Leser Christian hat uns einige Links zu Beiträgen, die uns interessieren könnten, zusammengestellt. Einige der Beiträge hatten wir hier schon verlinkt, aber so haben wir noch einmal alles komplett: Grundlagenbericht:
]Wer in seiner Wohnung stirbt, verhält sich vertragsgemäß. Er überschreitet damit nicht das Gebrauchsrecht an der Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Schwartau hervor. erben müssen Wohnung
seit Tagen hänge ich mit meinem Handy in Ihrem tollen Bestatterweblog. Es ist äusserst selten, daß ich jemanden der bekannt ist, öffentlich schreibe, aber ich kann mich nur in die
Sehr geehrter Herr Wilhelm, heute abend hatten Sie eine Lesung im Wildenberger Hof im Wildenburger Land. Es war ein wunderschöner Abend. Ihre Erzählungen haben uns viel Freude bereitet. Leider waren
Joachim Fuchsberger, am 11.09.2014 Verstorben und am 23.09.2014 wird er erst beerdigt. Wie hält das ein Verstorbener ohne Embalming aus? Jede (Normale) Person dürfte nicht so lange über der Erde