Die finanzielle Schieflage des Bochumer Versicherungsvereins (BVaG) sorgt bei vielen Versicherten weiterhin für Verunsicherung. Besonders betroffen sind Menschen, die ihre Sterbegeldversicherung gekündigt haben und nun auf die Auszahlung ihres Rückkaufswertes warten.
Denn während bestehende Versicherungsverträge weitergeführt und Sterbefälle nach bisherigem Stand reguliert werden, sind Auszahlungen nach Kündigungen derzeit ausgesetzt.
Für die Betroffenen ist das eine schwierige Situation. Schließlich handelt es sich häufig um Geld, das über viele Jahre hinweg eingezahlt wurde. Wer seine Versicherung kündigt, erwartet verständlicherweise, dass der vertraglich vorgesehene Rückkaufswert zeitnah ausgezahlt wird. Stattdessen müssen manche Versicherte nun monatelang auf eine Entscheidung warten, ohne genau zu wissen, wann und in welcher Höhe sie ihr Geld erhalten.
Ein Leser des Bestatterweblogs hat sich deshalb mit einer Frage an uns gewandt, die vermutlich auch andere Versicherte beschäftigt: Soll man die Verzögerung einfach hinnehmen, oder ist es sinnvoll, rechtliche Schritte gegen den Bochumer Versicherungsverein einzuleiten?
Wir erklären, was hinter der verzögerten Auszahlung steckt, welche Ansprüche grundsätzlich bestehen und weshalb eine vorschnelle Klage möglicherweise nicht der beste Weg ist.
Ich kann gut verstehen, dass Sie sich über die verzögerte Auszahlung Ihres Rückkaufswertes ärgern und sich fragen, ob Sie rechtliche Schritte einleiten sollten.
Die Situation beim Bochumer Versicherungsverein (BVaG) ist allerdings etwas komplizierter, als es zunächst erscheinen mag.
Zunächst einmal ist wichtig: Der Bochumer Versicherungsverein ist nach den bislang veröffentlichten Informationen nicht zahlungsunfähig. Allerdings befindet sich die Sterbekasse in einer erheblichen wirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Schieflage.
Hintergrund sind insbesondere Wertverluste bei Kapitalanlagen, vor allem im Immobilienbereich. Diese Anlagen mussten im Jahresabschluss 2025 deutlich niedriger bewertet werden als zuvor angenommen. Dadurch konnte der Versicherungsverein die vorgeschriebenen Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem BVaG deshalb die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Neue Versicherungsverträge dürfen nicht mehr abgeschlossen werden. Die bestehenden Verträge sollen dagegen im Rahmen einer geordneten Abwicklung weitergeführt werden.
Und genau hier liegt das Problem mit Ihrem Rückkaufswert.
Nach den derzeitigen Informationen sind Auszahlungen bei Vertragskündigungen vorübergehend ausgesetzt. Das geschieht nicht einfach deshalb, weil der Bochumer Versicherungsverein nicht zahlen möchte, sondern im Zusammenhang mit den aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und der geplanten Abwicklung.
Der Versicherungsverein muss sicherstellen, dass die vorhandenen Mittel unter Berücksichtigung der Ansprüche sämtlicher Mitglieder verwendet werden. Würden jetzt einzelne Versicherte ihre Verträge kündigen und sich die Rückkaufswerte auszahlen lassen, könnte dies die Interessen der übrigen Versicherten beeinträchtigen.
Bestehende Versicherungsverträge werden weiterhin verwaltet. Auch Sterbefälle werden nach Angaben des Vereins unverändert bearbeitet. Die garantierten Sterbegeldleistungen sollen nach bisherigem Stand erhalten bleiben. Bei nicht garantierten Überschuss- und Bonusleistungen können dagegen Kürzungen nicht ausgeschlossen werden.
Was bedeutet das nun für Sie?
Ich persönlich würde zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorschnell eine Klage einreichen.
Nicht, weil Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Ihren Rückkaufswert hätten. Vielmehr ist fraglich, ob sich eine Auszahlung unter den gegenwärtigen aufsichtsrechtlichen Bedingungen durch eine Klage tatsächlich beschleunigen ließe.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung könnte Kosten verursachen, ohne dass Sie Ihr Geld wesentlich früher erhalten. Das bedeutet allerdings nicht, dass rechtliche Schritte grundsätzlich aussichtslos wären. Eine solche Einschätzung wäre nur nach Prüfung Ihres Vertrages, der Kündigungsbestätigung und der geltenden aufsichtsrechtlichen Maßnahmen möglich.
Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, sich zunächst schriftlich vom Bochumer Versicherungsverein bestätigen zu lassen, wie hoch Ihr Rückkaufswert ist, auf welcher konkreten Grundlage die Auszahlung zurückgestellt wird und ob der Ihnen genannte Termin im Januar 2027 bereits verbindlich ist oder lediglich eine unverbindliche Prognose darstellt.
Sollten Sie darauf keine befriedigende Antwort erhalten oder sollten sich weitere erhebliche Verzögerungen ergeben, wäre eine individuelle Beratung durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll. Dieser könnte auch prüfen, ob Fristen zu beachten sind.
Noch ein Wort zu Ihrer angesprochenen Überzahlung:
Bei einer Sterbegeldversicherung muss man zwischen den insgesamt eingezahlten Beiträgen, der garantierten Versicherungssumme, möglichen Überschussleistungen und dem Rückkaufswert unterscheiden. Diese Beträge sind nicht zwangsläufig identisch.
Dass Sie mehr eingezahlt haben als die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme, bedeutet deshalb leider nicht automatisch, dass Sie bei einer Kündigung sämtliche Beiträge zurückerhalten. Welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen, hängt von Ihrem Vertrag und den Versicherungsbedingungen ab.
Mein Rat lautet deshalb: Bewahren Sie Ihre Kündigungsbestätigung gut auf, lassen Sie sich Ihren Anspruch schriftlich beziffern und warten Sie zunächst die angekündigten Entscheidungen zur weiteren Abwicklung ab.
Ich weiß, dass das keine besonders befriedigende Antwort ist. Nach meiner Einschätzung wäre es aber derzeit wenig sinnvoll, ohne genaue Kenntnis der rechtlichen Grundlagen einen möglicherweise kostspieligen Rechtsstreit zu beginnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Hintergründe etwas verständlicher machen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Wilhelm












