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Essen: Bestatter holt Verstorbenen ohne Vollmacht ab

Ein Hinterbliebener holt sich bei zwei Bestattern Angebote über eine Bestattung ein. Das per Mail eingegangene Angebot von Bestatter A ist ihm zu teuer, er beauftragt also Bestatter B.

Doch als Bestatter B. die Verstorbene im Krankenhaus abholen möchte, ist der Leichnam nicht mehr auffindbar. Auskunft: „Wurde bereits von einem Fahrdienst abgeholt.“

Im Ruhrgebiet ist es nicht unüblich, dass Bestatter den Transport und die Einbettung durch Subunternehmer durchführen lassen und sich selbst nur um die Organisation von Trauerfeier und Beerdigung kümmern.

Es folgten Stunden der Ungewissheit, so die berichtende Zeitung. Telefonate, ungewisses Warten, Aufregung bei den Angehörigen, bis sich endlich klärt, was passiert war.

Der nicht beauftragte Bestatter A hatte voreilig, wie er auch zugibt, die Verstorbene im Krankenhaus abgeholt, und dabei auch eine Vollmacht (vermeintlich vom Hinterbliebenen unterschrieben) vorgelegt.
Nachdem die Sache soweit aufgeklärt war, konnte der beauftragte Bestatter B die Verstorbene übernehmen und auftragsgemäß fortfahren.

Wie erwähnt, steht das Bestattungshaus A zu seinem Fehler, bestreitet aber, die Unterschrift des Angehörigen auf der Vollmacht gefälscht zu haben. Nun muss die Polizei nach einer Anzeige den Sachverhalt klären.

Die Geschichte kann auch hier nachgelesen werden.

Es ist eine kluge Idee, bei einem Sterbefall in der Familie einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. Lassen Sie sich bitte niemals unter Druck setzen und unterschreiben Sie nichts voreilig. Rufen Sie ruhig bei verschiedenen Bestattern an und lassen Sie sich Angebote machen. Sagen Sie aber deutlich dazu, dass Sie sich zunächst nur informieren möchten und vorerst keinen Auftrag erteilen. So vermeiden Sie Missverständnisse und voreiliges Handeln, bzw. vorauseilenden Gehorsam.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 19. November 2020 | Peter Wilhelm 19. November 2020

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Junice Seas
3 Jahre zuvor

Irgendwer muss ja die Unterschrift auf der Vollmacht gefälscht haben!
Von daher steht die Straftat deutlich im Raume. Ich hoffe Bestatter A, wird entsprechend verurteilt.

Linchen
3 Jahre zuvor

Muß man beim Angebot irgendwas unterschreiben?

Lochkartenstanzer
Reply to  Linchen
3 Jahre zuvor

> Muß man beim Angebot irgendwas unterschreiben?

Ich denke, heutzutage muß man Datenschutzerklärungen o.ä. unterschreiben, damit der Bestatter die Adressse & Co. in den Computer tippen kann. Da kann dann natürlich mal schnell eine anderer Zettel „dazwischenrutschen. 🙂




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