Allgemein

88 Jahre tot in der Wohnung gelegen II

was ich mich da frage, da gabs ja nun die ganzen Monate Rente und das Konto müsste, einigermassen, ausgeglichen sein, alle Kosten gingen ja nach wie vor davon ab.
Wird die Rentenkasse das zuviel gezahlte Geld nun rückwirkend zurückfordern?!

Die Fälle, in denen Verstorbene längere Zeit in der Wohnung gelegen haben, nehmen eher zu. Es ist dies ja vor allem auch deshalb der Fall, weil alle anfallenden Kosten vollautomatisch abgebucht werden. Natürlich geht auch die Rente die ganze Zeit über auf das Konto.
Normalerweise endet aber die Rentenzahlung mit dem Tode, wenn keine Witwe usw. weitere Ansprüche hat. Zuviel gezahlte Rentenzahlungen werden zurückgefordert.
Hieraus kann sich ein Problem ergeben, wenn die automatisch erfolgten Abbuchungen und auch die Bezahlung der Bestattung den zurückzufordernden Betrag erheblich geschmälert haben. Dann kann eine ganze Lawine von Rückforderungen und Umbuchungen erforderlich sein.

Aber das passiert immer erst ganz zum Schluß, wenn wir schon nichts mehr damit zu tun haben, deshalb weiß ich nicht wie das im Einzelnen gehandhabt wird. Aber in Deutschland hat eben alles sein Ordnung.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

Werbung


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , , ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 27. August 2008 | Revision: 11. April 2016

Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
11 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Nobody
16 Jahre zuvor

Wenn alles zurückgebucht wurde, dann kann es gut sein dass das Konto sich nicht mehr im Guthaben befindet. Den der Vermieter zahlt die Miete nicht zurück. Bei mehreren Monaten kann das dann schon einiges sein.

Nun bei Erben ist das ganze sehr einfach. Sie erben eben noch zusätzlich einige Schulden.
Ohne Erben hat die Bank das Nachsehen und kann das Geld abschreiben.

Daniel
16 Jahre zuvor

Nunja, im aktuellen Fall dürfte das eh egal sein. Die Dame wird ihren Zahlungsverpflichtungen wohl nicht mehr nachkommen und Verwandte die in Anspruch genommen werden könnten sind ja offensichtlich auch nicht mehr so zahlreich vorhanden…

16 Jahre zuvor

Zynismus an/

Wenn demnächst die persönlichen Daten zwecks Sozialversicherung bis 20 Jahre nach dem Tod gespeichert werden, wäre es ja nur gerecht auch die Rente entsprechend weiter zu zahlen.

/Zynismus aus

Tobias
16 Jahre zuvor

Ich arbeite beim Nachlassgericht und es ist durchaus so, dass da Post von der Rentenversicherungen kommt die mal freundlich fragen wer den Erbe ist, da sie geld zurückhaben wollen, meistens ist das so ein oder zwei Monatsbeträge. Wenn das aber so ist wie hier geschildert, wird vielleicht der liebe Fiskus als Erbe festgestellt und dann hat sich die Sache erledigt, der bezahlt nämlich keine Schulden zurück, bzw. nur soviel wie auch aktiv Vermögen vorhanden ist.

dex
16 Jahre zuvor

Wie ist das denn, wenn der Fiskus wirklich was erbt, also der Verstorbene keine Schulden hinterlassen hat, sondern wundersamerweise sogar noch Geld hatte. Fließt das einfach in die Staatskassen oder wird das Geld gespendet?

16 Jahre zuvor

Staatskasse.

Stefan
16 Jahre zuvor

Ich kann mich da irren, aber wird nicht bei diesen unbestimmten Todesfällen dann für alle Zwecke (ausser der Beurkundung) das Funddatum als Sterbedatum angenommen? Das vereinfacht die Abwicklung ungemein.

Sicherlich kann man das Todesdatum eingrenzen (z.B. anhand der Tageszeitung oder aufgeschlagenen Fernsehzeitung) aber wenn ein Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten beurkundet wird, dann kann niemand nachweisen ab wann nun genau der Rückforderungsanspruch besteht.

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

@ TOM: BRD oder Gemeindekasse?

Tobias
16 Jahre zuvor

Bei dem Todesdatum kann ich nicht helfen, aber wer erbt. Der Landesfiskus. In Hessen das Land „Hessen“ vertreten durch die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. Das is die Oberbehörder der Finanzämter für Hessen

Hexe
16 Jahre zuvor

Ich arbeite bei der Rentenkasse. Wenn der Tod zwischen dem XXX. und dem XXX. eingetreten ist wird für gewöhnlich das spätere Datum zu Grunde gelegt.
@Matty: Wie wäre es, wenn wir alle jede Sozialleistung bekommen würde, ohne tatsächlich Anspruch darauf zu haben? >>Achtung! Ironie!:<< Davon werden die Staatskassen sicherlich voller und die Steuern und Beiträge sinken. Bevor ich meinen Job angefangen habe fand ich solche Rückforderungen auch ungerecht, aber inzwischen denke ich etwas anders darüber. Der Anspruch auf die Rentenzahlung besteht halt nur bis zum Tod des Berechtigten und alles was für die Zeit danach zurückgefordert wird kommt ggf. den künftigen Berechtigten - also uns - zu Gute.....

Hexe
16 Jahre zuvor

*mist! Ein Teil des Kommentars fehlte!*
….Wie wäre es also, wenn wir alle immer jede Sozialleistung bekommen würden? z.B. Hartz IV obwohl wir vollzeit arbeiten? davon würden die Kassen voller und die Beiträge würden sinken….
;-D




Rechtliches


11
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex