Hallo,
wir haben morgen eine Beeredigung usnerer Mutter.
Jetzt kommt die Frage, ob man dem Pfarrer bzw der Gemeinde etwas „spendet“Was ist üblich, können Sie dazu was sagen bitte
Danke
Die Gebühren für die Beerdigung sind im Allgemeinen durch die Kirchensteuer abgedeckt bzw. die entrichtet man auf dem Pfarramt oder beim Bestatter. Normalerweise ist das „kostenlos“, aber es fallen hin und wieder Gebühren für das Glockenläuten, das Aushängen der Partenzettel oder sonstwas an; das ist regional sehr verschieden und hat auch nichts mit Abzocke zu tun, sondern hat eher traditionelle Wurzeln.
Es ist durchaus nicht unüblich, dem Pfarrer etwas zu geben. Ein Umschlag mit einem Schein (alles außer 5 Euro geht) wird wohl am häufigsten übergeben.
Man sollte aber auch den Friedhofsmann, die Sargträger und die Messdiener nicht vergessen, die allesamt kein so hohes Einkommen haben wie der Pfarrer.
Am Besten ist es, man richtet sich ein paar Umschläge und beauftragt einen aus der Familie, die Verteilung vorzunehmen, damit die Witwe oder Witwer bzw. die engsten Verwandten das nicht machen müssen. Diese Person kann sich dann taktisch günstig aufstellen, um z.B. die Sargträger abzupassen, die ja meist schnell die Grabstelle wieder verlassen. So kann man die Umschläge ohne großes Aufsehen überreichen.
Das sind natürlich Tipps für diejenigen, die ein Trinkgeld geben wollen. Es besteht da kein Zwang.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Und dann noch der Hinweis, dass man Trinkgeld ja auch anders, als in einem Umschlag übergeben kann. 🙂
Sehr gut hat Tomd as hier beschrieben: http://bestatterweblog.de/archives/Inhaltsreiches-Haendeschuetteln-leicht-gemacht/3287
Gruß
Joe
@ Joe Nevermind.
DAS hatte ich auch im Hinterkopf, Danke für´s Raussuchen!
B. A.
Übrigens ist TOM immer noch uhrzeitmäßig der Welt vorraus…
Also ich weiß noch, daß bei der Beerdigung meiner Oma der Pfarrer eine von diesen Spendenboxen die immer am Kirchenausgang hängen mit zum Friedhof gebracht hatte, da konnte man dann am Friedhofsausgang was reinwerfen.
Man darf nicht die Bestattungshelfer vergessen, die mit einen wichtigen Teil beigetragen haben, aber seltsamerweise eigentlich fast nie Trinkgeld bekommen.
Über Traditionen in verbindung mit der Kirche lasse ich mich jetzt mal nicht aus.
Der Pfarrer wird den Umschlag auch nicht behalten – darf er nämlich nicht: in den Arbeitsverträgen der Kirchen wird das Annehmen von Zuwendungen ausdrücklich verboten. Deshalb geht eventuell dem Pfarrer zugestecktes Geld – wie auch das, was man dem Küster oder dem Organisten zusteckt, sofern die sich dran halten – an dessen Arbeitgeber weiter, der es zweckdienlich einsetzt.
@#5 Wolfram: Genau. So SOLLTE es sein.
Im Übrigen: So ganz arme Schweine bei der ganzen Sache sind oft die Organisten auf städtischen Friedhöfen. Die stehen zumeist nicht in Diensten der Kirche und leben von den Beerdigungen. Da ist es oft so, daß die Stadtverwaltung 70 Euro für das Orgelspiel abrechnet und der Organist 12-25 davon bekommt.
Bei uns gibts das sogenannte Träger-Gedeck.
Man bstellt in einer Gaststätte einen Tisch für die vier Träger (meist aus dem Bekanntenkreis, Vereinsmitglieder, Nachbarn) und macht mit dem Wirt aus, dass jeder ein Essen und ein Bier dazu bekommt. Was darüber ninaus verzehrt wird muss aus eigener Tasche bezahlt werden. War immer ein begehrter Job und ein Fest für den Wirt. Und für die Angehörigen ists billiger als wenn der Bestatter bzw. die Gemeinde die Träger stellt und berechnet. Die verdienen genug. Oft wird der Pfarrer zum Traueressen eingeladen.
@6 (TOM): Ja, das sind die ganz armen. Aber stimmen 70 Euro brutto mit 25 netto nicht halbwegs überein?
Vom Orgelspiel allein kann man übrigens auch mit kirchlichem Vertrag normalerweise nicht leben; die Begleitung des sonntäglichen Gottesdienstes wird mit 2,5WS vergütet, eine Chorleitung idem, dazu eine Grundbelastung von 2,75WS – macht 7,75WS, oder knapp 400 Euro.
Die „Versorgung“ der Beerdigungen wird darum oft durch Rentner oder nicht anderweitig erwerbstätige Menschen – oder durch Musiklehrer, deren Unterricht erst nachmittags beginnt, gewährleistet.
70 Euro kassiert die Kommune. Die Angehörigen denken, daß sei für 2-3 Lieder ganz ordentlich. 25 erhält der Organist und die muß er auch noch versteuern und, was es nämlich auch noch manchenorts gibt, 9 Euro für die Benutzung der Orgel abdrücken….
Wie, von den 25 Euro noch 9 für die Orgel? Das allerdings sollte in den 70 drin sein.
Für 16 Euro vor Steuern und Sozialabgaben hätt ichs auch in den schlechtesten Zeiten nicht gemacht. (1995 hab ich mal 200 FF bekommen; das war für mich ein Fest! Damals gabs in westdeutschen Kirchen 25 Mark. Geringfügige Beschäftigung, also sozialabgabenfrei, und wegen geringen Einkommens auch steuerfrei.)