Sowas gibt es doch gar nicht!
Heute Nachmittag sind wir bestohlen worden. Wir wurden zu einem Sterbefall in die Nachbarstadt gerufen. Unsere Fahrer fahren mit dem Bestattungswagen vor, öffnen die Heckklappe und nehmen die Trage, um den Verstorbenen aus der Wohnung zu holen. In der kurzen Zeit, in der sie abwesend waren, hat uns jemand die Metallsperre gestohlen, mit der die Trage dann im Wagen fixiert wird.
Das ist eine 60cm lange Vierkantstange aus Edelstahl mit zwei Metallschrauben. Es kann entweder nur ein Dummerjungenstreich sein oder ein Schrottsammler hat zugeschlagen. Irgendein Privatmann kann mit dem Spezialteil nichts anfangen.
Die Herstellerfirma, die für den Ausbau dieses Bestattungswagens zuständig ist, liefert das Teil für 180 Euro. Da muss ich am Montag erst mal gucken, ob das mitversichert ist.
Ärgerlich, sowas!
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: bestohlen
Oh Mann… das ist so typisch… man kann damit zwar nichts anfangen, aber da man es mitnehmen kann… immer her damit 🙁
Na, die Trage ist aber bestimmt eine Bahre, oder?
Nein, absolut nicht.
Mit einer Trage, in diesem Fall einer "Leichentrage" tragen wir den Verstorbenen. Wir unterscheiden "Fahrtragen" und "Tragen".
Eine Bahre ist nach unserem Verständnis ein Gestell zur offenen Aufbahrung von Verstorbenen. Viele verwenden das Wort Bahre auch für den Wagen auf dem der Sarg steht und zum Grab gefahren wird, diesen nennen wir allerdings Sargwagen.
Umgangssprachlich und in der Bevölkerung werden die Begriffe allerdings synonym verwendet.
Danke! Man lernt nie aus.
Das wird – bedauerlicherweise – die Versicherung kaum bezahlen. Offene Heckklappe = Fahrlässigkeit. So etwas ist natürlich doppelt ärgerlich…
Unsere Gewerbeversicherung übernimmt das. Es fällt unter "bei der Arbeit gestohlenes Werkzeug" oder so.
Was von einer guten Versicherung zeugt (andere Leute haben da weniger Glück)…