Frag den Bestatter

Staatsanwaltschaft, Obduktion und wem gehört eine Leiche?

Hallo Tom,

ich bin einer dieser seit Jahren mitlesender…

1. weil Du wirklich unterhaltsam schreibst

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2. weil ich auch langsam in das Alter komme, wo viele Deiner Tips und Hinweise mich selbst betreffen werden..

Und nun die Frage.

Aufgrund eines Unglücksfalls im näheren Bekanntenkreis wurde die Leiche nach einer Anweisung der Staatsanwaltschaft obduziert. Die Angehörigen waren entsetzt, da der „schöne“ Körper ja jetzt brutal aufgeschnitten wurde.

Wem gehört ein Toter? Kann die Staatsanwaltschaft so etwas ohne Rückfrage einfach anordnen oder hätte man da wider sprechen können.

Für eine Antwort -wann immer möglich- wäre ich dankbar. Könnte ja auch ein schönes Thema für Dein Blog sein.

Lies dazu doch einfach diesen Artikel hier: Was ist eine Leiche?, da habe ich über diesen Themenbereich schon vor drei Jahren etwas geschrieben.

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 2. Juni 2012 | Peter Wilhelm 2. Juni 2012

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8 Kommentare
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whiskey
13 Jahre zuvor

du hast im link die 62 vergessen, so kommt man nur auf die kalenderübersicht des archives.

http://www.google.de/url?q=http://bestatterweblog.de/archives/Was-ist-eine-Leiche/62&sa=U&ei=XI14TdL1CsOD5AajjL2_BQ&ved=0CAYQFjAA&usg=AFQjCNFUYQfTMQ2-nF8XpNwOF8KG9PEzZg

aber genaugenommen beantwortet der 3 jahre alte post nicht zwingend die frage, auch wenn man sich als bestatterweblog-fan diese sich selbst denken kann.

whiskey
13 Jahre zuvor

aaarg, alles nach der 62 im link stammt von der google-suche und ist nicht zwingend notwendig

me
13 Jahre zuvor

Dann poste ich den Link doch noch mal für alle 🙂

http://bestatterweblog.de/archives/Was-ist-eine-Leiche/62

Anita
13 Jahre zuvor

Also wenn ich jemanden ermorde, werd ich auch alles versuchen, um eine Obduktion zu verhindern…
Ernsthaft: Wenn der Staatsanwalt glaubt, es laege ein Verbrechen vor, wird er nicht potentielle Taeter fragen, ob er ermitteln darf!

Marc
13 Jahre zuvor

Grüsst euch, wer kann mir sagen warum die Totengräber von unserem Friedhof erst eine Schubkarre Sand auf den Sarg machen?

Zudem war bei dem ausgegrabenen Grab keine Richtige Erde unten drin sondern eher Fester Schlamm aber nur in Weiss, und es roch gar nicht? Was ist denn der Weisse Schlamm? körperfett?

Was ich schon einwenig komisch fand, das man den Festen Schlamm als Oberste Schicht von aussen genommen hat, das Sieht für die Angehörigen nicht gerade schön aus vor einem Schlammhügel zu stehen.

Auch kam es bei uns auf dem Friedhof mal vor das ein Grab nach 25 Jahren frei wurde und noch der Komplette Sarg mit Torso innendrin erhalten war.

Woran merkt man auf einem Friedhof das es z.b Wachsleichen gibt? gibt es Äusserliche Merkmale die darauf hinweisen?

Bin Selber Steinmetz und Knochen und Sarggriffe sind alltäglich wenn wir einen Grabstein setzen, aber Weisser Fester Schlamm oder das man Zuerst Sand auf den Sarg macht ist etwas neues.

Danke für Eure Antworten darauf.

Christians Ex
13 Jahre zuvor

@Marc,

das kann Tom dir sicher besser beantworten als ich, aber ich würde vermuten, dass es sich um Lehmboden handelt, der eben solche Wachsleichenbildung begünstigt. Eine einzelne Schubkarre Sand ist sicher was wenig, um die Verwesung zu begünstigen, aber möglichweise ist sie eine deutliches Signal „Achung, hier kommt der Sarg“.

-thh
13 Jahre zuvor

Jeder Verstorbene ist nach den Bestattungsgesetzen der Länder zur Feststellung (a) des Todes und (b) der Todesursache einer ärztlichen Leichenschau zu unterziehen; teilweise ist diese Verpflichtung dergestalt aufgeteilt, daß Notärzte nur zur Todesfeststellung, aber nicht zur Leichenschau verpflichtet sind. Der leichenschauende Arzt hat u.a. festzustellen, ob es Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod (also durch Unfall, Straftat, Suizid, auch ärztliche Fehler) gibt. Ist dies der Fall, schreiben die Bestattungsgesetzte der Länder in der Regel vor, dass die Leiche nach dieser Feststellung nicht mehr verändert werden darf und die Polizei zu verständigen ist. Diese wird dann die Ermittlungen aufnehmen, namentlich die Leichenschau vornehmen, ggf. den Auffindeort untersuchen, Leichenfinder, Angehörige und ggf. Hausarzt vernehmen und schließlich die Beschlagnahme des Leichnams aussprechen. Sodann ist – § 159 Abs. 1 StPO – die Staatsanwaltschaft zu verständigen, was regelmäßig (im Ggs. zum ärztlichen und polizeilichen Tätigwerden) nur innerhalb der üblichen Dienststunden geschieht. Ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft – Freigabe – ist eine Bestattung der Leiche nicht möglich; im übrigen dürfen an der (üblicherweise im Gewahrsam des Bestatters belassenen) Leiche keine Veränderungen vorgenommen… Weiterlesen »

Jessica
13 Jahre zuvor

Hallo zusammen,

vor 6 Wochen verstarb nachts plötzlich mein 25-jähiger Bruder und so wurde von der Staatsanwaltschaft eine Obduktion angeordnet. Nun meine Frage: wie komme ich als Angehörige an den Obduktionsbericht und was beinhaltet er? Und: wenn ein Fremdverschulden ausgeschlossen wurde, wird dann wirklich noch nach der Todesursache gesucht?

Danke für eure Hilfe!




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