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Was manche sich einbilden

Die Familie hatte ein Komplettpaket gebucht. Das bedeutet, sie wollte die komplette Betreuung durch unser Haus und wollte sich selbst um nichts kümmern. Für das anschließende Kaffeetrinken und Mittagessen haben wir mehrere Lokale zur Auswahl angeboten und die Familie hatte sich für das „Schützenhaus am Wald“ entschieden.

Dort hat auch das Kaffeetrinken und das anschließende große Mittagessen stattgefunden. Immerhin waren 120 Personen gekommen, eine fürwahr große Familie und viele Freunde und Bekannte.

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Vor einigen Tagen haben wir der Familie die Rechnung geschickt, wie immer unterteilt in ‚Leistungen des Bestattungshauses‘ und ‚durchlaufende Posten‘. Unter diesen durchlaufenden Posten listen wir alle Leistungen auf, für die wir für die Familie in Vorleistung gegangen sind. Das können neben den Friedhofs- und Grabgebühren auch die Zeitungsanzeigen, der Blumenschmuck, Musiker und Sänger, sowie natürlich auch das Kaffeetrinken sein.
In diesem Fall hatte es die Familie durch zahlreiche Zusatzbestellungen auf stolze 8.211 Euro nur für Fremdkosten gebracht (allerdings sind darin eine große, teure Grabstelle und die Friedhofsgebühren enthalten).

Heute sehe ich die entsprechende Zahlung auf unserem Konto, stelle aber fest, daß der Betrag zu niedrig ist.
Es fehlen rund 2.100 Euro.

Also rufe ich die Familie an und gerate an die Dame des Hauses, deren Vater wir bestattet hatten.

„Ja, das hat schon so seine Ordnung“, sagt sie.

„Wie bitte? Mit welcher Begründung kürzen Sie denn die Rechnung?“

„Das hat man uns so geraten.“

„Wer hat Ihnen das geraten und warum?“

„Die Verbraucherzentrale, weil das Essen nicht gut war.“

„Was für’n Essen?“

„Na das im ‚Schützenhaus‘. Die ersten hatten schon ihren Nachtisch vor sich stehen, da bekamen die letzten gerade ihre Vorspeise. Kalt war es obendrein und geschmeckt hat es den meisten auch nicht.“

„Ja aber da können wir doch nichts dafür! Das Essen haben Sie doch selbst herausgesucht und überhaupt stehen wir doch nicht für die anschließende Bewirtung ein.“

„Die vom Verbraucherschutz hat aber gesagt, daß Sie dafür verantwortlich sind, weil Sie uns das Lokal empfohlen haben.“

„Ich habe Ihnen lediglich eine Liste mit Lokalen in der Nähe gegeben und Sie haben sich aus freien Stücken dafür entschieden. Sagten Sie nicht sogar, daß Sie das Schützenhaus kennen und daß Sie da schon oft gut gegessen hätten?“

„Das tut hier nichts zur Sache. Es hat uns nicht geschmeckt und deshalb zahlen wir auch nicht dafür.“

So ging es noch eine Weile hin und her, ich merkte, daß das ganze zu nichts führt, also beendete ich das Gespräch.

Jetzt werden wohl die Anwälte sprechen.

Was manche Leute sich einbilden.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#einbilden #manche #sich

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(©si)