen, der diesen Wunsch zu Lebzeiten äußert, eine weitere Leichenschau durch einen Arzt seines Vertrauens vereinbaren oder mit Angehörigen, die mit einem solchen letzten Wunsch zu mir kommen, entsprechende Alternativen aufzeigen.
Wie Sie richtig schreiben, wäre eine Obduktion oder Organentnahme beispielsweise eine wirkungsvolle Möglichkeit.
Ob ein Mensch drei Tage bei Kühlschranktemperaturen nicht überleben könnte, halte ich indes für fraglich. Gerade in Fällen, wo der Kreislauf ohnehin schon fast vollständig heruntergefahren ist und der Mensch beispielsweise im Koma liegt, kann es durchaus sein, daß die kühle Umgebung hier gar keine so große Auswirkungen hat.
Bestatter lagern Verstorbene ja üblicherweise nicht bei Minusgraden.
Mir ist ein Fall im Gedächtnis, in dem eine für tot gehaltene Frau im Kühlfach eines Krankenhauses wieder zu sich kam. Leider ergibt die Suche im Bestatterweblog nur einen nicht mehr funktionierenden Link.
Inhalte des Bestatterweblogs bleiben so lange es geht erhalten. Andere Seitenbetreiber löschen leider ihre Inhalte oft nach schon einem Jahr. Dann verweisen meine Links leider ins Leere.
Aber, soweit ich mich erinnere, war die Frau nicht nur ein paar Stunden in der Kühlkammer, sondern wenigstens einen oder zwei Tage.
Wie dem auch sei, die Angst als Scheintoter bestattet zu werden, ist wirklich unbegründet und so sollte man auch argumentieren.
Keinesfalls würde ich Manipulationen an der Leiche vornehmen, die im Stechen oder Aufschneiden zum Zwecke der sicheren Tötung bestehen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: herzstich, pulsadern, scheintod, scheintot, scheintote, töten
Manipulationen an der Leiche vornehmen, … zum Zwecke der sicheren Tötung bestehen.
Eine Leiche ist bereits tot, jede Maßnahme, die bei einem Lebenden zum Tod führt, ist bei einer Leiche wirkungslos. Ja, das klingt seltsam, aber eine Obduktion hat ja auch ein Ergebnis, dass die Folge dieser Maßnahme mit dem Leben nicht vereinbar ist, wenn das Ziel einer Obduktion auch ein anderes ist.
Wenn der Verstorbene so große Angst davor hat, lebendig begraben zu werden, so kann man an seinen sterblichen Überresten doch etwas vornehmen, was der Leiche nicht schadet bzw. dem ehemals Lebenden nicht mehr schaden kann.
Wie die rechtliche Seite aussieht weiß ich nicht genau, zivilrechtlich ist eine Leiche eine Sache!, lt. Wikipedia kann man Besitz an einer Leiche ausüben, hat jedoch kein Eigentumsrecht. Ist das Öffnen der Pulsadern an einer Leiche eine Straftat? Es ändert ja nichts, schon gar nicht zum Nachteil des Verstorbenen?
Eine Leiche ist bereits tot
Alte Bergretter-Regel: Niemand ist tot, wenn er nicht warm und tot ist…
Moin!
Man bestellt beim Bestatter eine Einbalsamierung (modern Embalming). Dabei wird das Blut über die Halsschlagader gegen eine Desinfektionsflüssigkeit ausgetauscht.
Störung der Totenruhe ist die rechtliche Seite der Sache.
Genau dafür habe ich mich entschieden.
Nachdem ich mich erkundigt habe habe ob und in welcher Form das Einbalsamieren der sterblichen Überreste in Deutschland möglich ist.
Welche Ängste der Verstorbene zu Lebzeiten auch hatte – er ist nun verstorben und sein Wollen mit ihm. Den Angehörigen kann nun keinesfalls eine solche Last aufgebürdet werden und es ist völlig legitim, sich dem zu entziehen. So eine Handlung wie von dem Verstorbenen gewünscht ist geeignet, lebenslange Albträume bei den Hinterbliebenen zu verursachen.
Fraglich ist sowas sowieso: „Der Oppa hat immer gewollt das er nur zerhackstückt in den Sarg gelegt wird, macht das doch bitte“.
Man stelle sich vor, der Bestatter steht nun vor dem Scheintoten und Zack-Zack, die Pulsadern auf und dann noch fix die Aorta und den Dolch ins Herz. Huch der war gar nicht tot und kriegt den auch nicht lebend wieder zusammen und nun hat der Bestatter den auf dem Gewissen.
Solche Traditionen kenn ich eher aus Schauerromanen, aber da gabs dann noch den Pflock ins Herz und den Kopf eigentlich auch mit ab, dann noch Knobi und unter ner Kreuzung verscharren.
Dave: letzteres gilt aber nur bei „Personen“ mit besonders langen Eckzähnen 😉
Ich finde, dass der letzte Wille auch erfüllt werden sollte, in diesem Fall evtl. durch Einbalsamierung
http://bestatterweblog.de/einbalsamierung-embalming/
.. und danach „ab ins Krematorium 🙁
Wenn der Link tot ist, kann man beim Internetarchiv nachschauen, ob es dort eine Kopie gibt: https://archive.org/web/
Ganz früher gab es doch auch einen kleinen Glöckchenmechanismus, den der „Tote“ bedienen konnte, wenn er aus Versehen lebendig begraben wurde. Ich weiß aber nicht, ob das heutzutage noch eine Alternative wäre.
Der passende Link mit kurzer Erläuterung: http://de.wikipedia.org/wiki/Taphephobie
zu kalt sollte es aber wohl besser nicht sein: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50578098.html
Hot damn, loiokng pretty useful buddy.
Vielleicht sollten sich solche Leute zu einer Einäscherung entscheiden, das überlebt schätzungsweise keiner.
Ein Beitrag weiter kommt ja dann schon passend dazu die Frage ob nun vor oder nach der Beerdigung eingeäschert wird.
Da liegt der Oppa noch mit heilen Pulsadern bei der Trauerfeier, dann noch ne Runde im Grab und dann erst im Steinofen.
Ich habe einmal mitgehöhrt, wie ein Arzt erzählte, dass einer seiner Freunde vor der Kremation einen Pulsader Schnitt am Handgelenk wünscht. Er fand den Wunsch zwar ungewöhnlich, würde es aber machen.
Soviel ich weiss sollte dabei ein Toter kein bisschen Bluten, da das Blut mit der Zeit gerinnt. Falls der Leblose noch lebt, währe meiner Meinung nach der kleine Blutverlust (Druckverband geht schnell) weniger tödlich als das Krematorium.
Sollte es sich bei dem Verstorbenen um einen Juden oder Moslem handeln, ist diese Angst (jedenfalls früher), durchaus berechtigt, da die Beerdigung schnellstmöglich nach Eintritt des Todes zu erfolgen hat – die „sicheren“ Todeszeichen wie Livores aber bis dahin noch nicht auftreten bzw. wegzudrücken sind.
wieder was gelernt!
Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass man so etwas machen könnte …