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Entschuldigung

Muss ich meiner Tochter eine Entschuldigung für die Schule schreiben, wenn sie am Mittwoch mit zur Beerdigung meiner Mutter geht?

Ich würde das gleich erledigen, also bereits vorher. Ob es da irgendeinen entschuldigungsfreien Sonderurlaub gibt, lassen wir mal dahingestellt. Gegen die Teilnahme an der Beerdigung der Großmutter wird sich auch eine Schule nicht stellen können. Es ist aber durchaus sinnvoll, so ein Fehlen vorher anzukündigen und in die Entschuldigung hineinzuschreiben, daß die Veranstaltung mit Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung den ganzen Tag dauert. Manche Lehrer / Direktoren neigen dazu, nur zwei Stunden freizugeben.

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Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. Februar 2009 | Revision: 28. Mai 2012

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Simon
15 Jahre zuvor

Und bei manchen Lehrern/Direktoren wichtig: Formal korrekt ist es, nicht das Fehlen zu entschuldigen sondern den Lehrer/Direktor um die Entschuldigung zu bitten. Grundsätzlich entschuldigt nämlich der dann das Fehlen (oder auch nicht…). Folge von nem unentschuldigten Fehlen: Auf dem Zeugnis steht dann im entsprechenden Feld eine „1“ statt „0“. Wenns die Eltern wissen und es nicht grade ein Bewerbungszeugnis ist… eher irrelevant, würde ich sagen.

Yvonne
15 Jahre zuvor

Aber ich würd mein Kind auch immer im Vorwege eine Entschuldiung mitgeben, aber niemals so „kriecherisch“, sondern: Aus persönlichen Grünen kann meine Tochter dannunddann nicht am Unterricht teilnehmen. Basta

Sean
15 Jahre zuvor

Bei uns an der Schule gab es für solche Anlässe immer einen extra Zettel wo „Unterrichtsbefreiung“ drauf stand. Solang man mind. 3 Tage vorher da war und den von einem Mitglied des Direktorats hat unterschreiben lassen und beim Sekretariat abgegeben hat gabs nie Probleme.

Lehrerin
15 Jahre zuvor

Das kommt doch drauf an ob es eine Grundschule oder ein Gymnasium/ähnliches ist. In der Grundschule am besten die Lehrerin VORHER anrufen und erklären.
In Gymnasien/Berufsschulen etc. gibt es entsprechende Formulare weil die Absenzen von der Schulleitung/Sekretariat erfasst werden. Die Lehrer mögen es trotzdem gerne wenn die Schüler in einer vorhergehenden Stunde ihr Fehlen mündlich ankündigen.

DerBayer
15 Jahre zuvor

Handhabe unserer Schule:

Es gibt einen für befreiungen zuständigen Lehrer, zu dem geht man, erklärt sich und bekommt, sofern der Grund nicht absolut lächerlich ist (was für eine Beerdigung, noch dazu im engsten Verwandtschaftskreis in keinster Weise gilt)dann die gewünschte Befreiung.
Wer nicht volljährig ist, nimmt das Formular mit und lässt es unterschreiben. Ende der Geschichte.

Um direkt auf die Frage zu kommen:

Am besten kurzes Erklärungsschreiben, natürlich vor dem Termin abgeben, dann ist das geritzt und man spart sich mit großer Sicherheit die Formularausfüllerei, es liegt ja alles schon vor.

Frauke
15 Jahre zuvor

In der Unterstufe/Mittelstufe würde ich dem Kind einfach einen Tag vorher (oder notfalls auch nachher) ein Schreiben mitgeben auf dem draufsteht „Wegen einer Beerdigung im Familienkreis kann/konnte mein Kind Mara Muster am x.02.2009 nicht am Unterricht teilnehmen. Ich bitte sie, dies zu entschuldigen.“
In der Oberstufe würde ich einfach den ganz normalen Fehlstundenzettel ausfüllen und bei Grund entweder persönlich oder Beerdigung angeben.

Und in der Grundschule würde ichs vom Lehrer abhängig machen. Einige sind ja wirklich lieb, da würde ich dann einfach mal anrufen und denen das erklären. Und sonst auch einfach eine schriftliche Entschuldigung mitgeben.

15 Jahre zuvor

Bekommt Tom schreibende Unterstützung? MAC KABER?

15 Jahre zuvor

@7: Ach was. MacKaber hat sich freundlicherweise bereiterklärt, mir beim Austesten von einem Plugin zu helfen. Als der Kommentator mit den meisten Kommentaren ist er dafür quasi prädestiniert. Und dann hat er einen Tippfehler entdeckt und wollte mal ausprobieren, ob und wie er den wegmachen kann. So ist sein Name unter einen Artikel geraten.
Jetzt sitzt er in seinem Kämmerlein und rauft sich die ohnehin spärlichen Haare.

Kanzelschwalbe
15 Jahre zuvor

Ich würde bei einer Entschuldigung immer den Grund angeben. „Persönlich“ kann alles und nichts heißen (z.B: auch dass die Familie mal eben die Schulferien verlängert oder ein Oberstufenschüler halt mal keinen Bock hat).

Eine Beerdigung oder sonst eine Familienangelegenheit (80. Geburtstag etc.) ist ja nichts verwerfliches. Und solange man nicht dauernd wegen so einem Anlass um Unterrichtsbefreiung bittet, wird das ja wohl genehmigt werden.




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