Mehrere Leser machen mich gerade auf das Sargregal aufmerksam. Das hatten wir doch schon, denke ich und schaue bei den entsprechenden Artikeln nach. Aber siehe da, das sind alte Artikel aus der WordPress-Zeit dieses Blogs und und da gibt es keine Bilder mehr.
Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.
Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.
Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.
Gab es früher auch schon. Die so genannten Bauerntruhen. Zu Lebzeiten wurden darin die Habseligkeiten aufbewahrt, und von Hof zu Hof transportiert, und nachher diente die Truhe als Sarg. Deswegen gibt es davon so wenige Originale.
MacKaber
15 Jahre zuvor
Im Urlaub kann man das Regal auch als Gepäckbehälter auf dem Autodach verwenden. Die rundgelutschten Grauen sehen auch nicht besser aus. Jedesmal, wenn ich so ein hässliches Ding auf einem Autodach sehe, denke ich: „So, hat die Oma auch mit müssen.“
Ich möcht auch gar nicht wissen, wie oft so ein Teil schon Zweckentfremdet wurde.
Wenn man die Bestimmungen genau durchsieht, und überlegt, müßte das doch eigentlich legal sein – oder?
Miri
14 Jahre zuvor
Nichts für mein Wohnzimmer! 🙂
Im Artikel heißt es, dass es nach dem Tod auseinander geschraubt und als Sarg benutzt wird, da frage ich mich, gibt es Leute, die sowas wollen würden? Na ja, vielleicht wieder mal nur in Amerika 🙂
Danke sagen
Sie haben Rat gefunden? Wir konnten Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Schraubst du schon oder lebst du noch?
Sargmöbel als wunderschöne Unikate gibt es auch in Deutschland z.B. bei:
http://www.annasiotto.com/deutsch/sarg.htm#sarg
Endlich mal praktische Möbel *g*
Gab es früher auch schon. Die so genannten Bauerntruhen. Zu Lebzeiten wurden darin die Habseligkeiten aufbewahrt, und von Hof zu Hof transportiert, und nachher diente die Truhe als Sarg. Deswegen gibt es davon so wenige Originale.
Im Urlaub kann man das Regal auch als Gepäckbehälter auf dem Autodach verwenden. Die rundgelutschten Grauen sehen auch nicht besser aus. Jedesmal, wenn ich so ein hässliches Ding auf einem Autodach sehe, denke ich: „So, hat die Oma auch mit müssen.“
Ich möcht auch gar nicht wissen, wie oft so ein Teil schon Zweckentfremdet wurde.
Wenn man die Bestimmungen genau durchsieht, und überlegt, müßte das doch eigentlich legal sein – oder?
Nichts für mein Wohnzimmer! 🙂
Im Artikel heißt es, dass es nach dem Tod auseinander geschraubt und als Sarg benutzt wird, da frage ich mich, gibt es Leute, die sowas wollen würden? Na ja, vielleicht wieder mal nur in Amerika 🙂