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Hund begraben – Wie begrabe ich einen Hund? Wohin mit dem toten Haustier?

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Wenn ein Haustier stirbt oder in ein gewisses Alter kommt, stehen die Tierhalter oft vor der Frage, was denn mit einem toten Hund oder einer toten Katze passieren soll. Soll man den Hund begraben?
Was ist der richtige Weg?

Im Folgenden beziehe ich mich auf Hunde, das Gesagte gilt aber in entsprechender Abwandlung auch für Katzen.

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Folgende Alternativen gibt es:

Beisetzungsformen für Tiere

  • Tierarzt/Tierkörperbeseitigungsanstalt
  • Tierfriedhof mit Grab
  • Tierbestatter, Urne mitnehmen
  • Beisetzung auf eigenem Grundstück, Hund begraben

Hund begraben – Zunächst einmal die rechtliche Seite1:

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Jeder Hundehalter ist gesetzlich verpflichtet, beim Tod seines Haustieres für die ordnungsgemäße Entsorgung zu sorgen.
Rein rechtlich handelt es sich bei toten Haustieren um „nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte“, zu denen nach Ansicht der Juristen auch Schlachtabfälle, verdorbene tierische Lebensmittel und eben auch verendete Tiere bzw. tote Haustiere gehören.

Es ist klar, daß eine ordnungsgemäße Beseitigung von Tierkadavern gewährleistet sein muß, könnte doch von ihnen eine seuchenhygienische Beeinträchtigung von Umwelt und Menschen ausgehen.

In aller Regel landen Tiere in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt. Das ist z.B. meist dann der Fall, wenn man das Tier nach dem Einschläfern durch den Tierarzt zur Entsorgung in der Praxis läßt oder der Tierarzt das Tier mitnimmt.
Man ist allerdings nicht verpflichtet, sein Haustier in eine solche Anstalt zu geben, sondern man hat Alternativen.

Die EU-Mitgliedsstaaten können gemäß der VO 1774/2002 nach Art. 24 das Vergraben der Haustiere erlauben. Je nach Bundesland ist das in Deutschland anders geregelt.
Wo keine Regelung erfolgt ist, gilt das TierNebG (§ 27 II und III), welches bundeseinheitlich regelt, dass das Verbrennen und Vergraben eines toten Heimtieres erlaubt ist.
Die Verbrennung ist jedoch nur in einer dafür vorgesehenen Verbrennungsanlage erlaubt.

Wichtig: Vorausgesetzt wird, dass der Tierkörper bis zur Einäscherung in einer tierärztlichen Praxis oder einem Zwischenbehandlungsbetrieb gelagert wurde.

Das Begraben des Haustieres ist nur auf zugelassenen Tierfriedhöfen erlaubt.
Allerdings dürfen verstorbene Hunde nach § 27 des TierNebG auch auf dem eigenen Grundstück vergraben werden, sofern in der Nähe kein Wasserschutzgebiet liegt.
Und an öffentlichen Wegen und Plätzen ist das Vergraben von Hunden untersagt.
Hinzu kommt die Vorschrift, dass das Tier mindestens 50 cm unter dem Erdboden begraben werden muss.
Das Begraben im Wald oder freien Gelände wird bestraft, da dieses strengstens untersagt ist. Die Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann.

Tierkörperbeseitigungsanstalt

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Der Begriff Tierkörperbeseitigungsanstalt wird nach mehreren Gesetzesänderungen kaum noch verwendet, beschreibt aber den Sinn und Zweck dieser Einrichtungen ziemlich genau.
Bei allen Bedenken, die Tierhalter gegen diese Einrichtungen haben, erfüllen sie eine wichtige Aufgabe hinsichtlich Gesundheit, Hygiene und Seuchenschutz.

Die toten Tiere werden dort in aller Regel in einem Verfahren, das ich hier nicht näher beschreibe, zu Fetten und Tiermehl verarbeitet. Das ist nicht schön und nicht würdevoll, aber eben zweckmäßig.
Früher immer, heute nur noch in geringerem Ausmaß wurde das Tiermehl zu Tierfutter verarbeitet, mittlerweile werden diese Produkte (Stichwort BSE-Skandal) aber vielfach als Brennstoff verwendet.
Die Fette finden Eingang in die chemische Industrie und werden u.a. zu Kosmetika und zu Tensiden für die Waschmittelindustrie verarbeitet.

Die Überlassung eines Hundes oder einer Katze für die Tierkörperbeseitigungsanstalt ist eine einfache und kostengünstige Variante, ein totes Tier loszuwerden.
Es ist allerdings auch verständlich, daß nicht jeder Tierhalter das möchte, gleich was tatsächlich aus den toten Tieren gewonnen wird.

Tierfriedhof / Tierbestatter

hund begraben tierfriedhof

Inzwischen haben sich in allen größeren Städten Tierbestatter etabliert und es wurden auch Tierfriedhöfe geschaffen.
Wie überall im Bestattungswesen gilt hier, daß die eigentliche Bestatterleistung meist recht günstig zu haben ist, die Angehörigen in ihrer Trauer aber oft weitere, manchmal unnötige Leistungen hinzukaufen oder zu deren Kauf animiert werden.

In einem solchen Fall holt der Tierbestatter das Tier am Sterbeort oder in der Tierarztpraxis ab und die Tiere werden in einem Tiersarg beerdigt oder zu einer Einäscherungsanlage für Tiere gebracht.
Man hat manchmal die Wahl zwischen einer günstigen Gemeinschaftseinäscherung, bei der mehrere Tiere auf einmal verbrannt werden und man die Asche seines Lieblings nicht bekommen kann, und einer teureren Einzeleinäscherung, mit der Möglichkeit die Asche seines Tieres separat zu bekommen oder bestatten zu lassen.

Die problemloseste und kostengünstigste Variante ist die Einäscherung gemeinsam mit anderen Tieren und der Verbleib der Asche dort.
Ich persönlich denke, daß Hunde Rudeltiere sind, warum also nicht gemeinsam einäschern. Mit der Asche möchte ich persönlich keinen Kult betreiben, also benötige ich sie auch nicht.
Das sieht nicht jeder so, und deshalb kann man die Einzelasche oder den Körper des Tieres im Sarg auch in einem Grab auf einem Tierfriedhof beisetzen lassen.

Die Kosten sind nicht so hoch wie bei menschlichen Bestattungen, können sich aber dennoch summieren.

Alles in allem ist der Dienst der Tierbestatter sehr wichtig und ehrenhaft. Ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Es wurde mit unserem toten Hund sehr würdevoll umgegangen und gekostet hat es gerade einmal komplett rd. 150 €.

Hund begraben – Beisetzung auf eigenem Grundstück

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Noch einmal die Regeln um seinen Hund zu begraben2:

  1. Tierbestattung ist nur mit Einwilligung des Grundstückseigentümers/Nutzungsberechtigten auf einem räumlich eingegrenzten Grundstück zulässig.
  2. Grabmonumente dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Grundstückseigentümers/Nutzungsberechtigten errichtet werden.
  3. Tierkörper/-aschen dürfen nicht auf öffentlichem Grund, an öffentlichen Wegen / Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und in der Nähe von Wasserschutzgebieten ver-/begraben oder verstreut werden.
  4. Tierkörper müssen bei Erdbestattung von mindestens 0,5 Meter Erdreich überdeckt sein.
  5. Särge, Urnen und sonstige Behältnisse müssen umweltverträglich sein und im Boden verwesen/sich auflösen können.

Doch wie legt man ein Grab auf dem eigenen Grundstück richtig an und wie bettet man seinen Liebling ordentlich darin ein?

Man wählt zunächst einen geeigneten Platz aus. Es liegt auf der Hand, daß man eine Stelle auswählt, die nicht im Bereich flachwurzelnder Bäume liegt und die auch nicht in der nächsten Zeit für einen Teich oder die Anlage eines Beetes aufgegraben werden soll.
Hat man den richtigen Platz gefunden, gräbt man ein entsprechendes Loch. Dieses muß idealerweise anderthalb mal so lang sein wie das Tier, auf jeden Fall aber länger als das Tier.
Bei der Breite verfährt man entsprechend.
Die Tiefe sollte mindestens 1 Meter betragen. Das ist aus verschiedenen Gründen wichtig.
Zum einen sollte das Tier so tief liegen, daß man später auch denken kann, hier liegt tief begraben unser Hund, und man nicht das Gefühl hat, man stehe direkt auf dem Tier.
Man schafft im wahrsten Sinne des Wortes Abstand.
Des weiteren soll durch die Tiefe verhindert werden, daß Tiere angelockt werden, die nach dem Kadaver graben. Hierzu streuen manche Leute auch Kalk über das tote Tier.
Bei entsprechender Tiefe muß das aber nicht sein, kann aber mitunter eine eventuelle Geruchsentwicklung hemmen.

Das Tier bettet man am besten so wie es ist in das Grab. Wem es zu hart ist, die Erde direkt auf das Tier zu schaufeln, der kann etwas Zeitungspapier oder eine Pappe darüberlegen.
Wenn es denn sein muß, kann man seinen Liebling auch in eine Decke hüllen oder mit einer solchen bedecken. Hierfür verwendet man ausschließlich Decken aus Naturfasern und keinesfalls aus Synthetik.
Völlig ungeeignet sind Plastikbeutel, lackierte Holzplatten, Kunststoffbehälter, Teichfolien, Eternitplatten und was weiß ich. Alles das habe ich schon gehört und gesehen.
Je mehr Kontakt der leblose Körper zum Erdreich hat, umso schneller und besser vergeht er auch.

Ist das Tier auf den Grund der Grube gebettet, schaufelt man das Grab zu. Es wird ein Grabhügel entstehen, weil der Körper unter der Erde Raum einnimmt und weil die Erde oben drauf jetzt gelockert ist.
Das legt sich und ebnet sich von alleine wieder ein, einfach abwarten.

Zum weiteren Ablauf habe ich vor einiger Zeit einer Leserin eine lange Mail geschrieben. Die Frau sorgte sich um ihren in einem Sarg begrabenen Hund. Ich zitiere mal daraus:

Ich habe schon seit über 30 Jahren Hunde. Insgesamt hatte ich 6 Hunde, die letzten beiden leben noch und sind auch noch recht jung.
Alle anderen habe ich gehen lassen müssen, denn Hunde haben eben eine kürzere Lebensspanne als wir Menschen.
Ich habe den Hunden immer versprochen, daß sie es bei mir gut haben werden und daß ich ihnen Schmerzen ersparen werde.

Dieses Versprechen habe ich immer eingehalten.

Alle Ihre Überlegungen kann ich gut nachvollziehen, da ich alle Varianten schon durch habe. Einer der Hunde wurde mit Decke und Kiste begraben, einer nur mit Decke, einer ganz ohne alles und einer wurde eingeäschert.

Am günstigsten ist es, um das gleich mal vorweg zu sagen, wenn man alles den Profis überläßt und das Tier einäschern läßt.
Mit der Asche kann man wesentlich vielfältiger und einfacher verfahren als mit einem Körper.

Wählt man aber das Begräbnis, so ist es am besten, wenn man den Hund ohne alles mindestens 80 cm bis 1 m tief vergräbt.
Man sagt, daß ab einer Tiefe von 100 cm keine Wildtiere mehr zum Buddeln angeregt werden.
Auch graben die meisten Würmer, Nager und Insekten nicht tiefer als 100 cm.
Tiere die ihre Bauten tiefer in die Erde graben, tun dies nicht in der Nähe von anderen toten Tieren.

Unter dieses Umständen dürfte der Leichnam des Hundes nach 3-5 Jahren weitestgehend vergangen sein. Natürlich spielen hier Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit usw. eine Rolle. Mal geht es schneller, mal langsamer.

Wickelt man das Tier in Decken ein, verlängert das den Prozeß um einen ungewissen Zeitraum.
Bei Naturfasern dauert es etwa ein Jahr mehr, bei Kunstfasern ist das Ergebnis nicht klar vorhersehbar. Möglicherweise kommt eine Zersetzung gar nicht richtig in Gang.

Das hängt damit zusammen, daß Sauerstoff, Feuchtigkeit und Bodenbakterien bei der Zersetzung eine Rolle spielen.
Schottet man einen Leichnam gegen den umgebenden Boden ab, muß immer erst die Umhüllung vergehen oder zumindest Lücken oder Spalten aufweisen, damit die Mikroorganismen ihr Werk tun können.

So gilt das auch für den Sarg. Der enthält eine gewisse Menge Sauerstoff und schottet den Leichnam ab.
Zunächst werden also die Bakterien, die den Hund von innen und außen natürlicherweise besiedeln, alleine ans Werk gehen.
Erst wenn Witterung und Bodenorganismen den Sarg angegriffen haben, werden sie zum Vergehen des Hundes beitragen.

Eine Liegezeit von 5-7 Jahren ist hier anzunehmen, bis man sagen kann, daß der Hund weitestgehend vergangen ist.
Allerdings spielen auch hier Bodenbeschaffenheit und Witterung eine entscheidende Rolle. Es gibt Fälle, wo Särge 10 Jahre und mehr völlig unbeschadet überstanden haben.

Im Grunde spricht also alles gegen einen Sarg. Und dennoch verwendet man sie ja standardmäßig beim Menschen. Es muß also gute Gründe dafür geben.

Vorausgesetzt der Ruheplatz ist wirklich ein ruhiger Platz, an dem in absehbarer Zeit nicht gegraben wird, so hat Ihr Hund es dort richtig gut.
Der Sarg und die Erdschicht geben dem Tier ausreichend Schutz.

In dem angeschlossenen Raum des Sarges werden die inneren Bakterien Fett und Feuchtigkeit zersetzen. Der Leichnam fällt dann etwas zusammen. Später wird Gewebe zersetzt und schließlich auch das Fell.
Übrig bleiben die Knochen, die am längsten benötigen, um sich zu zersetzen. Knochen werden auch in 10-20 Jahren noch vorhanden sein, zumindest die größeren.

Ich schreibe Ihnen das alles so offen, damit Sie erkennen, daß der Hund seine Zeit und Ruhe benötigt, um zu vergehen.
Das geht eben nicht von heute auf morgen.

Sie fragen noch nach der Geruchsentwicklung. Im Allgemeinen haben wir es nicht mit Fäulnis zu tun. Die damit einhergehende Geruchsentwicklung bleibt also aus.
Vielmehr ist es eher ein Vermodern, ein Zergehen unter beinahe völligem Fehlen von Sauerstoff.
Eine kurze Zeit lang können Gase aus den Erdreich entweichen, das sind aber nur Tage und Wochen. Das über dem Sarg befindliche Erdreich sollte das aber genügend filtern können. Danach ist oberirdisch kein Geruch mehr wahrnehmbar.
Tiere, die eine feinere Nase haben, graben für gewöhnlich nicht so tief und scheitern im Falle eines Falles auch am Sargholz.

Hier noch ein Video von einem Tierbestatter/Tierkrematorium:. Ich kenne das Unternehmen nicht, aber in dem kurzen Film wird einiges erklärt:

https://youtu.be/IEyF5-FD18Y

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§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!]

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Quellen:
Seite „Tierfriedhof“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 2. November 2015, 05:31 UTC. URL: https://de.wikipedia.org…Tierfriedhof (Abgerufen: 24. November 2015, 14:51 UTC)
Der Tod des geliebten Tieres, Anwaltskanzlei Rössler: http://www.hunderecht.eu/hundegesetz/deutsches-hunderecht/14-der-tod-des-geliebten-tieres

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