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Frag den Bestatter

Dann schütten wir die Mama eben in die Mosel

Hallo,
ich habe gerade Ihr Buch „Darf ich meine Oma selbst verbrennen?“ gelesen und bin total begeistert.

Vor geraumer Zeit ist eine gute Bekannte verstorben, deren drei erwachsene Kinder nicht das Geld für die gewünschte Seebestattung aufbringen konnten.
Anlässlich eines späteren Besuches fragte mich ein Sohn, ob ich denn die Mama noch einmal sehen wolle und ich dachte natürlich an ein Fotoalbum, das wir jetzt gemeinsam durchsehen würden. Stattdessen öffnete man ein ganz normales DHL-Paket und holte die Urne mit der Asche der Mutter heraus.

Man erklärte mir dann, der Bestatter habe die Mutter einäschern und „virtuell“ in der Schweiz beisetzen lassen. Tatsächlich wurde die Urne aber den Angehörigen übersandt. Jetzt war die Frage, was mit der Urne passieren soll.
Recht locker sagte ich, man könne sie einfach in die Mosel kippen, dann lande sie früher oder später auch im Meer, so wie sie es sich gewünscht habe.

Und so wurde es dann auch gemacht. Ein paar Wochen später wurde die Asche in den Fluss geschüttet, ein wunderschöner Leichenschmaus veranstaltet und bis auf uns Eingeweihte wussten die anderen Trauergäste nicht, dass die Asche dem Fluss übergeben worden war.

Natürlich wurde der gekennzeichnete Schamottstein unkenntlich gemacht und entsorgt.
Könnte man dafür im Nachhinein noch Ärger bekommen?
Anderseits hat die ganze Geschichte beim Bestatter 2.000,–€ geostet und war so bezahlbar für die Kinder.

Dieser „Umweg“ über das Ausland, sei es jetzt Holland oder die Schweiz, hat sich ja, auch dank des Bestatterweblogs inzwischen herumgesprochen. Vom Ablauf her hat man zunächst hier in Deutschland eine ganz normale Trauerfeier, wenn man das möchte, und danach geht der Sarg zum hiesigen Krematorium.
Nun geht es weiter, so als ob man auf einem ausländischen Friedhof beerdigt werden möchte. Es ist ja bekanntermaßen kein Problem, sich auch irgendwo im Ausland bestatten zu lassen, sei es, daß man von da stammt, oder daß man es dort besonders schön findet.
Solange den hiesigen Behörden nachgewiesen werden kann, daß im Ausland ein Grab besteht, wird man die Urne mit der Totenasche wunschgemäß zu diesem Empfängerfriedhof senden.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Asche der deutschen Friedhofshoheit entzogen und es gilt für sie ausschließlich das im Zielland herrschende Recht.
Ist es dort erlaubt, die Asche mit nach Hause zu nehmen, wird man dort auch keine Probleme damit haben, die Urne den Angehörigen auszuhändigen oder zuzusenden.
Soweit ist das also alles legal und korrekt, man bewegt sich schließlich auf dem Boden eines Landes, in dem das genau so erlaubt ist.

Etwas anderes ist es, wenn die Asche nun nach Deutschland gebracht wird, denn mit Grenzübertritt unterliegt sie wieder dem Friedhofszwang für Totenaschen und korrekterweise müsste man sie unverzüglich einem Bestatter, einem Friedhof oder einer Friedhofsverwaltung übergeben, damit gemäß deutschem Recht damit verfahren werden kann. Das bedeutet dann Grab-, Wald- oder Seebestattung usw..
Verfährt man nun so, wie es in dem von Ihnen geschilderten Beispiel die drei Kinder getan haben, so begeht man meines Wissens lediglich eine nicht strafbewehrte Ordnungswidrigkeit. Im Falle daß die Behörde rechtzeitig hiervon Kenntnis erlangt, würde sie die Herausgabe der Urne einfordern und nötigenfalls eine Zwangsbestattung durchführen.

Ist die Asche aber erst einmal verstreut, vergraben oder in einen Fluss geschüttet, dürfte es im Allgemeinen sehr schwer werden, sie wieder herauszugeben.
Leute, die das so handhaben, achten meist darauf, den Kreis der eingeweihten Personen klein zu halten und sprechen auch nicht viel darüber. So wird es letztlich niemand erfahren und auch niemanden stören.

Es ist ja nun nicht so, daß Friedhofsbehörden von Menschen besiedelt sind, die einen tiefen inneren pathologischen Zwang verspüren, Totenaschen haben zu wollen. Sie erfüllen nur die geltenden Gesetze und solange die so sind, wie sie eben sind, müssen sie so handeln.
Auf der anderen Seite ist das Interesse an dem von Ihnen geschilderte Vorgehen äußerst gering, solange hierdurch keine Auffälligkeiten entstehen. Für die Behörde ist die Urne bereits mit dem Absenden ins Ausland „erledigt“ und bestattet.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 30. Mai 2012 | Peter Wilhelm 30. Mai 2012

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4 Kommentare
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Andreas
12 Jahre zuvor

Auch ein schönes Wort: Zwangsbestattung. Die Hintergedanken!

Big Al
12 Jahre zuvor

@ Andreas.
Zwangshandlungen? 😉
B. A.

Andreas
12 Jahre zuvor

@ Big Al: genau.

Big Al
12 Jahre zuvor

@ Andreas.
Noch einer: (Leichen-)Waschzwang.
B. A.




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