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Frag den Bestatter

Was ist ein Kaufgrab?

In den Beiträgen in deinem wundervollen Blog lese ich nun häufiger das Wort Kaufgrab. Gibt es tatsächlich Gräber, die man kaufen kann, also für immer? Mir sind nur solche bekannt, die man anmieten kann.

Die klassischen Grabformen sind das Reihengrab, das der Reihe nach vergeben wird und eine bestimmte Laufzeit hat (sagen wir 20 Jahre, das ist regional verschieden) und das man vor allem meistens nicht verlängern kann.
Dieses ist, nach dem anonymen Grab für Urnen, oft die günstigere Grabform.

Im Gegensatz dazu steht das Wahlgrab, das man -wie es der Name schon sagt- auswählen kann. Man bekommt also nicht das nächste freie Grab in einer neuen Reihe, sondern kann vor der Beerdigung mit dem Friedhofsverwalter aus mehreren geeigneten Stellen eine aussuchen. Solche Gräber mietet man für einen längeren Zeitraum an und kann nach Ablauf dieser Zeit auch eine erneute Anmietung veranlassen.

Wahlgräber werden auch Familiengräber genannt, wenn mehrere Personen darin Platz finden können. Am weitesten verbreitet sind zwei- und vierstellige Familiengräber, in denen zunächst zwei oder vier Personen Platz finden können, bei entsprechender Verlängerung der Laufzeit aber auch ganze Generationen beigesetzt werden können, weil die Ruhezeiten der zuvor Bestatteten abgelaufen ist.

In manchen Regionen werden diese Wahl- oder Familiengräber auch Gruft genannt. Das Wort Kaufgrab ist, wie der Leser richtig feststellt, nicht ganz passend, weil man ja im Grunde genommen das Grab nicht ankaufen kann, sondern nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht daran erwirbt.
Dennoch heißen diese Gräber auch in den Satzungen vieler Gemeinden so. Es wird damit deutlich gemacht, daß man eben nicht nur ein Reihengrab für einen von vornherein feststehenden Zeitraum angemietet hat, sondern seiner Familie eine Grabstätte für viele Jahrzehnte „gekauft“ hat.

Es gibt zahlreiche Mischformen dieser Grabtypen, zum Beispiel das Einzelreihengrab mit verlängerbarer Laufzeit.
Auch bieten einige Friedhöfe inzwischen Gräber nach amerikanischem Muster an. Die Grabstätte besteht nur aus einem Grabstein, ansonsten ist dort nur Rasen. Die Gräber bleiben für immer bestehen, wobei der Kaufpreis eines Grabes „für immer“ sehr hoch ist. Verbreiteter ist es, auch hier das „für immer“ so zu definieren, daß „für immer“ so lange ist, wie man im Voraus bezahlen kann, bzw. dann durch Nachzahlungen verlängert.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 30. Mai 2012 | Peter Wilhelm 30. Mai 2012

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Zero the Hero
12 Jahre zuvor

Auf manchen Friedhöfen war es möglich, ein Grab „für die Ewigkeit“ zu kaufen. So findet man zB heute noch auf manchen (noch betriebenen) Friedhöfen Grabstätten mitsamt Stein aus dem Dreikaiserjahr.
AFAIK war es auf jüdischen Friedhöfen sogar nicht anders möglich.

Smilla
12 Jahre zuvor

@1 ZtH

*mööööp*

Was heiß AFAIK?

whiskey
12 Jahre zuvor

AFAIK = As Far As I Know

zu deutsch: meines Wissens nach

ohne namen
12 Jahre zuvor
Meph
12 Jahre zuvor

@Smilla

AFAIK = „As Far As I Know“ == „Soweit ich weiß“

Quelle: Wikipedia Link: [URL]http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Abk%C3%BCrzungen_%28Netzjargon%29[/URL]

Grüße
Meph

Thomas
12 Jahre zuvor

Seit immer mehr Menschen sich nach ihrem Tod in Urnentürmen, Friedwäldern und Rasengräbern zur Ruhe lassen sind manche Freidhofsverwaltungen ganz schon großzügig geworden, was die Verlängerung von Gräbern angeht. Im vergangenen Herbst kam das Angebot, das seit über 40 Jahren bestehende „Kaufgrab“ eines Verwandten für 300 € um 10 Jahre zu verlängern oder für 400 € „Gebühr“ abräumen zu lassen (oder auf eigene Kosten komplett einzuebnen, inkl. Bepflanzung, Stein und Fundament). Da wird ganz offensichtlich auf die Verlängerung spekuliert, denn die war vor einigen Jahren noch deutlich teurer.

Wolfram
12 Jahre zuvor

In der jüdischen Kultur muß ein Grab ewig sein.
Hier in Frankreich gibt es auch noch ewige Konzessionen, die werden halt immer neu nachgefüllt, wenn Platz ist und jemand stirbt (logisch, nicht?), aber man kann keine mehr erwerben. In manchen Gegenden werden sie auch mittlerweile aufgehoben, wenn das Grab verwahrlost und also offensichtlich niemand mehr da ist, um es zu pflegen.
Die Grabstelen (ja, Stelen, nicht Stellen) sind dann manchmal an allen vier Seiten bis drei Meter hoch beschriftet, und ich habe schon gesehen, daß auf den verwittertesten Stellen neue Tafeln aufgesetzt wurden mit aktuelleren Namen.

12 Jahre zuvor

Ich weiss noch, wie geschockt ich war, als ich hörte, nach den ersten zwanzig Jahren müssten wir die Grabstelle meiner Mutter neu mieten, ansonsten würde das Grab anderweitig genutzt.




Rechtliches


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