Frag doch den Undertaker

Bekommen wir für ein aufgegebenes Grab unser Geld zurück?

orgel

Hallo Tom,

du hast neulich geschrieben, wie das ist wenn man ein Grab vorzeitig aufgibt. Da hat dann einer gemeint er müsse viel bessres Wissen noch in die Kommentare schreiben, jetzt weiß ich nicht was gilt und wer recht hat., Jetzt war ich verwirrt. Eine Frage die offen geblieben ist: Bekommt man da sein Geld zurück?

Zu den Kommentaren: Die Kommentare hier sind frei und solange es technisch nicht erforderlich war, mußte man nicht einmal einen Namen und eine Mailadresse angeben. Zwar schreien hier immer mal wieder welche „Zensur“, aber die haben noch nicht gesehen, wie restriktiv beispielsweise in diesem komischen Frosta-Blog fast alle Kommentare redigiert werden und dass der Shopblogger überhaupt nur noch registrierte Mitglieder kommentieren lässt.
Mehr Freiheit und Freizügigkeit als hier gibt es kaum.

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Auch mir ist aufgefallen, daß da neuerdings einige meinen, ich würde das was ich da schreibe nicht deshalb schreiben, weil ich mich in diesem Bereich auskenne und ein Experte bin, sondern weil ich mal eine größere Zahl von Laien um ihre Einschätzung dazu bitte. Interessanterweise findet sich auch zu jedem erklärenden Artikel immer einer, der genau das, was Kernstück meiner Erklärungen ist, mit der Einleitung: „Ist es nicht auch noch so, daß…?“ nochmals als eigene Erkenntnis bringt.
Vielleicht lesen manche die Artikel gar nicht oder überfliegen sie nur.

Alles weiß ich natürlich auch nicht und bin immer sehr dankbar, wenn Rechtskundige oder Mediziner usw. meine Ausführungen noch ergänzen und präzisieren.

Was Deine konkrete Frage anbetrifft:

Ja selbstverständlich gibt es Gemeinden, die den Grabnutzungsberechtigten anteilig Geld zurückzahlen, wenn diese ein Grab nach Ablauf der Mindestruhezeit, aber vor Erreichen der Grabmietzeit wieder zurückgeben.
Es ist dies aber die Ausnahme! In der Regel verfällt bei Aufgabe eines Grabes, sofern das überhaupt gestattet wird, jeglicher Anspruch.
Mittlerweile bekomme ich aber von immer mehr Friedhofsverwaltungen Mails und Briefe, die diese bislang geleisteten Rückzahlungen nun einstellen, da sich die Friedhöfe aufgrund der aktuellen Entwicklung nicht mehr rechnen und nun überall gespart werden muß.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 29. August 2012

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ein anderer Stefan
12 Jahre zuvor

Ich würde mal fast annehmen, dass das eher Kulanz der Gemeinden war. Wenn ich einen Nutzungsvertrag auf 20 Jahre schließe und ihn dann vorzeitig aufgebe, ist das ja erstmal meine Entscheidung. Sofern die Verträge eine Rückerstattung nicht ausdrücklich vorsehen (was ich allgemein eher bezweifle), habe ich dann auch keinen Anspruch auf Rückzahlung.
Wenn die Kommunen die Praxis nun einstellen, gehe ich mal davon aus, dass es für die Praxis in der Tat keine rechtliche oder vertragliche Grundlage gab – sonst könnten die das nicht einfach so einstellen. Ob die Einsparungen wirklich so erheblich sind, sei mal dahingestellt.

Undertaker_TOM
Reply to  ein anderer Stefan
12 Jahre zuvor

Ich weiß gar nicht warum neuerdings immer gemeint wird, daß das was ich schreibe, bei mir irgendwie aus Unsicherheit und Unwissen heraus nur gemutmaßt, vermutet und allenfalls angeblicherweise behauptet wird.
Ich weiß schon wovon ich schreibe.
Nur weil es bestimmte Dinge, Regelungen und Vorgehensweisen in den meisten oder vielen Gegenden Deutschlands nicht gibt, bedeutet das doch nicht, daß es das nicht in wiederum anderen Gegenden sehr wohl und regelmäßig gibt.

Du hast vollkommen Recht, was Deine Ausführungen anbetrifft. Aber das ändert überhaupt nichts an der realen Tatsache, daß es Grabnutzungsverträge gibt, die sehr wohl eine vorzeitige Rückgabe mit Entschädigung vorsehen.
Das mit dem Einstellen funktioniert deshalb, weil das meist eine Kann-Regelung ist. Z.B.: „Wenn der Grabnutzungsberechtigte die Nutzung des Grabes vor Ablauf der im Voraus bezahlten Ruhezeit aufgeben möchte, kann die Friedhofsverwaltung nach freiem Ermessen der Einebnung des Grabes für die restliche Zeit zustimmen oder aber eine Wiederbelegung bei gleichzeitiger anteiliger Erstattung des Nutzungsentgelts veranlassen.“

Big Al
12 Jahre zuvor

Kall, mei Drobbe!
Schlägt das Wetter manchen aufs Gemüt/den Verstand/oder sonst wo hin? Fällt mir auch auf mit den Besserwisserkommentaren, aber irgendwann sind die großen Ferien zum Glück vorbei. Danach wird es normalerweise wieder ruhiger, TOM.

Astrid
12 Jahre zuvor

Jetzt fiel mir das mit dem Frosta Blog ins Auge: Was wird denn da so redigiert? Meine Beiträge, egal ob positiv oder sehr negativ, wurden immer und unverändert gedruckt. Oder beziehst du dich darauf dass man dort vielleicht Beleidigungen und vermutlich Worte wie Abzocke etc abändert bzw solche kommentare nicht durch lässt? Also an sich komen da auch sehr negative Kommentare unverändert durch

Astrid
Reply to  Astrid
12 Jahre zuvor

Ach sorry, ich habe _irgendwie_ das Wort „Blog“ bei Frosta Blog übersehen 😉
Mir war nicht bewusst dass es einem Frostablog gibt muhaha…
Wenn man seine geschriebene Kommentare löschen könnte, hätte ich das jetzt mit dem obigen getan 😉

Undertaker_TOM
Reply to  Astrid
12 Jahre zuvor

Komisch, die meisten Leute sehen das ziemlich anders als Du.
Aber da sind ja sowieso die meisten Kommentatoren schon weg geblieben, habe ich den Eindruck.
Es geht darum, daß Frosta anbietet, daß man seinen Namen, seine Mail-Adresse und seine URL bei der Abfassung eines Kommentars angibt. Ist diese URL aber keine Massen-URL, sonder verweist auf ein konkretes Internetangebot, wird sie, so heißt es, sogleich gelöscht und es erscheint der täglich wohl mehrfach lesbare Hinweis, daß unerwünschte Werbelinks entfernt wurden und man bitte die Blogregeln beachten soll.
Das ist so dämlich, da kann man nur den Kopf schütteln.

Astrid
Reply to  Undertaker_TOM
12 Jahre zuvor

Danke für die Antwort

Also wie ich schon bemerkt hatte, hattest du mit dem Frosta Blog was anderes gemeint als ich darunter zuerst verstanden hatte.

Mir war bisher nur die Frosta Webseite bekannt, auf der man deren Produkte bewerten kann; und da zumindest scheinen die „Frostaleute“ nicht an den Bewertungen rumzudoktorn.

Ich wundere mich sogar, dass die sich nicht überlegen, wenn die Mehrheit der Kunden einen Artikel als nicht lecker oder überteuert abwatscht, diese Bewertungen einfach mal alle zu löschen.

Also den Blog und Kommentarfunktion von Frosta kenne und „nutze“ ich nicht, da kann ich nichts zu sagen…allerdings sollen die einem nicht anbieten, eine URL einzutragen, wenn ihnen diese in 90% der Fälle nicht gefallen, dämliches System…

Wenn hier jemand ein Problem hat, dass er sich einen Namen aussuchen muss und eine Emailadresse angeben um hier rein schreiben zu können, dann ist derjenige überempfindlich. Schließlich kann man sich auch extra Emailadressen einrichten für Stellen, denen man nicht über den Weg traut bzw wo man davon ausgehen kann, mit Spam zugebombt zu werden.

Carola
12 Jahre zuvor

Das FrostaBlog ist doch selbst nur so ein Reklameblog und dann haben die ne panische Angst vor der angebl. Reklame von anderen. Es reicht, wenn du von deiner Firma aus ne Mailaddi hast, schon kommt der Link nicht durch oder so. Die haben keine Ahnung vom Web, einfach so unbeleckte Firmenfuzzis die meinen sie müssten jetzt unbedingt einen auf multimedial und modern machen. Dabei sind sie so steif wie ihre produkte.




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