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Wann ist ein Mensch ein Mensch? Leichenfotos verboten?

Hadmut hat gerade einen interessanten Artikel über das Gesetz für „Gaffer-Fotos“ geschrieben, in dem er darlegt, daß es eigentlich gar nicht so einfach ist, weil eben eine Leiche „nur noch eine Sache“ ist, und man da womöglich nicht beliebig verbieten kann zu fotografieren, solange einige Randbedingungen nicht geklärt sind (jetzt mal unabhängig vom moralischen Standpunkt).

https://www.danisch.de/blog/2020/09/18/von-leichen-gaffern-und-politikern/

Daß Anstand und Sitte es gebieten solche Fotos eben nicht zu machen, bzw. zu veröffentlichen. Das sollte eigentlich jedem klar sein. Aber ob man das so einfach juristisch verbieten kann, insbesodnere ob man dafür Haftstrafen verhängen kann wäre ein interessanter Streitpunkt. Wäre interessant, auch mal Deine Meinung darüber zu hören, da Du ja vermutlich früher öfter mit solchen Fällen zu tun hattest.

Grüße,

Y

a

Ich finde es einfach unerträglich, wie in manchen sogenannten sozialen Netzwerken mit dem Leid anderer Menschen umgegangen wird.
Das hat dann nämlich mit sozial für mich nichts mehr zu tun, sondern ist schlicht asozial.

Nun lebt der Mensch und macht er Fortschritte, weil er eben neugierig ist. Das Interesse an Gefahren und schlimmem Geschehen ist urmenschlich. Deshalb kann und soll es seriöse Berichterstattung von Unfällen, Straftaten und Kriegsgeschehen sowie Katastrophen geben, auch wenn die Bilder und Berichte für manch einen verstörend sind.

Erschöpft sich jedoch die Wiedergabe von beispielsweise Unfallfotos in der Kommentierung durch ein „krass“ oder „brutal geil“, dann sollte man den Betroffenen auf die Finger hauen.

Und: Wer regelmäßig am Straßenverkehr teilnimmt, wird sich wahrscheinlich für einen guten Fahrer halten, ja, er mag meinen, ein Fahrprofi zu sein. Dann aber sollte er sich auch professionell verhalten, wenn er an einer Unfallstelle vorbei kommt: Zügig weiterfahren, wenn seine Hilfe nicht benötigt wird, nicht gaffen, keinen Stau provozieren und vor allem nicht auch noch Videos oder Fotos machen.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 21. Oktober 2020 | Peter Wilhelm 21. Oktober 2020

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Chris
3 Jahre zuvor

…die Amis sind da etwas anders drauf – schaut bei ebay nach „Man in Coffin“ – da werdet Ihr mit Angeboten für Fotos überschüttet.

Hier in D ist man etwas sensibler geworden – zum Glück! Als Kind (das gerade das Zeitung lesen anfing) haben mich die Zeitungsfotos von einem Unglück 1975 geschockt – bis heute.

In München-Allach räumte ein Zug mit 111 km/h einen Schulbus auf einem Bahnübergang ab. Fehler eines Schrankenwärters.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eisenbahnunfall_von_M%C3%BCnchen-Allach

Fotos von blutigen Schulheften in der Zeitung waren noch die harmlosesten…

Brrr…!!! Die Zeitungen kann man heute noch in der Stabi finden. Ich empfehle es nicht!

Klaus
3 Jahre zuvor

Das übliche verquaste Geschwurbel von Herrn Danisch. Leider erkennt niemand seine Genialität, da sich alle, besonders Frauen, gegen ihn verschworen haben.

Natürlich ist eine Leiche keine Person mehr, da diese tot ist. Aber das hindert den Gesetzgeber nicht zu regeln, was man mit dieser Sache machen oder nicht machen darf, so wie er zum Beispiel auch geregelt hat, dass man seinen Hund, der juristisch auch eine Sache ist, nicht quälen darf.

Reply to  Klaus
3 Jahre zuvor

Der Leichnam (besser: Verstorbene) ist mithin eine Herrenlose Sache im Rechtssinne. Da ein Verstorbener aber eben (im Gegensatz zu einem Heizpilz) aber doch besonders Schützenswert ist, gibt es den sog. Totenfürsorgeberechtigten. Dieser tritt im Zweifelsfall für das posthume Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen ein. Insofern schützt das Gesetz eben einen Verstorbenen zum Beispiel im StGB vor beschimpfenden Unfug und der Störung der Totenruhe. Ein sittsamer und anständiger Umgang muss deshalb auch erfolgen, wenn der Verstorbene mit 220 km/h gegen den Brückenpfeiler gefahren ist. Meiner Auffassung nach verbietet sich das fotografieren für das zur bloßen zur Schaustellung. Etwas anders sehe ich dass, wenn es sich um bildende und im allgemeinen einem ausgewählten Fachpublikum zugängliche Veranstaltung handelt (Lehrzweck).




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