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Mhm… „hat einen einfühlsamen Bericht geschrieben“ „Der Professor lehrt an der Viadrina Presserecht“ – die Viadrina ist jetzt nicht die Uni, wo ich sagen würde, dass die maßgeblich wäre. Dafür sind die zu verstrickt in seltsame Dinge – Stichwort gezielte Manipulation von Pharma-Wikipedia-Einträgen. Die erzählen offenbar alles, wenn nur die Kohle stimmt.
Und dass gerade bei solchen „sensationellen“ Fällen sich die Presse teilweise schlimmer benimmt als Rambo im Wald ist auch bekannt. Mich würde mal die Schilderung der Ordnungskräfte interessieren. Ich glaub nicht wirklich, dass das so harmlos abgelaufen ist, wie das die Pressefritzen schildern. Und ob der Beitrag tatsächlich so „einfühlsam“ ist, wage ich aufgrund der Reaktionen der Ordnungskräfte auch zu bezweifeln – dafür war die zu heftig. Aber den „einfühlsamen“ Artikel hab ich leider nicht gefunden.
„Angriff auf die Pressefreiheit“ weil man auf einer Trauerfeier keine Bilder machen durfte – GEHTS NOCH?
Der Photograph hat es wahrscheinlich verdient.
Der Einsatz eines privaten Wachdienstes und die Aussage „Hier werden heute keine Fotos gemacht“ ist doch ein eindeutiges Zeichen dafuer, dass die Hinterbliebenen ihre Ruhe haben wollen und nicht ihre Nasen irgendwo auf einem Schundblatt prangern sehen moechten.
Dass der Photograph _trotzdem_ versucht hat, Bilder zu schiessen, zeugt meiner Meinung nach nicht unbedingt von Einfuehlsamkeit!
Bei dem Wort Pressefreiheit dreht sich mir der Magen um.
Die Fotopfeifen wollten doch von außerhalb des Friedhofes die Angehörigen für ihr Käseblatt fotografieren.
Zählt die „Pressefreiheit“ mehr, als der Schmerz der Angehörigen und die Bitte eben nicht zu fotografieren?
Ich hasse Journalisten und insbesondere die Fotoschisten.
Also Pressefreiheit ist schon wichtig.
Ohne Pressefreiheit keine echte Demokratie.
Nur: Was haben trauernde Angehoerige mit Politik zu tun?
Zunächst einmal muss ich dem Rechtsanwalt und Professor zustimmen: Bilder von öffentlichem Gelände (außerhalb des Friedhofes) aus zu machen, darf niemandem verwehrt werden.
ABER!
Solche Fotos, bei denen von Anfang an klar ist, dass die Abgebildeten keine Veröffentlichung wünschen und wenn die Fotos ohne Bedeutung für die Öffentlichkeit sind (was Bilder von trauenden Privatpersonen wohl immer sind), dürfen [u]nicht[/u] veröffentlicht werden.
Da sich aber erwiesenermaßen einige sogenannte Zeitungen an diese Rechtsvorschriften nicht halten, haben in diesem Fall private Sicherheitskräfte vorsorglich für das Nichtveröffentlichen gesorgt und dabei leider deutlich überreagiert.
Die Haltung der Polizisten auf der Wache („kommse Montag wieder…“) [u]könnte[/u] auch ein Indiz sein, dass diese Zeitung/dieser Fotograf vielleicht schon öfters unangenehm aufgefallen sind.
Es gibt durchaus Grenzen, welche Fotos von öffentlichem Raum aus gemacht werden dürfen und welche nicht. Der Friedhof ist oft genug Privatgelände, und… gesetzt den Fall, meine Nachbarin würde sich unbekleidet auf ihrem Balkon sonnen, dürfte ich sie auch nicht einfach fotografieren, selbst wenn ich mich dazu auf öffentlichem Gelände befände, oder auch auf meinem eigenen Balkon, wo ich prinzipiell auch ablichten darf, was mir Spaß macht – außer, wenn die Abgelichteten was dagegen haben. Was hier eindeutig der Fall war.
Wer gegen den ausdrücklichen Willen von Privatmenschen meint, für eine Veröffentlichung in einem Medium fotografieren zu wollen und sich derart hartnäckig benimmt, hat es nicht anders verdient als seine Kamera abgenommen zu bekommen. Das ist sowas von anstandslos!
Dem Anschein nach hat es hier wohl den Richtigen getroffen!