Frag doch den Undertaker

Bodensee, Totenasche und Fahrräder

Unser Bestatter hat uns eine Seebestattung im Schweizer Teil des Bodensees verkauft. Das ist alles ordnungsgemäß per Vorsorgevertrag geregelt. Nun teilt er uns schriftlich mit, daß ab sofort die Urnenversenkung im Bodensee verboten ist. Wir sollen nun einer Waldrand- bzw. Almwiesenbestattung in der Schweiz zustimmen. Was ist da jetzt verkehrt? Der Bestatter sagt, er könne das laut Vertrag später machen wie er wolle, kündigen könnten wir nicht.

Ach, das wird ja in den letzten Tagen sowieso viel diskutiert. Zunächst einmal: Totenasche ist für die Trinkwasserqualität unbedenklich. Die Asche sinkt auf den Grund, verbleibt dort und wird vom Sediment überlagert.
Dennoch ist der Bodensee Trinkwasserspender für fast 5 Millionen Menschen, von denen sich natürlich viele gruseln, wenn sie denken, in dem Wasser das sie trinken, könnten „Leichen“ enthalten sein, bzw. es könne mit Leichen in Verbindung gekommen sein.
Obwohl in einem solchen Gewässer ja schon fischseitig sehr viel gestorben und gegammelt wird, muß man die Bedenken der Menschen ernst nehmen und verstehen.

Deshalb ist es von deutscher Seite aus sowieso verboten, Urnen oder Asche in einen See zu werfen. In Deutschland herrscht Friedhofszwang mit den vier bekannten Ausnahmen:

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1. man hat (als adelige Familie oder klösterliche Gemeinschaft) eine eigene Beisetzungsstelle, quasi einen Privatfriedhof.
2. die Beisetzung erfolgt in einer historischen Grablege, etwa in der Krypta eines Doms.
3. die Aschenbeisetzung erfolgt in einem Beisetzungswald, der den Stellenwert eines Friedhofs hat
4. die Asche wird auf hoher See mitsamt einer auflösbaren Urne versenkt

Besonders der Teilsatz von Punkt 4 „auf hoher See“ ist hier maßgebend, gemeint ist damit nämlich weder der Neckar, noch der Pludershausener Badesee, sondern das Meer.

Anders sieht die gesetzliche Lage in der Schweiz aus. Die Schweizer sind im Umgang mit Totenasche sehr viel liberaler als wir Deutschen und erstaunlicherweise wird bei den Steuer-CD-Verkäufern auch kein Schindluder mit den Urnen und der Asche getrieben.
Das ist ja hierzulande immer das Hauptargument, wenn es darum geht, am Friedhofszwang speziell für Totenaschen festzuhalten. Es heißt immer, es sei dann nicht gewährleistet, daß pietätvoll mit der Asche umgegangen würde und man wisse auch nicht was später mal aus der Urne werde, wenn der letzte Aufbewahrungswillige stirbt oder keine Lust mehr hat.

In Nordrhein-Westfalen wurde das Thema vor vielen Jahren schon einmal diskutiert und da gab ein Landtagsabgeordneter tatsächlich von sich, in Holland habe man ja ein Riesenproblem mit diesen Alturnen und die niederländische Grachtenwacht müsse Jahr für Jahr hunderte von solchen Urnen aus den Grachten fischen.
Wie sich später herausstellte, was das nichts als völlig frei erfundene Schaumschlägerei, mal eben im Brustton der Überzeugung vorgetragen, wissend, daß das sowieso keiner ad hoc überprüfen kann. Seine Wirkung indes hatte dieses erfundene Argument sicherlich nicht verfehlt, eine Liberalisierung des Umgangs mit Totenasche wurde seinerzeit in NRW abgelehnt.
Später hat dann doch jemand (u.a. ich) bei den niederländischen Behörden nachgefragt und es stellte sich heraus, daß beim Auskämmen der Grachten in erster Linie alte Fahrräder gefunden werden, die deshalb problematisch sind, weil sich an den Gestellen allerlei Wurzel- und Astwerk verfängt, woran dann alles Mögliche hängen bleibt.
Urnen indes hat man keine gefunden. Die Geschichte mit den in Grachten versenkten Alturnen war völlig ohne Substanz.

Es ist mir auch überhaupt kein einzelner Fall bekannt, in dem irgendwer, sei es nun in Ländern in denen die Aufbewahrung erlaubt ist oder sei es, daß sich hier jemand in den Besitz der Urne gebracht hat, damit Schindluder getrieben habe.
Was soll man denn mit so einer Totenasche machen? Abends auf dem Tisch ausschütten und beschimpfen?
Das Schlimmste was damit passieren könnte, wäre doch, wenn jemand diese Asche ganz böse irgendwo verstreut oder vergräbt.
Meine Güte! Asche ist steril und unbedenklich.

Und so sehen es auch die Schweizer. Sie erlauben das Ausstreuen der Asche auf Bergwiesen, im Wald, am Waldesrand, in Bergbächen, Flüssen und, jetzt kommen wir wieder an den Anfang, im Bodensee.
Allerdings gibt es eine Einschränkung: Das Ausstreuen im Bodensee ist nur Privatleuten gestattet und nicht gewerblichen Bestattern.
Wenn jemand also den tiefen Wunsch hat, seinen Angehörigen in freier Wildbahn Natur auszustreuen, so stehen ihm die Schweizer Behörden nicht im Wege.
Man will aber nicht, daß das zum Geschäft gemacht wird.

Jetzt wird da natürlich mit allerlei Tricks gearbeitet. Der eine Bestatter pachtet ein Waldstück und damit erfolgt die Aschenbeisetzung auf seinem Privatgrund.
Ein anderer läßt die Asche von irgendeiner Privatperson in den Bodensee werfen.

Einzig richtig wäre es, wenn die Arbeit des Bestatters damit endet, daß er die Angehörigen bis zum Bodensee fährt und ihnen die Urne aushändigt und die Angehörigen den Rest als Privatperson selbst erledigen.

In diesem Sinne würde ich noch einmal mit dem Bestatter sprechen. Kann er nichts Entsprechendes anbieten und möchten Sie an Ihrem Wunsch, im Bodensee beigesetzt zu werden, festhalten, dann schreiben Sie mir, ich kann Ihnen Adressen von Unternehmen nennen, die das zuverlässig und im Rahmen der Gesetze abwickeln.

Haben Sie einen Vorsorgevertrag über eine bestimmte Form der Bestattung abgeschlossen und kann der Bestatter diese Art von Bestattung nicht mehr anbieten, so müssen Sie sich nicht mit dem von ihm vorgeschlagenen Alternativangebot zufrieden geben. Sie können den Vorsorgevertrag dann nämlich kündigen und bei einem anderen Bestatter, der Ihre Wünsche besser erfüllt, fortsetzen.
Die Behauptung mancher Bestatter, in ihren Verträgen stehe etwas, das es ihnen erlaube, Leistung und Lieferung nach Gutdünken frei zu wählen, ist Quatsch.
Natürlich gibt es solche Vertragsbestimmungen. Die regeln aber etwas ganz anderes. Da wird festgelegt, daß der Bestatter auch andere Waren (Särge, Decken, Urnen) nehmen kann oder andere Dienstleistungen erbringen kann, wenn im Todesfall das Geld nicht ausreichen sollte. Er kann dann Lieferung und Leistung auf ein Maß herunterfahren, daß er mit dem Geld noch hinkommt.
Er kann aber nicht eine grundsätzlich andere Art der Bestattung vornehmen und muß trotzdem im Wesentlichen den Vorausverfügungen des Verstorbenen folgen.

Bildquellenangabe: Jörg Sabel / pix elio.de

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    Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 4. September 2012 | Revision: 5. Februar 2014

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    Winnie
    12 Jahre zuvor

    Was soll man denn mit so einer Totenasche machen?

    Na was denn wohl? Eine dicke, fette Aschento(r)te backen.
    Mmhhh und durch das knirschen in der Kauleiste werden endlich mal alle Beißerchen blitzeblank. 😉

    Bernd
    12 Jahre zuvor

    hmmm, es gibt da so eine Sache in deiner Aufzählung, wo sich mir die Fußnägel aufrollen.

    Wir haben keinen Adel, der eigene Beisetzungsstellen hat.
    Wir haben vielleicht ehemaligen Adel, der eigene Beisetzungsstellen hat.

    Das mag kleinkariert aussehen, aber ich lebe gerne in einer Republik.

    Ja, die Niederlande, Belgien oder GB sind auch fast eine Demokratie, aber ich möchte nicht, das der Bundespräsident sein Amt vererbt, sondern dass er von der Bundesversammlung gewählt wird.

    Carola
    Reply to  Bernd
    12 Jahre zuvor

    Nein das sieht nicht kleinkariert aus, sondern es ist kluggeschissen und -gepisst.
    Das Tom kein Doofmann ist, hat er längst bewiesen.
    Dass sich aber jemandem wegen einer solchen Lässlichkeit die Fußnägel aufrollen…
    Hast Du sonst keine Probleme?

    Bernd
    Reply to  Carola
    12 Jahre zuvor

    Dass Tom das weiß, ist klar. Aber sind wir mal ehrlich, die meisten Menschen haben den Unterschied nicht gerafft.
    Oder warum glaubst du verkaufen sich Klatschzeitschriften/Bild und ähnliches so gut?
    Lass deine Arbeitskollegen doch mal 10 europäische Demokratien aufzählen?

    ingo
    Reply to  Bernd
    12 Jahre zuvor

    ganz ehrlich: wo ist denn da ein unterschied? ob der adel nun ehemalig ist oder nicht spielt doch keinerlei rolle, entscheidend ist stets nur welche rechte und privilegien man ihm offiziell einräumt, und wenn an dieser stelle eine 0 steht darf er sich auch gerne nach wie vor als adel bezeichnen.

    Necromancer
    12 Jahre zuvor

    Mal so aus neugier: wenn Deutschland keinen Adel hat, was sind dann die ganzen Leutchen, die einen Adelstitel (Herzog, Graf, Ritter, usw usw) haben?
    Die sind dann eine Aberation deines Weltbildes? Oder ist man nicht mehr Adelig, nur weil man nicht zur „herrschenden Klasse“ gehört?

    Also ich zähle jemanden zu meinen Kunden, der sehr stolz auf den Ritter-Titel seiner Familie ist – auch wenn außer dem Titel nichts geblieben ist, da seine Familie ihren Landsitz fluchtartig verlassen mussten (zum Ende des zweiten großen Krieges) – ich glaube der sieht es ein wenig anders als Bernd 🙂

    Undertaker_TOM
    Reply to  Necromancer
    12 Jahre zuvor

    Der Adel ist abgeschafft und die ehemaligen Titel sind heute Namensbestandteile.

    Chris
    Reply to  Undertaker_TOM
    12 Jahre zuvor

    …da war man in Österreich konsequenter und hat auch die Namenszusätze gestrichen – was dazu führt, dass ein Gewitter über Dich hereinbricht, wenn Du den Dr., Mag., Dipl. Ing., etc. einer Person in der Anrede weglässt oder die Amtsbezeichnung eines Offiziellen!

    dama
    12 Jahre zuvor

    Na ja. Was mann so mit Totenasche auch noch machen kann zeigt uns Al Bundy beim Barbecue mit Marcy und Steven. 🙂

    Braveheart
    12 Jahre zuvor

    nun zu dem thema passt dieser witz hier : ( gelesen heute in einer grossen schweizer blätterwaldzeitung )
    Die Witwe geht mit der Urne ihres Mannes ins Bad . Sie klappt den WC-Deckel hoch und entleert die Urne .Dann spült sie und sagt : “ er hat sich eine Seebestattung gewünscht , wie er da hin kommt , ist seine Sache .“
    böse , böse… :*)

    Uli-mit-Hut
    Reply to  Braveheart
    12 Jahre zuvor

    Na, solange sie sich nicht noch mal auf die Schüssel hockt, bevor sie spühlt ist das doch noch nicht wirklich böse … einfach nur logisch (alles fließt irgendwann ins Meer … ) 😉

    Pu der Zucker
    Reply to  Uli-mit-Hut
    12 Jahre zuvor

    Ich empfehle hierzu den Film „Schiffsmeldungen“. Gespült wird da allerdings nicht, weil Plumpsklo.
    Der Film ist aber nicht nur wegen dieser Szene sehenswert.

    Roichi
    12 Jahre zuvor

    Man könnte diese Altaschen auch als neue Wunderdroge verkaufen.
    Irgendeine Wirkung wird das Zeug schon haben.

    PMK74
    12 Jahre zuvor

    Oder man nutzt die Asche als Füllung für eine Sanduhr, wie die Witwe, die dabei zur Asche ihres Verstorbenen Mannes meinte: „So, mein Lieber, ab heute wird gearbeitet!“

    😉

    Wolfram
    12 Jahre zuvor

    Ich warte noch auf den Tag, wo ich auch mal auf einem familiären Privatfriedhof beerdigen darf – hier in Frankreich gibts das nämlich, aber nur für Evangelische. Warum? Weil die nicht in geweihter Erde beerdigt werden durften, also mußten sie sich selbst was besorgen. Aber weil die Römische quasi Staatsreligion war, gabs keine offiziellen evangelischen Friedhöfe, da mußte man eben eine Ecke hinten im Garten herrichten.
    Hier in der Gegend sehr verbreitet – aber auch gefährdet, weil das natürlich die Immobilienpreise versalzt, wenn da vier, fünf Grabstellen im Garten liegen. Also macht schon mal einer die Gräber seiner Vorfahren platt…




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