Es sieht schlimm aus! Die Decke hängt richtig rund durch, so als ob sie schwanger wäre. Man hat das Gefühl, sie könnte gleich bersten.
Montag früh kommt eine Firma und reiß das ganze Gelumps herunter. Wie es aussieht, und das hatten ja einige Kommentatoren schon befürchtet, wird die Filiale für längere Zeit ausfallen 🙁
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.
Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.
Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.
schonwieder "Wassereinbruch 2"? hatten wir gestern schon 😉
undertaker
16 Jahre zuvor
Wo Du Recht hast, hast Du Recht 🙂
Andreas
16 Jahre zuvor
Werdet ihr für den Verlust die Mietpartei über euch in Regress nehmen?
AnPi
16 Jahre zuvor
Verlust/entgangener Umsatz lässt sich nicht in Zahlen fassen, somit kein messbarer Schaden. Denn die Miete wird ja dem Vermieter für die Zeit (selbstverständlich) nicht gezahlt.
"Verlust" wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume.
Andreas
16 Jahre zuvor
"“Verlust” wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume."
Wovon ich auch ausgegangen bin…
Andreas
16 Jahre zuvor
Der entgangene Umsatz lässt sich sehr wohl in Zahlen fassen.
Ein Anwalt würde als Grundlage einer Forderung beispielsweise den Durchschnitt der Umsätze in den entsprechenden Monaten der vergangenen Jahre nehmen.
Sowas klappt auch.
Uschi
16 Jahre zuvor
Wäre mir neu, dass Schätzungen klappen.
Andreas
16 Jahre zuvor
Klappt.
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schonwieder "Wassereinbruch 2"? hatten wir gestern schon 😉
Wo Du Recht hast, hast Du Recht 🙂
Werdet ihr für den Verlust die Mietpartei über euch in Regress nehmen?
Verlust/entgangener Umsatz lässt sich nicht in Zahlen fassen, somit kein messbarer Schaden. Denn die Miete wird ja dem Vermieter für die Zeit (selbstverständlich) nicht gezahlt.
"Verlust" wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume.
"“Verlust” wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume."
Wovon ich auch ausgegangen bin…
Der entgangene Umsatz lässt sich sehr wohl in Zahlen fassen.
Ein Anwalt würde als Grundlage einer Forderung beispielsweise den Durchschnitt der Umsätze in den entsprechenden Monaten der vergangenen Jahre nehmen.
Sowas klappt auch.
Wäre mir neu, dass Schätzungen klappen.
Klappt.