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Frag den Bestatter

Samstagszuschlag

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Bestattungsunternehmen unterhalten einen klassischen Notdienst. An allen Tagen des Jahres sind sie rund um die Uhr für die manchmal dringenden und manchmal weniger dringenden Einsätze bereit.
Um stets rasch reagieren zu können, ist eine besonders sorgfältige Personalplanung, die Vorhaltung der notwendigen Logistik und eine ständige Rufbereitschaft notwendig.
Diese Serviceleistung hat natürlich ihren Preis. Der schlägt sich zum Teil in den vermeintlich hohen Preisen der angebotenen Waren nieder oder wird, wenn weitere Erschwernisse hinzu kommen, zusätzlich berechnet.

Weitere Erschwernisse können beispielsweise darin begründet sein, daß der Verstorbene weitaus schwerer, größer oder schwerer handhabbar ist, als ein durchschnittlicher Mensch, oder aber weil er aus einer schwierigen Situation geborgen werden muß, weil besondere hygienische Anforderungen zu berücksichtigen sind oder schlicht und ergreifend, weil Dienstleistungen außerhalb der üblichen Dienstzeit erbracht werden.

Hier gibt es beispielsweise Samstags-, Sonn- und Feiertagszuschläge und die allermeisten Unternehmen berechnen auch für Dienste zwischen 17 oder 18 Uhr bis zum nächsten Morgen 8 Uhr einen Zuschlag.

Dazu erreicht mich die Frage einer Leserin:

Nach dem Todesfall meiner Mutter habe ich einer Rechnungsposition (Samstagszuschlag) der Bestattungsrechnung widersprochen. Dies wurde dem Unternehmen mitgeteilt und gleichzeitig der Rest der Rechnung fristgerecht überwiesen.
Der Zuschlag wird von mir nicht als gerechtfertigt angesehen, da der Terminsvorschlag (Samstag vormittag) vom Unternehmen selbst kam (die Hinterbliebenen hatten sich auf Montag eingestellt). Der Todesfall war an einem Freitag, der Anruf beim Bestatter erfolgte direkt am Todestag, da keiner recht wußte was nun zu tun ist. Der Bestatter hat den Samstagstermin vorgeschlagen und zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, das hier Zusatzkosten wegen Mehrleistung entstehen. Auch nicht beim Termin selbst.

Erst bei Rechnungstellung wurde dieser Zuschlag von 128,- € in Ansatz gebracht.

Ist dies die übliche Vorgehensweise? Muss ich den Zuschlag zahlen? Hätte der Bestatter den Gebühren nicht vorher mitteilen müssen, zumal der Termin von seiner Seite angeboten wurde?

Nach Erhalt der 1. Mahnung via Bestattungsfinanz, nochmaligem Widerspruch ohne Reaktion, sowie Zugang der 2. & letzen Mahnung, mit nochmaliger Einrede meinerseits habe ich eine Stellungnahme erhalten.

Das Unternehmen ist nicht bereit, auf den Zuschlag zu verzichten. Es wäre nicht davon auszugehen, dass ein Bestatter regulär Samstag geöffnet hat, bzw. dass diese Dienstzeit ohne einen Zuschlag zu erbringen sei. Dies wäre eine Mehrleistung, die erbracht wurde….es können keine Abschläge akzeptiert werden.

Wie sehen Sie das? Liege ich falsch mit meiner Meinung, dass ich über die Gebühr informiert hätte werden müssen?

Nun, ich hätte es für fair und angemessen gehalten, den Kunden über eventuell anfallende Zuschläge zu informieren.
Allerdings ist es meiner Meinung nach tatsächlich so, daß man eigentlich wissen sollte, daß Notdienste am Wochenende einen solchen Zuschlag berechnen.
Selbst wenn der Vorschlag vom Bestatter kam, hätte man ja auf dem Montagstermin beharren können. Das haben Sie aber nicht getan, weil Sie ja nicht wußten, daß der Samstag teurer wird.

Bestatter drängen auf einen möglichst baldigen Beratungstermin, weil sie stets unter Zeitdruck arbeiten müssen und ein bereits erfolgtes Gespräch in der Nacht oder am Wochenende wertvolle Zeit am nächsten Morgen oder nächsten Montag einspart.
Die Angehörigen wissen davon nichts, sind aber zumeist sehr froh, wenn dann die gewünschten Termine für Abschiednahme und Trauerfeier auch bald stattfinden können.

Ich persönlich würde mich auch auf den Schlips getreten fühlen, wenn mir eine Rechnung präsentiert würde, auf der unerwartete Zuschläge verzeichnet sind. So gesehen kann ich Ihren Standpunkt verstehen.
Andererseits habe ich aber auch ein nicht geringes Maß an Verständnis für den Bestatter, der sich auf den Standpunkt stellt, man müsse das wissen, daß Wochenenddienste teurer sind.

Wie dem auch sei und wie auch die Meinung der Kommentatoren dazu ausfallen mag, letztendlich kann diese Sache nur durch ein Gericht geklärt werden.
Wenn Sie es darauf ankommen lassen wollen und auch die eventuelle Niederlage vor Gericht hinnehmen und finanziell verschmerzen können, dann sollten Sie stur bleiben und den Restbetrag nicht zahlen. Wenn die zwischengeschaltete Finanzierungsfirma nicht klein beigeben will, muß sie einen Mahnbescheid erwirken, auf den hin Sie Widerspruch einlegen und es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen können.

Ein ordentlicher Bestatter weist auf solche Zuschläge hin, dazu reichen ein paar Sätze, beispielsweise: „Uns wäre es lieber, wenn wir die Beratung schon am Wochenende machen könnten, das kostet zwar einen Zuschlag, bringt Ihnen aber diese und jene Vorteile. Wenn Sie erst am Montagmorgen kommen, entfällt der Wochenendzuschlag für die Beratung, es kann sich aber alles um einen oder zwei Tage verzögern.“

Sie schreiben leider nur, daß der Todesfall an einem Freitag war und daß ein Samstagszuschlag erhoben wurde. Nur der Vollständigkeit halber:
Es kann immer auch sein, daß sich der Zuschlag auf die am Wochenende erfolgte Überführung des Verstorbenen handelt, auch das ist zumeist teurer als eine Überführung während der normalen Dienstzeiten.
Hierzu noch der Hinweis, daß die Wochenendzeit für den Bestatter bereits am Freitagnachmittag, direkt nach Büroschluß, beginnen kann. Ab dann ist Außer-Dienst-Zuschlagzeit, die nahtlos in die Wochenend-Zuschlagzeit übergeht.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 3. März 2013

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yemina
11 Jahre zuvor

Was sind wir doch von unserem außerörtlichen Bestatter Bamberg gut bedient worden.Er holte meine Schwiegermutter am Ostersonntagabend 21 Uhr, auf unseren Wunsch direkt von der Station des KH ab ohne Zuschlagsberechnung.Und das,obwohl ihm der 1.ortsansässige Bestatter den Schlüssel für die Leichenhalle verweigerte und er noch den 2.ortsansässigen Bestatter suchen und darum bitten mußte.Also auch noch Mehraufwand und Beratung im Hause am Ostermontag.Alles ohne Zuschlag.

Christian
Reply to  yemina
11 Jahre zuvor

Klingt nach einem Kandidaten für die PLZ-Suche hier. Kannst ja mal prüfen ob es für ihn schon einen Eintrag gibt, ggf. ihm mal n Tip geben für die Anmeldung.

memeqri
11 Jahre zuvor

Zählt der Samstag nicht seit ewigen Zeiten schon als Werktag? Die nette Frau an der ALDI Kasse bekommt für ihre Samstagsarbeit doch auch keinen Zuschlag.

Reply to  memeqri
11 Jahre zuvor

Der Samstag ist in der Tat ein Werktag. Jedoch regelt der Begriff des Werktages vor allem, daß an diesen Tagen das Arbeiten grundsätzlich und ohne besondere Einschränkungen zulässig ist.

Je nach Branche sind aber die Arbeitstage, und um die geht es, hier von Bedeutung.
In Büro und Verwaltung, aber auch deutlich im Handwerk, sind Montag bis Freitag Arbeitstage.

Im Handel ist der Samstag als Arbeitstag ebenfalls üblich.
Bei Pfarrern sogar der Sonntag.

Da Bestattungsunternehmen klassischerweise sowohl der verwaltenden Bürotätigkeit, als auch dem Handwerk zuzurechnen sind, darf man hier von Montag bis Freitag als Arbeitstage erwarten.

Samstags ist das Unternehmen geschlossen, so wie bei einer Schreinerei oder Schlosserei.
Beauftragt man samstags einen Handwerker mit dringenden Arbeiten, wird man regelmäßig auch einen Zuschlag bezahlen müssen.
Das wird meistens auch der Fall sein, wenn man ihn nach Feierabend bestellt.

Lochkartenstanzer
Reply to  Undertaker_TOM
11 Jahre zuvor

Also ich kenne sowohl Handwerker, als auch andere Dienstleister, die auch Samstags zuschlagsfrei arbeiten.

IMHo ist es ist zwar das gute Recht des Bestatters, auch für Samstage (oder Freitagnachmittage, so er denn will) Zuschläge zu berechnen. Aber genauso gehört es für mich zum guten Ton, darauf hinzuweisen, daß dann zuschläge fällig werden.

Man wundert sich als IT-Dienstleister auch, wie plötzlich ganz dringende wichtige Notfälle dann doch bis zum nächsten Morgen oder Montag Zeit haben, wenn man darauf hinweist, daß ein Einsatz zu Abend- oder Nachtstunden doch teurer ist als zu regulären „Dienstzeiten“.

überhaupt nicht be-
11 Jahre zuvor

Ohne irgendeine Gewähr, aber ich teile die Skepsis von TOM auch als (erstexaminierter) Jurastudent. Ob ich es damit richtig einschätze wird sich nur zeigen, falls in den nächsten drei Tagen beim Examen zufällig eine Wochenendbestattung drankommt… 😉 An einem WOCHENENDE (und nachts) dürften Zuschläge bekannt sein. Ob man es da auf eine Klage ankommen lassen sollte, halte ich doch für sehr riskant. Auch finanziell, denn das kostet dann eh man sich versieht vierstellig, selbst wenn man „teilweise“ gewinnen sollte und die Kosten deshalb aufgeteilt werden. Wenn doch nicht zahlen, dann sollte man zumindest zuvor einen Anwalt kontaktieren. Der kostet bei Einschalten dann aber auch erstmal in dem Dreh von 100 Euro, und Geld gibt es nur beim Sieg zurück… An einem Freitag Nachmittag würde ich das mit dem Zuschlag anders sehen, da muss man nach meinem Empfinden NICHT mit einem Wochenendzuschlag rechnen. Der beruht ja auf der Pflicht eines Arbeitgebers, seinen Angestellten einen Zuschlag zu gewähren – und das muss nicht schon an einem Wochentags-Nachmittag sein. Hier müsste man mit Sicherheit vorher darauf aufmerksam gemacht… Weiterlesen »

Reply to  überhaupt nicht be-
11 Jahre zuvor

Du hast Recht. Doch in einem Punkt sehe ich das anders.
Einmal beruht der Zuschlag auf den für das Personal mehr zu zahlenden Zuschlägen.
Zum anderen wird der Zuschlag aber regelmäßig auch durch den höheren Aufwand gerechtfertigt, der dadurch entsteht, daß außerhalb der normalen Öffnungszeiten die Logistik des Unternehmens extra für die Außerdienstkunden „hochgefahren“ bzw. bereitgestellt werden muß.

Der Freitagnachmittag wird ja nicht zusätzlich beaufschlagt, sondern der Freitagabend bzw. die Nacht.
Wann jetzt gerechtfertigterweise der Abend beginnt, ist eventuell auszustreiten. Viele Bestatter sehen alle Einsätze außerhalb der eigenen Bürostunden als zuschlagpflichtig.

Manche staffeln und nehmen beispielsweise für die Übergangszeit zwischen Büroschluß und 20 Uhr nur einen sehr geringen Aufschlag.

Als Bestatter würde ich mich bei einem frühen Freitagszuschlag nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wollen.

Smilla
11 Jahre zuvor

Wie ist denn die Beweislage? Kann Sie beweisen, dass sie nicht über den Zuschlag informiert worden ist?

Ist überhaupt über die am Freitag am Telefon Kosten gesprochen worden?

Marco
Reply to  Smilla
11 Jahre zuvor

Naja, wenn es denn darauf ankommt, ob hingewiesen wurde (d.h. wenn der Zuschlag nicht auch ohne Hinweis rechtens ist), dann wäre erstmal die Beweislast zu klären. Und die läge m.E. beim Bestatter, er müsste also beweisen, dass er darauf hingewiesen hat.

Die rechtliche Frage, ob der Zuschlag ohne Hinweis berechtigt ist, ist schon schwieriger. Hier würde ich zu der Auffassung des Kunden tendieren. Gerade im Handwerke sehe ich – zumindest bei uns auf dem Land – so viel Samstagsarbeit, dass ich zumindest in dem Fall, dass der Bestatter den Samstagstermin selbst vorschlägt, nicht mit einem Zuschlag rechnen würde.

Smilla
Reply to  Marco
11 Jahre zuvor

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, ob der Zuschlag ohne Erwähnung gezahlt werden muss, ich vermute aber schon. Der ist doch eigentlich normal, bei Terminen am Wochenende und abends und in der Nacht, den zahle ich beim Arzt oder in der Apotheke oder beim jedem anderen Nothandwerker auch.

Das der Termin dabei vom Bestatter vorgeschlagen wurde, ist irrelevant, die Hinterbliebenen waren ja einverstanden. Ich finde es schlimm, wenn man den Leute gleich Geldgier unterstellt, wenn sie fragen ob xy in Frage käme, zumal der Betrag als Zuschlag nicht zu hoch erscheint. Es kann auch einfach für alle praktikabler sein.

Man hätte ja auf den Montagstermin beharren können. Aber das erscheint doch auch merkwürdig lang für eine Aufbewahrung…z.B. zu Hause?

Wenn der Bestatter sagen sollte, er hat es erwähnt, steht es Aussage gegen Aussage. Wenn ich eine Rechnung zerpflücken würde, dann nicht an der Stelle. Aber das ist meine persönliche Meinung.

JJ Preston
11 Jahre zuvor

Mir stößt es etwas sauer auf, dass der Bestatter selbst den Termin vorgeschlagen hat. Das kommt bei mir so durch, als habe er den Zuschlag einzukassieren im Sinn gehabt. Möglicherweise, weil er sowieso am Samstag wegen eines anderen Sterbefalls arbeiten musste?

Insgesamt würde ich diesem Geschäftsgebaren eine glatte Schulnote Fünf geben.

Frau Katze
11 Jahre zuvor

Sehr schwieriger Fall, wie ich persönlich finde. Vielleicht könnte man sich mit dem Bestatter ja auch auf einen Mittelweg entscheiden, d. h. einen Mehzuschlag zahlen, aber vielleicht nicht in voller Höhe?!

Karl
11 Jahre zuvor

Der unterlassene Hinweis spricht, unabhängig davon, wie Gerichte das sehen würden, in meinen Augen auf jeden Fall nicht wirklich für Seriosität, insbesondere zusammen mit dem Terminvorschlag, das stinkt ein wenig, und ich sehe das ähnlich wie JJ Preston. Natürlich kann man mit etwas Nachdenken auf die Idee kommen, dass das einen Zuschlagbedeuten könnte, da der Termin außerhalb der üblichen Arbeits- bzw. Bürozeiten liegt. Aber ob man das auch in einer Ausnahmesituation wie der gegebenen vom Kunden ohne weiteres erwarten darf, halte ich schon für fraglich. Sich dann stur auf diese Argumentation zurückzuziehen und auf dem vollen Zuschlag zu beharren ohne zumindest ein Angebot zur Güte mit einem Nachlass zu machen, spricht ebenfalls nicht für die Seriosität bzw. die Kundenorientierung des Bestatters. Da es sich um einen Betrag handelt, der zwar einigen Menschen wirtschaftlich durchaus wehtun kann aber vermutlich, was den Anteil an der Gesamtrechung betrifft, eher vernachlässigbar ist, würde ich in diesem Falle nicht den Kohlhaas geben und zahlen, allerdings nicht ohne den deutlichen Hinweis, dass man dies bei Empfehlungen ganz sicher berücksichtigen wird. Insofern… Weiterlesen »

Judi
11 Jahre zuvor

Ich finde die Summe als reinen Zuschlag für ein Beratungsgespräch sehr hoch, vielleicht geht es da doch noch um weitere Arbeiten am Verstorbenen, die am Samstag vorgenommen wurden?
Bezahlen würde ich den Zuschlag, allerdings durchaus zähneknirschend, weil ich einerseits das Erheben eines Zuschlags am Wochenende angemessen finde, andererseits aber vorab auf die Zuschlagspflicht hingewiesen möchte, wenn ich dem Terminvorschlag des Dienstleisters folge.
Wenn ich einen Schlüsseldienst bestelle um mir nicht-notfallmäßig ein Schloss auszutauschen und dieser anstelle des von mir vorgeschlagenen Werktagstermins einen Termin samstags vormittags vorschlägt gehe ich auch davon aus, daß es sich bei dem vorgeschlagenen Termin um die reguläre Arbeitszeit des Unternehmens handelt.

Icke
11 Jahre zuvor

Es wird zwar erwähnt, das der Bestatter selbst den Termin vorgeschlagen hat, allerdings ist der genaue Wortlauf nicht bekannt. (Und vermutlich weiß den jetzt auch keiner mehr.) Wenn die Frage beispielsweise lautet: „Wann könnten Sie den vorbeikommen?“ dann ist die Antwort „Morgen“ absolut korrekt. Diese Auskunft könnte vom Anrufer so empfunden werden, als ob der Bestatter den Samstag vorgeschlagen hat. Aber wenn ich wegen einem Notfall (wie auch immer ich den definiere)anrufe, dann erwarte ich doch auch das mir rasch geholfen wird. Wenn ich jedenfalls bei einem Schlüsselnotdienst anrufe und der schlägt mir ein „Gleich“ vor, dann erwarte ich trotzdem einen Aufschlag, wenn es gerade Wochenende ist. Ob der Bestatter tatsächlich nichts von dem Aufschlag gesagt hat, weiß ich nicht. Klar ist: Die Familie kann sich daran nicht erinnern. Allerdings sind Angehörige in einem Todesfall oft nur begrenzt aufnahmefähig. Da wird viel vergessen. Wie oft passiert es, dass beispielsweise erst auf einem Foto (oder im Kondolenzbuch) gesehen wird da Herr/Frau X auch auf der Beerdigung war. Und bei einer Beerdigung ist der Kopf immer noch… Weiterlesen »

Dennis
8 Jahre zuvor

Hallo an alle. Ich bin selbstständiger Bestatter und bin durch Zufall auf diesen Artikel gestoßen. Ich gehe davon aus, dass bei dem Samstagstermin die Überführung des Verstorbenen gemeint ist. Hierbei wird dann ein ganz wichtiger Punkt vergessen, das Bestattungsgesetz. Dort steht, dass die Überführung eines Verstorbenen (je nach Bundesland) spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes zum Klimaraum überführt werden muss. Sollte nur die Beratung gemeint sein, bitte ich hier doch sehr um Verständnis für den Bestatter. Wir sind, wie bereits im Artikel beschrieben, rund um die Uhr erreichbar und nicht jedes Bestattungsinstitut besitzt so viele Mitarbeiter, dass jede Woche die Bereitschaft gewechselt werden kann und gute Mitarbeiter sind in dieser Branche sehr, sehr teuer. Bei uns werden auch oft Samstage als Beratungstermine gewählt, zu dem Zeitpunkt habe ich die ganze Woche schon gearbeitet, meistens mit Überstunden und dann kommt am Samstag das Beratungsgespräch, vielleicht noch eine Überführung und dann in der Nacht zum Sonntag noch ein Polizeieinsatz. Das war dann auch schon wieder das Wochenende. Ich finde es einfach unverschämt, diese Leistung nicht wertzuschätzen,… Weiterlesen »




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