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Beerdigung – Friedhof – Bestatter – Man hat jederzeit freie Bestatterwahl

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Oft kommt es vor, daß Pflege- oder Altenheime, Krankenhäuser oder Pflegedienste im Todesfall einen Bestatter nennen und den Eindruck erwecken, man müsse nun unbedingt diesen mit der Erledigung des Sterbefalls beauftragen.
Da fallen dann Sätze wie: „Das ist unser Hausbestatter, der macht das immer für uns“, was ja noch die mildere Form ist, während die folgende Formulierung die Angehörigen unerlaubterweise unter Druck setzt: „Wir haben einen Vertrag mit Bestatter XYZ und wenn Sie den nicht nehmen, gibt es Probleme“.

Alles das ist nicht zulässig, denn es ist Pflicht und Berechtigung der Angehörigen, den Bestatter frei auswählen zu können.

Oftmals liegen in den Institutionen Prospekte oder gar Kataloge mit vorausgefüllten „Sterbefallanmeldungen“ bereit und die Hinterbliebenen werden gedrängt, nur eben „der Form halber“ das auch noch zu unterschreiben.
Manchmal wird sogar gesagt, dieser Bestatter würde nur eben die erste Versorgung übernehmen oder den Transport, bis der richtige Bestatter beauftragt wurde. Das mag zwar dann so sein, jedoch bedeutet das auch in der Regel, daß man bei späterer Beauftragung eines anderen Bestatters unter Umständen doppelte Kosten bezahlen muß.

Die beste Variante ist es, für einen solchen Fall vorzusorgen. Glücklicherweise bestehen inzwischen die meisten Heime darauf, daß schon unmittelbar nach dem Einzug eine Bestattungsvorsorge bei einem Bestatter freier Wahl nachgewiesen wird.
Dann gibt es im Falle eines Falles kein Vertun und keine Diskussionen.
Partner für eine Bestattungsvorsorge kann jeder Bestatter sein. Empfehlenswert ist es auch, sich Gedanken über die Finanzierung der Bestattung zu machen. Da kommt eine Sterbegeldversicherung z.B. in Frage, bei der schon nach kurzer Wartezeit die volle Summe ausgezahlt wird, unabhängig davon, wie lange man schon eingezahlt hat. Die oft empfohlenen Sparverträge haben oftmals zum Zeitpunkt des Todes noch gar nicht genug Ansparkapital gebildet und dann reicht das Geld doch nur für das sprichwörtliche Armenbegräbnis.

Wenn man sich im Vorfeld bereits um alles kümmert, kann man sich ausgiebig Gedanken machen, mit den Angehörigen sprechen und Bestatter vergleichen. So können spätere Irritationen schon vorher ausgeschlossen werden.

Alles was hinterher in der Trauer übers Knie gebrochen werden muß, ist oft von Hast und Unüberlegtheit geprägt. Deshalb heißt meine Devise immer wieder: vorsorgen, vorsorgen, vorsorgen!

Aber selbst wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und ein „Vertragsbestatter“ den Leichnam abgeholt und eingesargt hat, kann man den eigene Bestatter des Vertrauens beauftragen. Man ist keinesfalls verpflichtet, bei dem ersten Bestatter zu bleiben.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 12. Juli 2013 | Peter Wilhelm 12. Juli 2013

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