DIREKTKONTAKT

Bestattungen in verschiedenen Religionen und Kulturkreisen -Islam 2-

Islam

Im Islam sind manche Vorschriften mit den jüdischen vergleichbar. Jeder Muslim hofft, nach dem Tod und dem Gericht über sein Leben im Jenseits, im Paradies bei Gott leben zu dürfen. Der Körper bleibt im Grab bis zur Auferstehung am Tag des Jüngsten Gerichts. Deshalb kennen Muslime auch die ewige Grabesruhe.

In Genf wurde in der Schweiz die erste richtige Moschee gebaut, und bereits 1978 konnten die dort ansässigen Muslime ihren eigenen Teil auf dem Friedhof Petit-Saconnex eröffnen. Bestattungen nach islamischem Ritus sind dort inzwischen eine Selbstverständlichkeit. In der Moschee besteht ein eigener Leichenraum mit Kühlfächern und einem Leichenwaschtisch. Zunächst blieb dies der einzige Muslimfriedhof der Schweiz. Erst im Jahr 2000 zogen Bern und Basel nach. Seither sind an mehreren Orten separate Grabfelder für Muslime realisiert worden, an anderen liegen entsprechende Bewilligungen oder Projekte vor.

Die Bestattung von Muslimen bietet mannigfache Probleme: Die Leiche muss rituell gewaschen werden. Die Bestattung sollte so rasch als möglich erfolgen. Die Leiche darf nur in ein Leichentuch eingewickelt werden und muss ohne Sarg der Erde übergeben werden. Die Ausrichtung des Grabes und die Ausgestaltung müssen stimmen. Das Grabfeld darf nur mit muslimischen Gräbern belegt sein. Die ewige Grabesruhe muss gewährleistet sein. Die Gräber dürfen nicht mehrfach belegt werden. Manche Muslime verlangen sogar, dass auf einem bestehenden Friedhof die Erde ausgewechselt werden muss, wenn vorher dort Nichtmuslime bestattet gewesen waren.

Dies sind Maximalforderungen, die kaum alle erfüllt werden können. Die Muslime erklären sich in der Regel zu Kompromissen bereit. So gibt es unterdessen «Fatwas» (Rechtsgutachten), aus welchen ersichtlich ist, dass die Aussage über die so genannte ewige Ruhefrist nicht zutrifft. Was bleibt, sind erfüllbare Forderungen: so die Waschanlage für die rituelle Leichenwaschung. In Spitälern ist es schwierig, aber auf einzelnen Friedhöfen gibt es das bereits. Da die Waschung mit fliessendem Wasser – vorzugsweise mit einem Schlauch – erfolgt, muss der Leichenwaschtisch oder Raum entsprechend ausgestattet sein.

Muslime benötigen ein eigenes Grabfeld, auf dem die Gräber so ausgerichtet sind, dass die Verstorbenen in einer speziellen Grabnische auf die rechte Seite gelegt, mit dem Gesicht in Richtung Mekka liegen. Es gibt keine Trauerfeier im üblichen Sinne, sondern nur ein spezielles Totengebet. Dieses kann am Grab oder in einer Trauerhalle erfolgen, wenn diese keine «islamisch unüblichen Symbole» enthält wie zum Beispiel ein Kreuz oder ein (religiöses) Bild. Dieser Forderung kommen grosse Friedhöfe nach, indem sie einen religionsneutralen Raum zur Verfügung stellen.

Eine übertrieben kostspielige Bepflanzung und Ausgestaltung der Grabstätten ist unerwünscht. Die Realität sieht allerdings oft anders aus. So finden wir auf dem Grabfeld in Genf und auf dem Islamischen Friedhof in Berlin vom einfachsten Grab ohne jeden Schmuck und sogar ohne Grabstein die ganze Palette bis hin zum Grabmonument.


p@26)




Rechtliches


Skip to content